- 26.03.2015, 09:45:41
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Urlaub in den Osterferien – wie bin ich versichert?
SVA-Tipp: Vorsorgen vor der Urlaubsreise lohnt sich
Utl.: SVA-Tipp: Vorsorgen vor der Urlaubsreise lohnt sich =
Wien (OTS) - Die Osterferien stehen vor der Tür und viele Familien
nutzen die schulfreie Zeit um in Urlaub zu fahren. Viele machen sich
ein letztes Mal vor dem Sommer auf in die Berge zum Ski fahren und
Snowboarden. Andere nutzen die freie Zeit, um sich in der Therme zu
entspannen oder fremde Städte zu erkunden. Auch wenn sich jeder
erholsame Tage wünscht, kann es passieren, dass man im Urlaub
erkrankt oder einen Unfall hat. "Gerade, wenn man eine Reise in die
Ferne plant, sollte man sich genau über die Bestimmungen in der
Zieldestination vorab informieren", so der Tipp des Experten für
Internationale Angelegenheiten in der SVA, Alfred Zemann.
Um Unfälle zu vermeiden, lohnt es sich frühzeitig vorzusorgen,
empfiehlt Dr. Peter Haubenberger, Mediziner der SVA. "Wie bei jeder
Sportart, sei es jetzt Schwimmen, Ski fahren oder Snowboarden, lohnt
es sich, erstmal die Muskeln aufzuwärmen und zu dehnen. So kann man
Muskelkater vorbeugen und Zerrungen vermeiden." Der Mediziner
empfiehlt außerdem Pausen einzulegen. Wenn man jetzt doch im Urlaub
erkrankt oder einen Unfall hat, so kann man im Inland mit der e-card
medizinische Versorgung beanspruchen, im Ausland hat man entweder
über die Europäische Krankenversicherungskarte - also die Rückseite
der e-card - oder einen Betreuungsschein einen ähnlichen Anspruch auf
medizinische Leistungen.
Was tun, wenn man im Ausland krank wird?
"Beim Urlaub innerhalb der EU, in der Schweiz, in Liechtenstein,
Island, Norwegen, Mazedonien zeigt man die Europäische
Krankenversicherungskarte beim Arztbesuch vor und die
Behandlungskosten werden dann vom ausländischen
Krankenversicherungsträger mit der SVA verrechnet", erläutert Zemann.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Arzt ein Vertragspartner der
ausländischen Krankenversicherung sein muss und die Leistungen und
Selbstbehalte von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können.
"Andere Länder wie beispielsweise die Türkei oder Montenegro
verlangen einen sogenannten Betreuungsschein, den man sich schon vor
Reisestart bei der SVA holen kann", weiß Zemann. Es lohnt sich in
jedem Fall, sich genau über die Bedingungen im Reiseland zu
erkundigen.
In Ländern, die kein Krankenversicherungsabkommen mit Österreich
abgeschlossen haben, wie beispielsweise den USA, muss der Erkrankte
zunächst die Leistung selbst bezahlen. Diese Rechnung kann er dann
bei seiner Krankenversicherung zum Kostenersatz einreichen; es werden
Kosten in der Höhe rückerstattet, die bei derselben Behandlung in
Österreich angefallen wären.
Wenn die Sozialversicherung keinen Schutz anbieten kann,
beispielsweise für den Fall einer Reisestorno- oder eine
Rückhol-Versicherung, ist es sinnvoll, sich zu überlegen, auch privat
vorzusorgen, damit die Familie für den Urlaub - sei es Städtereise,
Thermenaufenthalt oder Skiurlaub - im Ernstfall bestmöglich
abgesichert ist. Dies lässt sich entweder über eine private
Unfallversicherung oder durch einen zusätzlichen Versicherungsschutz
über die Kreditkarte regeln. Eine andere Möglichkeit, durch die man
zusätzlichen Schutz bekommt, ist die Mitgliedschaft bei einem Verein,
der eine private Versicherung mit Krankenschutz und
Rückhol-Versicherung anbietet.
SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs
Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund
750.000 Kunden, davon 370.000 aktiv Erwerbstätige, 140.000
Pensionisten und 233.000 Angehörige. Als gesetzliche
Pensionsversicherung ist die SVA für 390.000 Versicherte zuständig.
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