• 06.05.2015, 15:14:59
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Dienstrechtsnovelle – Wittmann/Pendl: Keine Gehaltseinbußen für Bundesbedienstete

Verfassungsausschuss: „Baby-Monat“ auch für gleichgeschlechtliche Paare kommt

Utl.: Verfassungsausschuss: „Baby-Monat“ auch für
gleichgeschlechtliche Paare kommt =

Wien (OTS/SK) - Im heutigen Verfassungsausschuss steht u.a. eine
Dienstrechtsnovelle auf der Tagesordnung, die sicherstellen soll,
dass es durch das neue Gehaltsschema im Bundesdienst zu keinen
Gehaltseinbußen für die Bediensteten kommt. "Mit der Novelle, die auf
einen Entschließungsantrag des Nationalrats zurückgeht, sorgen wir
dafür, dass der Systemumstieg nicht zu Lasten der Bundesbediensteten
geht", so SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann, Obmann des
Verfassungsausschusses, und SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl,
Mitglied des Ausschusses, am Mittwoch. ****

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte Ende 2014 eine
Besoldungsreform notwendig gemacht, weil sonst sehr hohe
Nachzahlungskosten auf den Bund zugekommen wären. In Kraft getreten
ist diese Reform bereits mit Februar 2015, sie hätte allerdings für
viele Bedienstete - meist geringe - Verluste bei der
Lebensverdienstsumme bedeutet. Mit der Novelle, die heute im
Ausschuss beschlossen werden soll, wird eine so genannte
"Wahrungszulage" geschaffen, die die Erwerbsaussichten wahrt und
Verluste ausgleicht. "Befürchtungen der öffentlich Bediensteten, die
es im Vorfeld zum neuen Besoldungsschema gab, können wir damit
ausräumen", so Otto Pendl.

Außerdem bringt die Novelle auch einen "weiteren Schritt zur
Gleichstellung Homosexueller", wie SPÖ-Verfassungssprecher Wittmann
betont. Auch für Bundesbedienstete, die in gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften leben, gibt es künftig Rechtsanspruch auf
unbezahlten Karenzurlaub, um sich Zeit für ein Baby nehmen zu können.
(Schluss) bj/ah

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