• 16.04.2015, 11:27:49
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WKÖ-Hinterleitner zum Nichtraucherschutz: „Keine faire Abgeltung der Investitionen“

Wirte sind nicht bereit, die Zeche für politische Anlassgesetzgebung ohne angemessenen Ausgleich zu zahlen

Utl.: Wirte sind nicht bereit, die Zeche für politische
Anlassgesetzgebung ohne angemessenen Ausgleich zu zahlen =

Wien (OTS) - Am vergangenen Freitag haben Vizekanzler Reinhold
Mitterlehner und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser den Entwurf
zur Umsetzung eines umfassenden Nichtraucherschutzes im Rahmen einer
Novellierung des Tabakgesetzes - und damit die Änderung der aktuellen
Gesetzeslage - präsentiert. Dies, obwohl der Gesetzgeber im Jahr 2008
mit großer Mehrheit das Tabakgesetz beschlossen und mit der
authentischen Interpretation im Jahr 2014 indirekt bestätigt hat.
"Tatsache ist, dass die Schädlichkeit des Rauchens und des
Passivrauchens schon zum damaligen Zeitpunkt bekannt war.
Grundlegende neue Erkenntnisse sind uns in diesem Zusammenhang nicht
bekannt. Damit stellt sich für uns die Frage zum Anlass des nun
vorliegenden Gesetzesentwurfs. Offensichtlich handelt es sich hierbei
um eine politisch motivierte Anlassgesetzgebung", kritisiert Helmut
Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der
Wirtschaftskammer Österreich, heute, Donnerstag, vor Journalisten in
Wien.

Weder sei die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz
überzeugend, wenn man bedenke, dass mehr als 90 Prozent der Anzeigen
von einer Person bzw. einer kleinen Personengruppe stammen, noch sei
der Verweis auf international übliche Standards, denen Österreich
beim Rauchverbot angeblich hinterher hinke, bei näherer Betrachtung
aussagekräftig, so Hinterleitner, da gerade einmal vier von 28
EU-Mitgliedstaaten ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie
gesetzlich verankert haben. "Während in unserem Land bei der
Schulreform, der Verwaltungsreform, der Gesundheitsreform und streng
genommen auch bei der Steuerreform Stillstand herrscht und der
Standort Österreich zusehends an Wettbewerbsfähigkeit verliert,
scheint ein derartiges Rauchverbot anscheinend der kleinste
gemeinsame Nenner zu sein, auf den sich die Regierungsparteien
derzeit einigen können", zeigt sich der Sprecher von 60.000
Gastronomiebetrieben verärgert.

Hinterleitner: Vorgeschlagene Prämie kein faires Angebot

"Wenn die Gastronomie für dieses politische Ablenkungsmanöver den
Kopf hinhalten soll, dann darf man nicht erwarten, dass wir das
widerspruchslos hinnehmen oder uns mit Almosen abspeisen lassen",
stellt Hinterleitner klar. Die Politik habe den Gastwirten immer
wieder eine angemessene Entschädigung der getätigten Investitionen in
Aussicht gestellt. Wenn man sich den nun vorliegenden Gesetzesentwurf
ansehe, so der Gastronomie-Sprecher, müsse man leider feststellen,
dass davon praktisch nichts übrig geblieben sei: "Die vorgeschlagene
Prämie in Höhe von 10 Prozent des Restbuchwertes ist unserer Ansicht
nach kein faires Angebot und gilt überdies nur für Gastwirte, die
bereits im ersten Jahr freiwillig auf ein generelles Rauchverbot
umstellen." Auch der von der Regierung erhoffte Lenkungseffekt wird
angesichts der geringen Höhe der Prämie in der Praxis nicht
eintreten, zeigt sich Hinterleitner überzeugt. Auch die Möglichkeit
einer vorzeitigen Abschreibung der Umbaukosten sei kein
Entgegenkommen des Staates gegenüber den Gastwirten, sondern eine
unternehmensrechtlich zwingende Maßnahme, wenn eine Investition
wertlos geworden ist. "Eine politisch motivierte Änderung der
Rechtslage, noch dazu ohne angemessenen Ausgleich, wäre mit dem
verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht
vereinbar", bringt Hinterleitner auf den Punkt.

FV unterstützt Initiative gegen absolutes Rauchverbot: bereits
300.000 Unterschriften

Aus diesem Grund unterstützt der Fachverband Gastronomie die private
Initiative "Rauchzeichen setzen" der Wiener Gastronomen Heinz
Pollischansky und Karl Kolarik, die in den vergangenen Wochen rund
300.000 Unterschriften von Gästen und Wirten gegen ein absolutes
Rauchverbot in der Gastronomie gesammelt haben. Sollte sich am
Gesetzesentwurf nichts mehr ändern, wird der Fachverband jedenfalls
ein Musterverfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des
Gesetzes unterstützen. (PWK271/ES)

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