- 24.04.2015, 08:26:12
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KV in der Chemischen Industrie: 3. Verhandlungsrunde bringt 2-Jahres-Abschluss
Geltungsbeginn 1. Mai 2015 – IST-Löhne/Gehälter plus 1,75 Prozent – Mindestlöhne/gehälter plus 1,95 Prozent
Utl.: Geltungsbeginn 1. Mai 2015 – IST-Löhne/Gehälter plus 1,75
Prozent – Mindestlöhne/gehälter plus 1,95 Prozent =
Wien (OTS) - Mit einem Verhandlungsergebnis in der dritten Runde
haben sich gestern, Donnerstag, die Arbeitgebervertreter in der
Chemischen Industrie mit der Gewerkschaft PRO-GE und der Gewerkschaft
der Privatangestellten auf einen 2-Jahres-Abschluss geeinigt:
Geltungsbeginn des Kollektivvertrages ist der 1. Mai 2015, ab diesem
Datum werden die IST-Löhne/Gehälter um 1,75 % und die
Mindest-Löhne/Gehälter um 1,95 % erhöht.
Ab 1. Mai 2016 erfolgt eine Erhöhung der IST-Löhne/Gehälter um 0,45 %
und der Mindest-Löhne/Gehälter um 0,5 % über der durchschnittlichen
Inflationsrate von April 2015 bis März 2016.
Die Lehrlingsentschädigungen werden ab 1. Mai 2015 um 1,95 % und ab
1. Mai 2016 um 0,5 % über der durchschnittlichen Inflationsrate von
April 2015 bis März 2016 angehoben.
Die Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden ab 1. Mai 2015 um 1,95 %
und ab 1. Mai 2016 um 0,5 % über der durchschnittlichen
Inflationsrate von April 2015 bis März 2016 erhöht.
Die Aufwandsentschädigungen und der niedrigste Satz des Messegeldes
werden ab 1. Mai 2015 um 1,44 % erhöht, ab 1. Mai 2016 erfolgt eine
Anhebung um die durchschnittliche Inflationsrate von April 2015 bis
März 2016.
Rahmenrechtliche Änderungen betreffen einerseits die Arbeiten am 24.
und 31. Dezember und die Anrechnung von Elternkarenzen auf die
Vorrückungen in der Verwendungsgruppe. (PWK292/us)
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