• 24.02.2015, 12:19:03
  • /
  • OTS0113 OTW0113

Greenpeace: Alternativen zu ISDS getrennt von Handelsabkommen entwickeln!

Umweltschutzorganisation begrüßt Diskussion über internationalen Investitionsgerichtshof

Utl.: Umweltschutzorganisation begrüßt Diskussion über
internationalen Investitionsgerichtshof =

Brüssel/Berlin/Wien (OTS) - Greenpeace begrüßt die aktuelle, von
sozialdemokratischen Parteien in Europa angestoßene Diskussion über
die Errichtung eines internationalen Investitionsgerichtshofs. Die
Umweltschutzorganisation fordert, Alternativen zum Investor-State
Dispute Settlement (ISDS) getrennt von den geplanten Handelsabkommen
mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zu entwickeln.

"Es wäre völlig absurd, für jedes Abkommen einen eigenen Gerichtshof
zu schaffen. Die EU-Kommission muss daher auf eigenständige Regeln
zum Investitionsschutz in CETA und TTIP verzichten und multilaterale
Gespräche über Alternativen zu ISDS starten", fordert Hanna Simons,
Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace in Österreich. Simons
kritisiert scharf, dass das am Wochenende verabschiedete
Kompromisspapier sozialdemokratischer Handelsminister vorerst an
privaten Schiedsgerichten zum Investorenschutz festhält und begrüßt
in diesem Zusammenhang die Festlegung von Bundeskanzler Werner
Faymann, dass es diese privaten Gerichte nicht brauche.

Die EU verhandelt derartige Regeln derzeit mit den USA, China und
Japan. Die bereits ausgehandelten Abkommen mit Kanada und Singapur
werden derzeit auf Rechtskonformität überprüft. Darüber hinaus
bestehen weltweit bereits mehr als 3.000 Investitionsschutzabkommen
mit privaten Schiedsgerichten. "Zwar ist ein Investitionsschutz
außerhalb der bestehenden nationalen Gerichte bei vergleichbaren
Rechtssystemen überhaupt nicht notwendig, ein unabhängiger
internationaler Gerichtshof bietet jedoch eine große Chance, die
bestehenden Investitionsschutzabkommen zu ersetzen", so Simons und
nennt als mögliche Vorbilder den Europäischen Gerichtshof (EuGH), den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie den
Internationalen Seegerichtshof (ITLOS).

Greenpeace nennt sieben Anforderungen an einen internationalen
Investitionsgerichtshof:

1. Die Unabhängigkeit und Unbefangenheit muss durch fest angestellte
Richter sichergestellt werden. Ein Verhaltenskodex für
nebenberufliche Schiedsrichter ist dafür nicht ausreichend.

2. Die Verfahren müssen völlig transparent sein. Anhörungen sowie
sämtliche Dokumente müssen öffentlich zugänglich sein. Die neue
Transparenzregeln für Investor-Staat-Schiedsverfahren von UNCITRAL,
der Kommission der Vereinten Nationen für internationales
Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law),
sind dabei umzusetzen.

3. Nicht nur Rechte von Investoren, sondern auch deren
Verpflichtungen (etwa im Umweltschutz und bei Menschenrechten) müssen
einklagbar sein. Nicht nur Investoren, sondern auch Staaten müssen
Verfahren initiieren können.

4. Die Klagegründe müssen klar definiert sein. Die zu Grunde
liegenden Investitionsschutz-Bestimmungen dürfen keine vagen
Formulierungen wie die "gerechte und billige Behandlung von
Investoren" beinhalten.

5. Das Verhältnis zu nationalen Gerichten und dem EuGH muss eindeutig
geklärt sein, deren Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dem
EuGH muss etwa die Möglichkeit einer Vorabentscheidung zur Auslegung
von EU-Recht gewährt werden.

6. Die im Investment Policy Framework for Sustainable Development
(IPFSD), der Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten
Nationen, vorgeschlagenen Reformansätze sind zu berücksichtigen.

7. Bevor ein solcher Gerichtshof installiert und arbeitsfähig ist,
verzichten die Mitgliedsstaaten der EU und ihre Partner in aktuellen
Verhandlungen und Implementierung von Freihandelsabkommen auf die
Durchführung von Investor-State-Dispute-Settlement-Fällen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GRP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel