- 18.03.2015, 11:58:16
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Faymann steht voll hinter Entscheidung zur Abwicklung der HETA
Sondersitzung des Nationalrats zu neuesten Entwicklungen der Hypo-Abbaubank HETA als Vorgeschmack zum Untersuchungsausschuss
Utl.: Sondersitzung des Nationalrats zu neuesten Entwicklungen der
Hypo-Abbaubank HETA als Vorgeschmack zum
Untersuchungsausschuss =
Wien (PK) - Er trage die Entscheidung von Finanzminister Hans Jörg
Schelling, die Hypo-Abbaueinheit HETA unter das seit Jänner dieses
Jahres geltende Bankenabwicklungsgesetz zu stellen, vollinhaltlich
mit, bekräftigte heute Bundeskanzler Werner Faymann in der
Sondersitzung des Nationalrats. Diese war aufgrund eines Verlangens
der FPÖ und der Grünen einberufen worden. Auf der Regierungsbank
hatte fast die gesamte MinisterInnen- und StaatsekretärInnenriege
Platz genommen, die Debatte gab einen Vorgeschmack auf den kommenden
Untersuchungsausschuss.
Faymann: Eine zufriedenstellende Lösung gibt es nicht
Der Finanzminister und die Regierung hätten keine Auswahlmöglichkeit
zwischen einer optimalen und zufriedenstellenden Lösung gehabt,
betonte der Kanzler in seiner Erklärung. Hätte Kärnten die enormen
Haftungen nicht übernommen, stünde man jetzt nicht vor den Problemen.
Dazu komme, dass dabei auch kriminelle Vorgänge im Spiel gewesen
seien. So sei die Bundesregierung vor drei Alternativen gestanden:
Die HETA weiterhin mit Steuergeldern zu finanzieren; eine Insolvenz
einzuleiten, wodurch die Landeshaftungen sofort schlagend geworden
wären; und schließlich die Abwicklung, die ein Zahlungsmoratorium
ermöglicht.
Faymann ging dann auf die jüngsten Vorgänge ein und erinnerte daran,
dass am 27. Februar 2015 der HETA-Vorstand die Finanzmarktaufsicht
(FMA) über das vorläufige Ergebnis des sogenannten Asset Quality
Review informiert und einen Wertberichtigungsbedarf in einer
Bandbreite zwischen 5,1 bis 8,7 Mrd. € festgestellt habe. Dem stünde
ein Eigenkapital in der Höhe von 1,1 Mrd. € zur Verlustabdeckung
gegenüber. Auf Basis der Ergebnisse von Wirtschaftsprüfern wurde dann
vom Vorstand ein "most realistic impact" im Wert von 5,7 Mrd. €
genannt, berichtete der Kanzler. Daraufhin seien die HETA und die FMA
an das Finanzministerium mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme
hinsichtlich der Bereitschaft zu weiteren Kapitalmaßnahmen
herangetreten. Der Vorstand der HETA habe in diesem Zusammenhang
einen Kapitalbedarf von 4,6 bis 7,6 Mrd. € angegeben.
Es sei der besondere Verdienst des Finanzministers gewesen, sagte
Faymann, alle zur Verfügung stehenden Optionen und die Konsequenzen
für die Bonität des Landes mit einer Expertengruppe zu beraten.
Bundesminister Schelling habe daraufhin am 1. März der FMA
mitgeteilt, dass die Republik Österreich als Eigentümerin keine
weiteren kapital- und liquiditätsstärkende Maßnahmen mehr setzen
werde. Die FMA habe dann im Zuge dessen auf Basis eines Gutachtens
der Oesterreichischen Nationalbank ein Abwicklungsverfahren
eingeleitet. Diese Vorgangsweise der FMA sei vom Finanzminister
befürwortet worden und die Bundesregierung habe das noch am selben
Tag zustimmend zur Kenntnis genommen, informierte Faymann das Plenum.
Die gesetzliche Möglichkeit der Abwicklung basiere auf einer
europäischen Richtlinie, die es auch ermögliche, die Beteiligung der
Gläubiger sowie ein Moratorium über alle Verbindlichkeiten bis März
2016 anzuordnen. Bis dahin würden keine Schulden getilgt und keine
Zinsen bezahlt, hielt Faymann fest. Damit sei das Insolvenzverfahren
verhindert worden und auch die Haftungen für die HETA würden nicht
schlagend. Der Verkauf des Südosteuropa-Netzwerks der Hypo sei aber
weiterhin möglich.
Schelling: Jede Entscheidung birgt ein Restrisiko in sich
Er trage zwar nicht die Verantwortung für den Hypo-Skandal, stellte
Finanzminister Hans Jörg Schelling fest, er übernehme aber die
Verantwortung, diesen schweren Rucksack zu Ende zu bringen. Wie der
Bundeskanzler, bewertete auch Schelling die getroffene Entscheidung
zur Abwicklung als den bestmöglichen Weg, wobei er einräumte, dass
auch diese Entscheidung ein gewisses Restrisiko in sich berge.
Jedenfalls gebe es nun einen Weg, wie man es schaffen könne, keine
Steuergelder mehr in die HETA fließen zu lassen, merkte er an. Hätte
man einen Konkurs ausgelöst, dann wären nicht nur die Landeshaftungen
schlagend geworden, sondern der Käufer der Balkan-Töchter der Hypo
wäre berechtigt gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen.
Die Abwicklung aufgrund des Bankenabwicklungsgesetzes (BaSAG) sei
auch durch den europäischen Rechtsrahmen viel besser abgesichert als
wenn es nur ein nationales Gesetz gebe, stellte Schelling fest und
wies auch auf den Befund der europäischen Kommission hin, dass die
Bundesregierung richtig gehandelt habe. Schelling zitierte ferner
einen CSU Abgeordneten, der zugegeben hat, dass diese Lösung mit dem
Moratorium alternativlos ist, sollte der Asset Quality Review
stimmen. Die Republik stehe zu ihren Verpflichtungen, stellte
Schelling unmissverständlich klar und machte auch deutlich, dass das
Moratorium keine Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, auslöscht.
Er kritisierte in diesem Zusammenhang scharf die damalige Kärntner
Politik, die in den Jahren 2004-2007 ein zusätzliches Haftungsrisiko
in der Höhe von 9 Mrd. € eingegangen ist.
Der Finanzminister verteidigte auch sein Vorgehen gegenüber den
Bundesländern. Er habe diese deshalb nicht sofort informiert, weil
sie Eigentümer der Landes-Hypos sind. In einem Verfahren, wo es um
grundsätzliche Fragen der Gläubiger- und der Insiderinformation geht,
wo Fragen im Raum stehen, wie der Kapitalmarkt darauf reagiert, sei
sensibel vorzugehen. Der Bund hafte nicht für die Bundesländer, hielt
Schelling fest und bestätigte, dass die Länder zu ihren Haftungen
weiterhin stehen. (Fortsetzung Nationalrat) jan
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