• 07.05.2015, 11:31:14
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WKO: Historischer KV-Abschluss für Angestellte der Hotellerie und Gastronomie

Chef-Verhandler Ennemoser und Hinterleitner begrüßen Durchbruch bei neuem Gehaltsschema - „Sozialpartner haben in schwierigen Zeiten für Branche zukunftsweisende Reformschritte gesetzt

Utl.: Chef-Verhandler Ennemoser und Hinterleitner begrüßen
Durchbruch bei neuem Gehaltsschema - „Sozialpartner haben in
schwierigen Zeiten für Branche zukunftsweisende Reformschritte
gesetzt =

Wien (OTS) - Die Sozialpartner haben gestern, am 6. Mai 2015, in Wien
einen für die Zukunft richtungsweisenden Kollektivvertrag für die
Angestellten in der Hotellerie und Gastronomie abgeschlossen. Die in
die Jahre gekommene Aufsplitterung in zehn verschiedene
Gehaltsschemata wurde auf sechs Beschäftigungsgruppen reduziert. Die
Dienstzeitzulagen wurden vereinheitlicht. Mit dem neuen Mindestgehalt
von 1.400 Euro wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, wodurch eine
Karriere in der Branche noch attraktiver wird. Die Bundes-Obmänner
der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKO), Klaus Ennemoser und Helmut Hinterleitner,
beurteilen die Einigung als großen Erfolg: "Mit dieser Einigung ist
es den Sozialpartnern gelungen, gerade in für die Branche schwierigen
Zeiten, zukunftsweisende Reformschritte zu setzen. Sowohl
Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter haben erkannt, dass die
Wirtschaft die passenden Rahmenbedingungen braucht, um erfolgreich
Beschäftigung zu sichern." Das neue Schema honoriert die
facheinschlägige Ausbildung. Die Änderungen gelten rückwirkend mit 1.
Mai 2015.

Mit der Möglichkeit zur Durchrechnung für Vollzeitbeschäftigte in
Ganzjahresbetrieben auf 26 Wochen können Beschäftigungsschwankungen
besser ausgeglichen und Angestellte flexibler eingesetzt werden. Alle
Angestellten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Mai 2015 begonnen
hat, sind nach ihrer Qualifikation und ihrer Tätigkeit in die neuen
Beschäftigungsgruppen einzustufen und mittels Dienstzettel darüber zu
informieren. Kommt es zu keiner Einigung über die Einstufung, kann
eine neu eingerichtete Schiedsstelle angerufen werden. Bereits
bestehende höhere Gehälter und günstigere arbeitsrechtliche
Vereinbarungen werden durch das Inkrafttreten des neuen
Kollektivvertrages nicht berührt.
Geregelt wurde auch die Bezahlung der Pflichtpraktikanten, die im
Zuge einer fachspezifischen Ausbildung ein betriebliches Praktikum
absolvieren müssen. Der Mindestbezug ist für diese Kolleginnen und
Kollegen ab 1.Mai 2015 695 Euro. Für Pflichtpraktikanten, für deren
Ausbildungsweg ein Reifeprüfung oder ein gleichzuhaltender
Schulabschluss als Voraussetzung gefordert ist, beträgt der
Mindestbezug ab 1. Mai 2015 910 Euro.

Fachverband Hotellerie

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich
vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit
knapp 37 Millionen Ankünften und 133 Millionen Nächtigungen leistet
die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und
indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der
Höhe von rund 46,5 Milliarden Euro. Das sind 14,8 % des BIP.

Fachverband Gastronomie

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich
vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit über 140.000
Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 8,5 Mrd. Euro leistet die
heimische Gastronomie einen wertvollen Beitrag zur österreichischen
Wirtschaft. (PWK322/ES)

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