• 05.02.2015, 15:42:55
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Bundesrat billigt neues Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst

FPÖ fordert Schwerarbeiterregelung und eigenes Gehaltsschema für die Exekutive

Utl.: FPÖ fordert Schwerarbeiterregelung und eigenes Gehaltsschema
für die Exekutive =

Wien (PK) - Das geänderte Besoldungsschema für den öffentlichen
Dienst kann noch im Februar in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit
Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den
entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. In
Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kommen
damit etliche Neuerungen in Bezug auf Gehaltseinstufungen und
Vorrückungen auf BeamtInnen und Vertragsbedienstete des Bundes zu.
Insgesamt sind die neuen Bestimmungen laut Beamten-Staatsekretärin
Sonja Steßl budgetneutral, auch für einzelne Berufsgruppen soll es
keine Gehaltseinbußen geben. Gegebenenfalls wollen SPÖ und ÖVP die
gesetzlichen Bestimmungen nachschärfen.

Keine Mehrheit konnte die FPÖ für zwei Initiativen gewinnen, die auf
ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Exekutive sowie auf
Schwerarbeiterreglungen für PolizistInnen abzielen. Mit der
Attraktivierung eines frühzeitigen Pensionsantritts von BeamtInnen
würde man das Ziel der Bundesregierung, das faktische
Pensionsantrittsalter anzuheben, konterkarieren, machte Beamten-
Staatssekretärin Steßl geltend.

Opposition lehnt neues Besoldungsschema ab

Die Debatte über das geänderte Besoldungsschema für den öffentlichen
Dienst verlief ähnlich wie im Nationalrat. So zeigte sich der
niederösterreichische Bundesrat Werner Herbert namens der FPÖ davon
überzeugt, dass die öffentlich Bediensteten durch die neuen
gesetzlichen Bestimmungen erheblich schlechter gestellt werden,
sowohl was die Besoldung als auch was die Höhe der Pension betrifft.
Von einer gleichbleibenden Lebensverdienstsumme könne keine Rede
sein, hielt er fest und äußerte die Vermutung, dass die Regierung das
Budget auf Kosten der öffentlich Bediensteten sanieren wolle.

Herbert wertete es außerdem als höchst bedenklich, dass mit der
Überleitung aller BeamtInnen und Vertragsbediensteten in das neue
Besoldungssystem in bestehende Verträge eingegriffen wird, ohne dass
die Betroffenen ein Widerspruchsrecht hätten. Etwas Ähnliches wäre in
der Privatwirtschaft kaum vorstellbar, monierte er. Da die
Überleitung seiner Einschätzung nach nicht rechtskonform ist, sieht
er auch eine hohe Chance, die neuen Bestimmungen auf dem Klagsweg
wieder erfolgreich anzufechten.

Scharfe Kritik übten Herbert und sein oberösterreichischer
Fraktionskollege Hermann Brückl darüber hinaus daran, dass das Gesetz
in Windeseile und ohne Begutachtung durch das Parlament gepeitscht
worden sei. Brückl sprach in Anlehnung an GÖD-Vorsitzenden Fritz
Neugebauer von einem Pfusch, der unter Außerachtlassung aller
parlamentarischen Usancen beschlossen werde.

Auch Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) wertete die Vorgangsweise der
Regierungsparteien als nicht akzeptabel. Die Grünen könnten dem
Gesetz schon allein deshalb nicht zustimmen, auch wenn die Intention
des Gesetzes verständlich sei, sagte er.

SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt (W) und ÖVP-Bundesrat Peter Oberlehner
(O) machten geltend, dass es aufgrund eines EuGH-Urteils notwendig
sei, das Gehaltsschema für den öffentlichen Dienst zu sanieren. Mit
den Überleitungsbestimmungen und der Zusage zu etwaigen
Nachbesserungen ist ihrer Meinung nach sichergestellt, dass es zu
keinen Einkommenseinbußen für die betroffenen Bediensteten kommt. Es
dürfe jedenfalls keine Verluste für den Einzelnen geben, forderte
Oberlehner.

Neues Beamten-Dienstrecht: Steßl will noch im März mit Verhandlungen
beginnen

Allgemein sprachen sich sowohl Todt als auch Oberlehner für ein
komplett neues Dienst- und Besoldungsrecht für die BeamtInnen aus.
Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl hat der Beamten-Gewerkschaft
angeboten, bereits im März mit den Verhandlungen zu beginnen, wie sie
den Mitgliedern der Länderkammer heute mitteilte.

