- 24.02.2015, 09:37:53
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NEOS: Qualitätsstandards im Asylverfahren dürfen nicht unterlaufen werden
Niki Scherak: "Begutachtungsentwurf scheint besser zu sein als die ursprüngliche Ankündigung"
Utl.: Niki Scherak: "Begutachtungsentwurf scheint besser zu sein als
die ursprüngliche Ankündigung" =
Wien (OTS) - Zum Glück nehme der Begutachtungsentwurf zum
Fremdenrechtsänderungsgesetz nunmehr Abstand von der zunächst
geplanten, äußerst bedenklichen Neuregelung der Rechtsberatung, so
NEOS-Menschenrechtssprecher Niki Scherak. "Für die Rechtsberatung im
Asylwesen ist und bleibt es auch weiterhin essentiell, dass diese von
unabhängigen Stellen vorgenommen wird", ergänzt Scherak. "Rechtzeitig
Einsicht zu zeigen ist jedenfalls besser als keine Einsicht. Gut,
dass hier der Druck der Zivilgesellschaft schon im Vorhinein zu einem
Erfolg geführt hat"
"Eine rasche Abwicklung von Asylverfahren ist grundsätzlich im
Interesse aller Beteiligten - sofern darunter die Qualität nicht
leidet. Jeder Einzelfall muss weiterhin genau geprüft werden. Alles
andere wäre einem Rechtsstaat nicht würdig", so Scherak weiter. "Das
der Verlust der Grundversorgung erst dann eintritt, wenn das
Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zuerkennen
sollte, ist jedenfalls besser als ursprünglich geplant. Und den
Personen, die an einer freiwilligen Rückkehr mitwirken, sollte man
jedenfalls bis zur Abreise eine Unterkunft gewähren."
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