• 05.03.2015, 12:12:43
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Internationaler Frauentag am 8. März Keine Wohnung, kein Geld - kein Weg aus der Gewalt?

Armut erschwert Frauen sich aus Gewaltbeziehung zu befreien

Utl.: Armut erschwert Frauen sich aus Gewaltbeziehung zu befreien =

Wien (OTS) - Für immer mehr Frauen, die von Gewalt betroffen sind,
wird das Ungleichgewicht zwischen hohen Mietpreisen und geringem
Einkommen zum Hindernis in ihrem Weg aus der Gewalt. Vor allem für
Alleinerzieherinnen und Migrantinnen ist die Situation am Arbeits-
und Wohnungsmarkt denkbar schlecht. Sie zählen zu den besonders
armutsgefährdeten Gruppen. In den letzten Jahren beobachten die
österreichischen Frauenhäuser einen markanten Anstieg.

Wohin nach dem Frauenhaus?

"Wohin nach dem Frauenhaus?" ist eine Frage, die für Frauenhäuser
und ihre Bewohnerinnen immer schwieriger zu beantworten wird. Wenig
Geld und der Mangel an leistbarem Wohnraum erschweren den Frauen, für
sich und ihre Kinder ein sicheres Zuhause schaffen zu können. Private
Mietwohnungen sind bei geringem Einkommen kaum zu bezahlen, schon das
Aufbringen von Kaution und Provision ist für viele nicht zu schaffen.
Geförderte Wohnungen haben oftmals eine lange Wartezeit oder die
verlangten Eigenleistungen sind zu hoch.

Die Frauenhäuser leisten tagtäglich Gewaltprävention, aber auch
Armutsprävention. Sie unterstützen ihre Bewohnerinnen umfassend
während des Aufenthaltes, insbesondere bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Sicherheit.
Nicht immer kann ein leistbarer Wohnraum gefunden werden, dann wird
nach Alternativen gesucht, beispielsweise ein Wohnplatz in einer
anderen Einrichtung oder die Möglichkeit, bei Verwandten oder
Bekannten vorübergehend wohnen zu können. Einige Frauen kehren aber
auch wieder zum Gewalttäter zurück. Die ökonomische Abhängigkeit vom
Gewalttäter ist oftmals ein Faktor für die Rückkehr.

Fehlende und unzureichende Sozialleistungen:
Kinderbetreuungsplätze, Mindestsicherung und Mindestpension

Ökonomische Abhängigkeit vom Gewalttäter aufgrund von geringem
Einkommen trifft berufstätige ebenso wie nichtberufstätige Frauen.
Die Kombination aus unzureichenden Kinderbetreuungsangeboten und
prekären Beschäftigungsverhältnissen, die durch niedrige Löhne,
fehlende Absicherung durch Sozialversicherung, geringe
arbeitsrechtliche Schutzrechte und Mangel an Dauer und Kontinuität
gekennzeichnet sind, drängt auch berufstätige Frauen in die Armut. Am
österreichischen Arbeitsmarkt ist das Phänomen "Working Poor" längst
angekommen, womit Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit gemeint
ist. Alleinerzieherinnen und Migrantinnen sind stark davon betroffen-
für sie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und vor allem zu
existenzsichernden Löhnen besonders schwer.

Ein Missstand zeigt sich auch bei der Berechnung des Anspruchs auf
Sozialleistungen wie der Mindestsicherung: Oftmals wird das
Partnereinkommen berücksichtigt - obwohl die Antragstellerin vor
ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus fliehen musste und es
somit kein gemeinsames Haushaltseinkommen mehr gibt.

Ältere Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreien wollen,
haben es besonders schwer. Viele waren aufgrund so genannter
Care-Arbeit, wie das Großziehen von Kindern oder die Pflege älterer
Familienangehöriger, nicht (lange) am bezahlten Arbeitsmarkt tätig.
Sie haben nur Anspruch auf die Mindestpension, die in der Höhe von
872,31 Euro im Monat keinen hohen Lebensstandard verspricht.

Auch Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, und vor allem
Nicht-EU-Bürgerinnen sehen sich mit besonderen Hürden konfrontiert.
Sie haben in manchen Bundesländern wie in Niederösterreich nur
verminderten Anspruch auf Mindestsicherung. In anderen Bundesländern
ist der Bezug der Mindestsicherung zwar möglich, kann aber ebenso wie
ein Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz zum Verlust der
Niederlassungsbewilligung führen.

Dringend gefordert: Leistbarer Wohnraum und betreutes Wohnen
sowie finanzielle Absicherung

Aus Sicht der Frauenhäuser sind daher sowohl der Bund als auch die
Länder gefordert, diese Missstände aufzuheben. Leistbarer Wohnraum
muss ebenso geschaffen werden wie Voraussetzungen für eine
finanzielle Absicherung.

Die Frauenhäuser fordern einen Ausbau des so genannten Betreuten
Wohnens in Übergangswohnungen (kurz: BEWO). Frauen und ihre Kinder
können dabei nach ihrem Auszug aus dem Frauenhaus kostengünstig
wohnen und werden weiter von den Frauenhausmitarbeiterinnen
unterstützt. Darüber hinaus muss ein Kontingent an leistbaren
Wohnungen, speziell zur Vergabe für Gewaltschutzeinrichtungen
geschaffen werden.

Denn die tägliche Erfahrung der Frauenhäuser zeigt: Ökonomische
Abhängigkeit ist ein Nährboden für jede Form von Gewalt. Sie drängt
Frauen in eine Gewaltbeziehung zurück oder hindert sie gleich aus dem
Weg raus.

"Was wir in den letzten Jahren verstärkt beobachten müssen, sind
enorme Schwierigkeiten, die viele Frauen nach dem
Frauenhausaufenthalt haben. Eine Wohnung zu finden, die sie bezahlen
können, wird immer schwieriger", berichtet Birgit Thaler-Haag,
Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses und Obfrau des Vereins
AÖF.

"Bei den Tagungen der Frauenhäuser ist die Armutsgefährdung seit
einiger Zeit ein ständig wiederkehrendes Thema. Frauenhäuser in allen
Bundesländern machen die Erfahrung, dass sie von Gewalt betroffene
Frauen hart trifft. Der Internationale Frauentag ist mit seiner
Geschichte ein wichtiger Anlass, um Verbesserungen für Frauen
einzufordern", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins
AÖF.

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