- 20.03.2015, 09:26:15
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- OTS0031 OTW0031
Landesgericht Wien bestätigt OGH-Spruch: Die Zusammensetzung eines GÖD-Vorstandes ohne UG ist statutenwidrig
UGöD ruft GÖD auf, Rechtsstreit endlich zu beenden und statutengemäße Zusammensetzung des GöD-Vorstandes nicht länger zu verzögern.
Utl.: UGöD ruft GÖD auf, Rechtsstreit endlich zu beenden und
statutengemäße Zusammensetzung des GöD-Vorstandes nicht länger
zu verzögern. =
Wien (OTS) - Die "schwarze" GÖD will die Ausgrenzung der
parteiunabhängigen GewerkschafterInnen aus dem GÖD-Vorstand bis zum
nächsten Bundeskongress (Oktober 2016) fortsetzen, fasst Reinhart
Sellner, der von der UGÖD für den GÖD-Vorstand nominiert wurde, das
Ergebnis des Verhandlungstages vor dem Landesgericht Wien am 18.
März 2015 . Das habe der Rechtsvertreter der GÖD deutlich gemacht,
der die statutenwidrige Zusammensetzung des Vorstandes bis zur
Neuwahl durch einen nächsten Bundeskongress für unaufhebbar erklärt
hat.
Die GÖD-Spitze will keinen Parteiunabhängigen im großkoalitionären
Vorstand, keine Anträge und keine Information der KollegInnen aus dem
Vorstand, dessen Sitzungstermine, Tagesordnungen und Beschlüsse
vertraulich sind und den Mitgliedern höchstens im Nachhinein bekannt
werden, wenn das dem GÖD-Vorsitzenden Kollegen Neugebauer
verhandlungstaktisch opportun erscheint.
Der Spruch des OGH vom 22.Juli 2014 ist rechtsverbindlich, die
GÖD-Spitzenfunktionäre wollen aber keine Umsetzung, sondern erst bis
Juni/Juli 2015 die schriftliche Ausfertigung des Urteils der
Erstinstanz abwarten und dann die Möglichkeiten der weitern
Verschleppung durch ein neuerliches Berufungsverfahren prüfen. Die
UGÖD wird dagegen eine Beschwerde beim GÖD-Schiedsgericht einbringen
und Rechtsmittel gegen den derzeit statutenwidrig zusammengesetzten
Vorstand einlegen, um die Rechtsverweigerung zu beenden.
Für eine demokratische Gewerkschaft der Mitglieder
APA, Standard, Kurier und TTZ haben am 24. Juli 2014 über den
OGH-Spruch berichtet, dieser habe "eine der letzten großkoalitionären
Bastionen durchlöchert", denn er bringe "Unabhängige in den Vorstand
der Beamtengewerkschaft". Die Unabhängigen GewerkschafterInnen, so
Sellner, haben mit hinhaltendem Widerstand von FCG und FSG gerechnet,
die ihr bisheriges Monopol auf Information, auf ungestörtes
Beschlussfassen und auf exklusives Verfügen über die von Beiträgen
aller Gewerkschaftsmitglieder entstehenden GÖD-Ressourcen auch gegen
das eigene Statut festhalten wollen.
Die GÖD-Führung setzt den mit dem OGH-Urteil entschiedenen Streit
fort, der für viele KollegInnen nicht nachvollziehbar ist. Denn
Gehaltsreform, Verwaltungsreform, Aufnahmestopp, laufende
Einsparungen auf Kosten der Bediensteten und zum Schaden der Qualität
der öffentlichen Dienste brauchen den vollen Einsatz der
Gewerkschaft. Interne fraktions- und parteipolitische Machtkämpfe
binden Kräfte und finanzielle Mittel.
Gemeinsam für die Interessen der KollegInnen - Join the Union,
change the Union!
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen wollten und wollen diesen
Streit beenden. Die UGÖD steht für eine starke, vom Engagement der
KollegInnen getragene und parteiunabhängige GÖD, die kompetent und
offensiv die Interessen der ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst
und den ausgegliederten Betrieben gegenüber der Bundesregierung und
den Parteien der Gesetzgebung vertritt, solidarisch mit allen
Fachgewerkschaften des ÖGB..
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