- 19.04.2015, 10:00:03
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ARBÖ: Sicherheit für die Kleinen mit richtigem Sitz
Kinderschutz im Auto hat Priorität

Utl.: Kinderschutz im Auto hat Priorität =
Wien (OTS) - Seit dem 1. Jänner 1994 gilt in Österreich die
Kindersitz-Pflicht im Fahrzeug. Sie betrifft nach derzeitigem Recht
alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind.
Diese müssen mit Sicherheitsgurt auf Sitzen, die ihrem Gewicht und
ihrer Größe entsprechen, transportiert werden. Seit dem Jahr 2010
dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, welche die Prüfnorm ECE
4403 (Mindestanforderung) oder ECE R 129 (mit Seitenaufpralltest)
erfüllen. Mittlerweile verboten sind Sitze nach der Regelung ECE 4402
und darunter. Die so genannten Kinderrückhaltesysteme sind in
Gewichtsklassen (von Babyschale bis Generationensitze) unterteilt.
Ausgenommen von der Kindersitz-Pflicht sind Taxis, Busse und
Einsatzfahrzeuge.
Für optimalen Schutz der kleinsten Verkehrsteilnehmer ist der
richtige Sitz ebenso wichtig wie die ordnungsgemäße Montage. Vor dem
Kauf sollte das Kind den Sitz unbedingt ausprobieren, damit er
wirklich passt ¬ und auch, damit sich das Kind gegebenenfalls in die
Kaufentscheidung einbringen kann, denn es ist künftig sein Platz im
Fahrzeug. Wer mit dem Einbau nicht zurechtkommt, kann sich von den
ARBÖ-Technikern gerne beraten lassen. Auf www.arboe-Tv.at finden sich
Videos mit allen Details zur richtigen Sicherung und Installation.
In allen ARBÖ-Dienststellen gibt es kostenlose Folder rund um die
Kindersicherheit im Auto.
Generell gilt, dass der Transport in rückwärts gerichteten
Kindersitzen (entgegen der Fahrtrichtung) auf dem Beifahrersitz nur
dann erlaubt ist, wenn der Airbag deaktiviert ist. Geht das technisch
nicht, muss das Kind auf den Rücksitz.
Wer sein Kind falsch, etwa in alten Modellen, oder gar nicht sichert,
handelt nicht nur grob fahrlässig und unverantwortlich, sondern hat
auch mit hohen Strafen zu rechnen. Ein Verstoß gegen die
Kindersicherungspflicht gilt als Vormerkdelikt (Eintrag ins
Führerscheinregister) und kann im Wiederholungsfall zum
Führerscheinentzug führen. Zudem darf die Exekutive die Weiterfahrt
verweigern und es droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro. Die
Kosten für einen richtigen Sitz bewegen sich von rund zehn Euro bis
etwa 500 Euro.
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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
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