• 18.05.2015, 14:59:12
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Frau in der Wirtschaft –Moretti: Flexible Arbeitszeiten sind Modell der Zukunft

Praxisnahe Lösungen statt Einschränkungen – fünf FiW-Forderungen für felxiblere Arbeitsformen

Utl.: Praxisnahe Lösungen statt Einschränkungen – fünf
FiW-Forderungen für felxiblere Arbeitsformen =

Wien (OTS) - Angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage bringen
einige Gruppierungen gern die Arbeitszeitverkürzung ins Spiel.
"Abgesehen davon, dass die generelle Verkürzung der Arbeitszeit bei
vollem Lohnausgleich schädlich für den Wirtschaftsstandort wäre,
ginge sie völlig an der Realität vorbei", betont Adelheid Moretti,
Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW), vor dem
Hintergrund der Enquete zum Thema "Arbeitszeitverkürzung - ein Modell
für die Zukunft?"

"Denn einheitlich kürzere Arbeitszeiten schränken die Wahlfreiheit
der Menschen ein - und das ist ganz eindeutig ein Schritt in die
falsche Richtung". Wie die betriebliche Praxis immer wieder zeige,
sei der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten gerade bei Frauen groß.
"Statt die Arbeitszeit zu verkürzen, fordern wir daher mehr
Flexibilität, denn nur flexible Arbeitszeitmodelle sind
zukunftsträchtige Modelle. Wir wissen, dass flexiblere Zeiteinteilung
auf eine breite Zustimmung stößt. Gerade bei Frauen, die die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Thema Nummer eins haben".

"Oft finden Unternehmen und Arbeitnehmerin miteinander gute
Lösungen, dennoch hakt es immer wieder an gesetzlichen oder
kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen", so die Bundesvorsitzende
von Frau in der Wirtschaft. Um vor allem dem Wunsch der Frauen nach
flexibleren Arbeitsformen entgegenzukommen, hat FiW fünf Forderungen
zusammengefasst:

1. Durchrechnung der Arbeitszeit

Derzeit kann eine Durchrechnung der Arbeitszeit, z.B. lange/kurze
Wochen, nur auf der Grundlage eines KV-Modells durchgeführt werden.
Der gesetzliche Spielraum wird in den KV jedoch nicht oder nur
teilweise genutzt. FiW fordert eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes,
wonach die Durchrechnung auch mittels Einzelvereinbarung festgelegt
werden könnte. Damit könnte der/die ArbeitnehmerIn einfach zwischen
unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten wechseln.

2. Änderung der Zuschlagspflichten bei 10-Stunden-Tagen

Derzeit sind bei einem 10-Stunden-Tag die neunte und zehnte Stunde
als zuschlagspflichtige Überstunden abzurechnen (Ausnahmen bei
Gleitzeit und 4-Tage-Woche). Obwohl per Gesetz möglich, sind auf
KV-Ebene kaum Fortschritte zu bemerken. FiW fordert, die tägliche
Normalarbeitszeitgrenze auf 10 Stunden zu erhöhen - unter
grundsätzlicher Beibehaltung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von
40 Stunden pro Woche. Somit wären die neunte und zehnte Stunde keine
Überstunden und damit zuschlagsfrei.

3. Mehr Flexibilität bei Höchstarbeitszeit

Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 10 Stunden. Nur unter
sehr restriktiven Bedingungen darf länger gearbeitet werden.
Zumindest für bestimmte Fälle und Arbeitsplätze geringer Belastung
sind die Spielräume, mehr als 10 Stunden zu arbeiten, zu erweitern.

4. Homeoffice - Bestimmungen zu Ruhezeiten anpassen

Derzeit gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Samstagen
(ab 13 Uhr) und an Sonntagen (0-24 Uhr), wobei eine durchgehende
Ruhezeit von 36 Stunden eingehalten werden muss. Unter der Woche gilt
eine Ruhezeit von 11 Stunden (in KV auf 8 Stunden reduzierbar). Das
geltende Recht schränkt die flexible Zeiteinteilung bei Teleworking
stark ein.

FiW fordert die Verringerung der gesetzlichen Ruhezeiten bei
Teleworking. Dies sollte auch ohne KV-Regelung mit Einzel- bzw.
Betriebsvereinbarung möglich sein. Die Gesamtarbeitszeit bleibt davon
unberührt.

5. Homeoffice - Ausnahme von Überstundenzuschlägen am Abend

Derzeit sind in vielen Fällen ab einer gewissen Uhrzeit, meist ab 20
Uhr, Nacht- oder erhöhte Überstundenzuschläge vorgesehen. Bei
Teleworking kann die Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden, d.h.
der/die ArbeitnehmerIn beginnt beispielsweise erst abends zu
arbeiten. Hier soll es Ausnahmen für Telearbeit geben.

"Die Arbeitswelt erfordert praxisnahe, effiziente du hilfreiche
Regelungen. Daher gilt es, mehr individuelle Spielräume zu schaffen
und im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
umzusetzen", so Moretti. (PWK356/PM)

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