- 07.02.2015, 10:24:57
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Meilenstein: Oberster Gerichtshof anerkennt erstmals ein Grundrecht auf Sterbehilfe
Wien (OTS) - Einstimmig hob am Freitag der Oberste Gerichtshof für
Kanada eine strafrechtliche Bestimmung auf, die, ähnlich wie §78 des
österreichischen Strafgesetzbuches, jegliche Form der Suizid-Beihilfe
verboten hatte. Mit seinem bahnbrechenden Urteil hielt der
Gerichtshof erstmals fest, dass unter gewissen Umständen das Recht
auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Recht auf Sterbehilfe
einhergeht. Ferner stellte der Gerichtshof fest, dass Suizidbeihilfe
eine ärztliche Leistung darstellt. Ob ein Arzt Suizidbeihilfe leisten
möchte sei ihm jedoch als grundlegende Gewissensentscheidung
überlassen. Sehr kritisch betrachtete der Gerichtshof die umfassende
Formulierung des Beihilfeverbots: verboten wurde nämlich jede Form
der Suizid-Beihilfe, unabhängig von den konkreten Umständen;
einzelfallbezogene Billigkeitsüberlegungen waren somit
ausgeschlossen. Das Verbot wurde daher als unangemessen und
unsachlich aufgehoben, die Aufhebung jedoch auf 12 Monate
suspendiert; in diesem Zeitraum müsse der kanadische Gesetzgeber eine
entsprechende Gesetzesreparatur vornehmen.
"Jeder, der sich mit dieser Thematik aus österreichischer Perspektive
befasst hat, sollte ob der kanadischen Entscheidung hellhörig werden.
Die gesetzliche Ausgangssituation in Österreich ist nämlich sehr
ähnlich und die Argumente pro und contra praktisch ident" meint Eytan
Reif, Mitgründer des ersten Sterbehilfevereins "Letzte Hilfe", dessen
Aktivität in Österreich vorerst behördlich untersagt wurde. "Es ist
unbegreiflich, dass während in Kanada ein Höchstgericht ein Recht auf
Sterbehilfe anerkennt, hierzulande über Sterbehilfe gar nicht
diskutiert werden soll" so Reif in Abspielung auf die
parlamentarische Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens". Die
abschließende Sitzung dieser Kommission fand am 23. Jänner 2015
statt, ohne dass sie sich mit Fragen der Sterbehilfe je
auseinandergesetzt hat. Laut Reif habe die Entscheidung in Kanada für
Europa zwar keine konkrete Bedeutung, die Signalwirkung des Urteils
sollte hingegen aber nicht unterschätzt werden: "Der klaren
Argumentationslinie des kanadischen Gerichtshofes werden sich Länder
wie Großbritannien und letztendlich auch Österreich, in denen eine
ähnliche Verbotskultur herrscht, nicht entziehen können. Es ist nur
eine Frage der Zeit, bis Kläger wie Lee Carter oder Hollis Johnson
auch hierzulande ihr Recht auf Sterbehilfe erfolgreich einklagen
werden".
Eine Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts über die
eingebrachte Beschwerde gegen die behördliche Nichtzulassung des
Vereins "Letzte Hilfe" ist noch ausständig. Die Vereinsgründung sowie
das begleitende Gerichtsverfahren werden von der "Initiative Religion
ist Privatsache" unterstützt.
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