- 31.03.2015, 08:37:57
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Erneuerbare Energie Verbände klagen Europäische Kommission
Umweltbeihilfe-Leitlinien widersprechen EU-Recht
Utl.: Umweltbeihilfe-Leitlinien widersprechen EU-Recht =
St. Pölten (OTS) - Die Europäische Kommission schreibt den
Mitgliedstaaten seit Juli 2014 mittels der Leitlinien für
Umweltbeihilfen für neue Ökostromförderungen spezielle Förderregime
vor und will so eine Harmonisierung erreichen. Anstatt des bewährten
Einspeisetarif-Modells sollen zukünftig nur mehr Ausschreibesysteme
zugelassen werden, welche sich jedoch nachweislich in den letzten 15
Jahren nirgends bewährt haben. Damit greift die Kommission in
EU-Primärrecht und geltende EU-Richtlinien ein. "EREF ist der
Meinung, dass die Kommission mit diesen Leitlinien ihre Kompetenzen
überschritten hat, und gleich gegen mehrere Teile des EU-Rechts
verstößt", erklärt Dörte Fouquet, Direktorin von EREF (Europäischer
Dachverband der Ökoenergieerzeuger).
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich
sind am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und sollen bis Ende 2020
gelten. Neue Fördersysteme der Mitgliedstaaten für Strom aus
erneuerbaren Energien werden anhand dieser Leitlinien von der
Kommission überprüft. Auch das in Österreich geltende Ökostromgesetz
2012, das im Lichte der alten EU-Leitlinien geprüft und genehmigt
wurde, ist betroffen, sobald es zu einer substantiellen Änderung
kommt. In diesem Fall wäre das Gesetz entsprechend den neuen
Leitlinien zu gestalten. Anstatt des bewährten Einspeisetarifsystems
müsste auf ein Prämiensystem umgestellt werden, ab 2017 wäre ein
technologieneutrales Ausschreibungssystem zur Vergabe der
Fördermittel verpflichtend. "Dies, obwohl die Erfahrungen der letzten
15 Jahre klar gezeigt haben, dass Ausschreibungssysteme sich zur
Förderung erneuerbarer Energien nicht bewährt haben", erklärt Ursula
Nährer, Rechteexpertin der IG Windkraft.
Erneuerbare Energie Verbände ziehen vor Gericht
Die Leitlinien stellen eine überschießende Reglementierung von Seiten
der Europäischen Kommission dar, die den einzelnen Mitgliedstaaten
kaum mehr Gestaltungsspielraum lässt, was die Förderpolitik für
erneuerbare Energien betrifft, ohne dass dafür zwingende Gründe aus
dem EU-Recht abgeleitet werden könnten. Damit widerspricht der
Entwurf geltendem EU-Primärrecht und geltenden EU-Richtlinien. Der
Europäische Dachverband der Ökoenergieerzeuger (EREF) hat daher beim
Europäischen Gerichtshof die Aufhebung der Leitlinien für
Umweltbeihilfen eingeklagt.
Überschreitung der Kompetenzen
Laut EREF verstößt die Leitlinie nicht nur gegen mehrere Teile des
EU-Rechts, sondern die Kommission überschreitet damit auch klar ihre
Kompetenzen. "Die Leitlinie folge auch nicht dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit, da das vorgeschlagene Fördersystem nachweislich
nicht geeignet ist, die Zielsetzung für 2020 zu erreichen. Die
erzwungenen Förderregimeänderungen behindern die Zielsetzung sogar",
erklärt Dörte Fouquet.
Verfahrensverlauf
Vor dem Europäischen Gerichtshof liegt die durchschnittliche
Verfahrensdauer in Beihilfesachen zwischen 30 Monaten und 2 Jahren.
Sollten Rechtsmittel zum EUGH eingelegt werden verlängert sich die
Verfahrensdauer im Schnitt um weitere 17 Monate. "Bei einem Erfolg
wird das Gericht vermutlich in seinem Urteil die Kommission
auffordern, den eingeklagten Teil der Leitlinien zu überarbeiten",
erklärt Fouquet und Nährer ergänzt abschließend: "Der Ausbau
erneuerbarer Energien hat in der EU sehr hohe Priorität. Die
Kommission sollte dieses Ziel ernst nehmen und den Ausbau wieder
vorantreiben und nicht behindern.
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