• 28.01.2015, 15:56:52
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Datenschutz: Chance oder Hemmschuh für Unternehmen?

9. Europäischer Datenschutztag im Bundeskanzleramt

Utl.: 9. Europäischer Datenschutztag im Bundeskanzleramt =

Wien (OTS) - "Internet und neue Technologien bieten der Wirtschaft,
der öffentlichen Verwaltung und allen Bürgerinnen und Bürgern neue
Chancen. Doch um die Privatsphäre zu schützen, sind sichere und
effiziente Rahmenbedingungen notwendig", sagte Staatssekretärin Sonja
Steßl heute, Mittwoch, bei der Diskussion zum 9. Europäischen
Datenschutztag, der vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der
Datenschutzbehörde und dem Datenschutzrat veranstaltet wurde. Im
Mittelpunkt der diesjährigen Debatte stand die Frage "Was bedeutet
Datenschutz für Unternehmen?"

Die Staatssekretärin ging in ihrer Eröffnungsrede auf die
Entwicklungen auf europäischer Ebene ein: "Die Europäische
Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 war ein Meilenstein für den
Schutz personenbezogener Daten. Doch in den vergangenen zwei
Jahrzehnten hat es wesentliche gesellschaftliche und vor allem
technische Weiterentwicklungen, die zu globalen Datenströmen führten,
gegeben. Daher brauchen wir auf europäischer Ebene eine Neuregelung."
Das derzeit verhandelte Europäische Datenschutzrecht werde
voraussichtlich eine Abkehr von der behördlichen Vorab-Kontrolle hin
zu einer verstärkten Ex-post-Kontrolle bringen. "Das wird für die
Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung
bedeuten", so Steßl. Künftig werde es außerdem nach dem
"One-Stop-Shop"-Prinzip eine einheitliche Ansprechstelle für
international agierende Unternehmen geben und die nationalen
Kontrollbehörden sollen vermehrt grenzüberschreitend kooperieren.

Die Herausforderung sei jedenfalls, einen hohen Grad an Datenschutz
zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für
Unternehmen zu reduzieren, so Steßl. Wie der
Internet-Sicherheitsbericht 2014 gezeigt habe, würden Hackerangriffe,
die meist wirtschaftlich motiviert seien, stark zunehmen. "Häufig
sind dabei auch persönliche Daten betroffen", so die
Staatssekretärin. Um die IT-Sicherheit zu erhöhen, werde derzeit auf
EU-Ebene die so genannte NIS-Richtlinie verhandelt. "Dabei geht es um
Maßnahmen, die eine hohe gemeinsame Netz- und Informationssicherheit
gewährleisten. Davon sollen vor allem für eine funktionierende
Infrastruktur maßgebliche Unternehmen in Branchen wie Energie,
Verkehr, Wasserversorgung oder Gesundheitsdienste erfasst werden,
nicht aber kleine Betriebe", betonte Steßl.

Rechtsanwalt Gernot Schaar berichtete dazu, dass für die meisten
kleineren Betriebe beim Thema Datenschutz die Furcht vor
wirtschaftlicher Belastung, erhöhten Kosten und größerer Aufwand im
Vordergrund stünden. Er trat trotzdem für Datenschutzbeauftragte auch
in kleinen Betrieben ein. Ein Lösungsansatz, um Kosten
hintanzuhalten, wäre beispielsweise ein Datenschutzbeauftragter, der
von der öffentlichen Hand für mehrere Kleinbetriebe zur Verfügung
gestellt wird.

Jochen Borenich von Kapsch BusinessCom wies auf die neuen
Möglichkeiten und Gefahren etwa durch das sogenannte "Internet der
Dinge" oder die Verbindungen von Maschine zu Maschine hin: "Die
Prognose sagt, dass wir im Jahr 2018 rund 20 Milliarden "connected
devices", wie Tablets, Smartphones, Autos oder Brillen haben werden."
Dafür brauche man große Anstrengungen zu mehr Bewusstseinsbildung.
Kapsch habe mit einem Awareness-Training in der Vorstandsetage
begonnen und in Folge bei allen Mitarbeitern weitergeführt.

Stefan Strauss vom Institut für Technikfolgen-Abschätzung der
Akademie der Wissenschaften wies darauf hin, dass 90 Prozent der
österreichischen Betriebe nicht von der Verpflichtung einen
Datenschutzbeauftragen zu bestellen, erfasst werden würden, wenn die
Regelung der Europäischen Kommission nur für größere Unternehmen
Anwendung finden sollte.

Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier betonte: "Die Erfahrung
zeigt, dass in Österreich der Datenschutz vor allem im
Unternehmensbereich noch viel stärker verankert werden muss. Es muss
uns gelingen, dass Unternehmen Datenschutz nicht als Belastung,
sondern als Wettbewerbsvorteil in Europa, aber vor allem gegenüber
den USA sehen", sagte Maier. "Die Vorteile eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten sind evident. Daher hoffen wir, dass auch
Österreich mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung einen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten bekommen wird, dessen
Bestellung sich nicht nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet,
sondern danach wie viele und welche personenbezogene Daten
verarbeitet werden."

Zudem stelle sich in Anbetracht der zunehmenden Vernetzung ("Internet
der Dinge"), wem die dabei ermittelten Daten gehören, wie sie
verwendet werden dürfen, ob sie beispielsweise bei Gericht als
Beweismittel eingesetzt werden dürfen. Auch die Frage, ob Unternehmen
auf der Grundlage derartiger Daten spezielle Angebote an Private
machen dürfen, wie etwa eine Prämienreduktion bei einem höheren
Fitnessgrad. "Vor diesem Hintergrund sollten wir in Österreich über
Antidiskriminierungsbestimmungen im digitalen Bereich nachdenken,
damit Menschen nicht schlechter gestellt werden dürfen, wenn sie sich
diesen neuen Geschäftsmodellen nicht anschließen", so Maier.

Besondere Bedeutung komme hier der zukünftigen
Datenschutz-Grundverordnung zu. Es liegt neben dem Vorschlag der
Europäischen Kommission auch ein Vorschlag des Europäischen
Parlaments dazu vor. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich in der
Ratsarbeitsgruppe noch nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt.
"Wir wissen daher noch nicht, wie das neue europäische
Datenschutzreglement und wie das Verhältnis Datenschutz zu
Unternehmen aussehen wird. Vieles ist noch nicht geklärt. Etwa die
Frage, unter welchen Bedingungen eine Datenanwendung in Betrieben
durchgeführt werden darf oder wie die behördlichen Kontrollen und
Sanktionen auszusehen haben. Ich hoffe auf eine Einigung der
unterschiedlichen Standpunkte in der Ratsarbeitsgruppe bis März, dann
kann mit dem Trilog begonnen und der Gesetzgebungsprozess
abgeschlossen werden", so Maier.

Fotos von dieser Veranstaltung sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes, http://fotoservice.bundeskanzleramt.at,
kostenfrei abrufbar.

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