Die Eile bei der Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzes
begründete Steßl damit, dass es notwendig sei, so rasch wie möglich
Rechtssicherheit sowohl für die Dienstbehörden als auch für die
öffentlich Bediensteten zu schaffen. Derzeit gebe es keine
einheitliche Rechtslage und damit sei auch kein einheitlicher Vollzug
gewährleistet, gab sie zu bedenken. Es lägen aber bereits 6.000
Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zur Entscheidung
vor.

Ihr sei es außerdem ein großes Anliegen, hohe Belastungen für die
SteuerzahlerInnen zu vermeiden, bekräftigte Steßl. Die von der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorgebrachten Bedenken will sie in
weiteren Verhandlungen ausräumen, ihr zufolge kann es durch das
vorliegende Überleitungsmodell schlimmstenfalls zu einem Minus bei
der Lebensverdienstsumme in der Höhe von 0,6 Promille kommen.

Überzeugt ist Steßl, dass das neue Besoldungsschema vor dem EuGH
halten wird. In den neuen Gehaltsansätzen gebe es keine
Anknüpfungspunkte an das Lebensalter mehr, diese könnten daher nicht
mehr als altersdiskriminierend gewertet werden.

Ein Antrag der FPÖ, gegen das vorliegende Gesetzespaket Einspruch zu
erheben, wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Für den Antrag
stimmten 12 BundesrätInnen, dagegen 41.

Steßl lehnt "Sonderpensionsrecht" für BeamtInnen ab

Die Forderung nach speziellen Schwerarbeiterregelungen für
BeamtInnen, die im Rahmen von Schicht- oder Wechseldienst regelmäßig
auch Nachtarbeit verrichten, begründete FPÖ-Bundesrat Herbert damit,
dass ExekutivbeamtInnen derzeit nur im Falle einer Berufsunfähigkeit
die Möglichkeit haben, vor dem vollendeten 60. Lebensjahr in den
Ruhestand zu treten. Ein Großteil der Betroffenen sei in diesem
Lebensalter aber nicht mehr in der Lage, den Polizeiberuf auszuüben,
wie das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von knapp über 57
Jahren zeige, sagte er. Massive Ungerechtigkeiten ortet Herbert
außerdem durch zum Teil hohe Pensionsabschläge und die Deckelung von
pensionswirksamen Nebengebühren.

Mittelfristig wünscht sich Herbert ein eigenes Dienst- und
Besoldungsrecht für die Exekutive. Wenn schon kein eigenes
Exekutivdienstgesetz komme, sollten zumindest dienstrechtliche
Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz und im Gehaltsgesetz
verankert werden, fordern er und Bundesrat Hermann Brückl in einem
gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrag. Besondere Anliegen sind
ihnen dabei ein angemessenes Grundgehalt, adäquate Zulagen für
ExpertInnen und Führungspersonal, eine unbegrenzte Anrechnung von
Ausbildungszeiten und erworbener Berufserfahrungen, faire Pensionen
unter Berücksichtigung von Schwerarbeit sowie verbesserte gesetzliche
Schutzbestimmungen, was Ausrüstung und Arbeitsbedingungen betrifft.

Angesichts der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen sollte es für
jede Berufsgruppe im öffentlichen Dienst, seien es RichterInnen,
LehrerInnen oder KindergärtnerInnen, spezifische dienst- und
besoldungsrechtliche Bestimmungen geben, meinte Herbert dazu in der
Debatte.

Grünen-Bundesrat Efgani Dönmez zeigte allerdings kein Verständnis für
das Anliegen der FPÖ. Er gönne den PolizistInnen jeden Euro mehr,
sagte er, es sei aber nicht sinnvoll, für jede Berufsgruppe ein
spezielles Dienstrecht zu schaffen. Vielmehr gehe es darum, das
System zu vereinfachen und einheitliche Bestimmungen für alle zu
schaffen.

Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl wandte sich gegen ein
"Sonderpensionsrecht" für ExekutivbeamtInnen mit günstigeren
Bestimmungen als im ASVG-Bereich. Würde man dem Antrag der FPÖ
Rechnung tragen, würde man eine Frühpensionierung von BeamtInnen
attraktiver machen, bemerkte sie. Es sei aber Ziel der
Bundesregierung, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.

Sowohl der Gesetzesantrag als auch der Entschließungsantrag der FPÖ
blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. (Fortsetzung Bundesrat)
gs

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