- 20.03.2015, 09:16:52
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Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von Pflegeleistungen
Justizminister Brandstetter schickt Erbrechts-Reform in Begutachtung
Utl.: Justizminister Brandstetter schickt Erbrechts-Reform in
Begutachtung =
Wien (OTS) - Heute geht die Erbrechts-Reform in die sechswöchige
Begutachtungsfrist: "Gerade bei dem Thema 'Erbrecht' kommt es häufig
zu Streitigkeiten zwischen den engsten Angehörigen. Um in dieser
ohnehin bereits heiklen Situation Rechtssicherheit garantieren zu
können, braucht es ein klares und modernes Erbrecht, das für jeden
verständlich ist", so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Das Bundesministerium für Justiz hat nun einen umfassenden Entwurf
ausgearbeitet, der Neuerungen in insgesamt 7 Hauptstücken des ABGB
vorsieht. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Modernisierung im
Sinne der Familien und der Familienbetriebe. Darüber hinaus sollen
Pflegeleistungen schon in Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt
werden.
Erleichterung für Familien und Unternehmen durch Stundung des
Pflichtteils
Bei Betriebsübergaben spielt das Erbrecht eine wesentliche Rolle.
Hier braucht es vor allem im Bereich des Pflichtteilsrechts eine
Anpassung. Bislang muss ein Erbe die Pflichtteilsberechtigten sofort
auszahlen, was oft dazu führt, dass Familienbetriebe zerschlagen
werden. Das wird nun geändert: Familienmitglieder, die einen Betrieb
übernehmen, können künftig den Pflichtteilsberechtigten ihre Anteile
auch in Raten auszahlen oder stunden lassen. "Mit dieser neuen
Regelung unterstützen wir vor allem Familien und mittelständische
Unternehmen", so Bundesminister Brandstetter.
Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren
In unserer stets älter werdenden Gesellschaft rückt das Thema
Pflege immer weiter in den Mittelpunkt. Daher sollen Personen, die
sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im Erbfall
berücksichtigt werden. "Denn jeder weiß, wie viel Zeit und Kraft die
private Pflege kostet", begründet Minister Brandstetter diese
Neuerung.
"Mit dem Entwurf ist es uns gelungen, das Recht des Erbens an die
heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen", freut sich
Brandstetter. "Dabei haben wir versucht, die bislang komplizierten
Bestimmungen für jeden Bürger lesbar, greifbar und vor allem
nachvollziehbar darzustellen."
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