- 25.03.2015, 08:54:40
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VKI: Farbstoffe in Süßwaren – lückenhafte Kennzeichnung
Vor allem bei offen verkauften Produkten fehlen vorgeschriebene Warnhinweise
Utl.: Vor allem bei offen verkauften Produkten fehlen
vorgeschriebene Warnhinweise =
Wien (OTS/VKI) - Woher kommen die Farben in Zuckerwatte, Gummistangen
oder Trockenfrüchten? Um Produkte ansprechend aussehen zu lassen,
werden häufig sogenannte "Azofarben" eingesetzt. Sie werden
synthetisch hergestellt, sind gut mischbar, stabil und besonders
lichtecht. Gleichzeitig stehen einige der Stoffe jedoch in Verdacht
Allergien auszulösen und krebserregend zu sein. In der Europäischen
Union sind seit 2010 besondere Warnhinweise vorgeschrieben, die in
der Praxis allerdings nur selten umgesetzt werden. Das zeigt eine
Erhebung des Vereins für Konsumenteinformation (VKI) unter rund 30
Produkten. Bei insgesamt 13 der geprüften Süßwaren wurde zumindest
ein kennzeichnungspflichtiger Farbstoff nachgewiesen. Nur in einem
Fall war der vorgesehene Hinweis korrekt angegeben. Weitere
Informationen zum Thema gibt es ab 26.03. in der Aprilausgabe der
VKI-Zeitschrift KONSUMENT (www.konsument.at).
Über die gesundheitlichen Risiken von Azofarbstoffen wird seit
Jahren gestritten. 2010 nahm die EFSA, die europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit, eine umfassende Bewertung vor. Seitdem müssen
Lebensmittel, die die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E
110), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129), Cochenillerot (E 124) oder
den ebenfalls künstlichen Farbstoff Chinolingelb (E 104) enthalten,
besonders gekennzeichnet sein. Für sie ist ein spezieller Hinweis
vorgeschrieben: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern
beeinträchtigen".
Im Rahmen einer VKI-Erhebung unter rund 30 Süßwaren fand sich
diese Warnung nur auf einem Produkt, einem verpackt eingekauften
Popcorn mit Erdbeeren. Bei den offen angebotenen Süßwaren wurde der
Hinweis gar nicht gefunden. Generell fehlt bei loser Ware zumeist
jede Information darüber, was in den Produkten enthalten ist.
Insgesamt 13 Proben aus der VKI-Erhebung enthielten einen oder
mehrere Azofarbstoffe.
Azofarbstoffe sind in vielen Süßigkeiten enthalten. Sie können
aber auch in anderen Lebensmitteln wie z.B. in Schmelzkäse oder Sirup
vorkommen. Konsumenten können sich derzeit nicht darauf verlassen,
dass alle Produkte, die Azofarbstoffe enthalten auch entsprechend
gekennzeichnet sind. "Wer Azofarbstoffe vermeiden möchte, sollte
daher besser verpackte Lebensmittel kaufen, da hier zumindest die
Zutatenliste über die Zusammensetzung informiert", rät
VKI-Ernährungswissenschafterin Nina Zellhofer. "Das bloße Fehlen
eines Warnhinweises alleine garantiert nicht, dass in der Herstellung
keine Azofarben zum Einsatz gekommen sind."
SERVICE: Den ausführlichen Bericht gibt es ab dem 26.03. in der
Aprilausgabe der VKI-Zeitschrift KONSUMENT und online unter
www.konsument.at.
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