- 27.01.2015, 11:00:03
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Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen: Auch in Österreich gibt es noch Handlungsbedarf!
LBI Menschenrechte: Vergleichende Länderstudie zeigt, dass Gewalt an Frauen mit Behinderungen allgegenwärtig ist – Betroffene erarbeiteten Empfehlungen
Utl.: LBI Menschenrechte: Vergleichende Länderstudie zeigt, dass
Gewalt an Frauen mit Behinderungen allgegenwärtig ist –
Betroffene erarbeiteten Empfehlungen =
Wien (OTS) - Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
hat in einer vergleichenden Länderstudie (Deutschland,
Großbritannien, Island, Österreich) untersucht, wie Frauen mit
Behinderungen Gewalt erleben und welche Unterstützung sie in dieser
Situation erhalten. Betroffene Frauen mit Behinderungen und
Mitarbeiterinnen von Gewaltschutzeinrichtungen haben Empfehlungen an
Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen sowie an die Politik
erarbeitet.
Die Studie zeigt, dass die Gewalterfahrungen von Frauen mit
Behinderungen aufgrund ihrer spezifischen Situationen häufig
komplexer und vielschichtiger sind, als bei nicht-behinderten Frauen
und dass sie grundsätzlich einem höheren Risiko ausgesetzt sind,
Gewalt zu erfahren. Gehörlose und blinde Frauen, Frauen mit
Lernschwierigkeiten und Migrantinnen mit Behinderungen sind besonders
gefährdet. Eine der insgesamt 165 befragten Frauen mit Behinderungen
fasst die aktuelle Situation so zusammen: "Es gibt keinen Ort, an dem
Frauen mit Behinderungen nicht Gewalt erfahren könnten."
Manfred Nowak (Univ.-Prof. für internationales Recht und
Menschenrechte an der Universität Wien, Leiter des BIM), Sabine Mandl
(Projektleiterin, Frauenrechtsexpertin am BIM), Helene Jarmer
(Mitglied des Projektbeirats, Abgeordnete zum Nationalrat) und Gabi
Plattner (Mitglied des Projektbeirats, Leiterin des Tiroler
Frauenhauses) präsentierten die aktuellen Ergebnisse heute im Rahmen
einer Pressekonferenz im Café Landtmann.
Mandl: Öffentliche Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen
mit Behinderungen
Sabine Mandl, Leiterin der Studie und Frauenrechtsexpertin am BIM,
dazu: "Österreich verfügt über gute rechtliche Rahmenbedingungen,
trotzdem bleibt noch einiges zu tun. Denn die Ergebnisse zeigen, dass
ein gewaltfreies Leben für viele Frauen mit Behinderungen nicht
möglich ist. Strukturelle Gewalt und Diskriminierung erlebte und
erlebt fast jede in Österreich befragte Frau mit Behinderungen.
Allerdings können sich diese Frauen oft nicht wehren oder sind vom
Täter oder der Täterin abhängig. Das verschlimmert die
Gewaltsituation und macht eine Suche nach Unterstützung oft
unmöglich." Das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ist nach
wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Mandl unterstreicht die
Notwendigkeit einer verstärkten öffentlichen Diskussion: "Überall
dort, wo Frauen mit Behinderungen betroffen sind, müssen sie sich
aktiv einbringen und mitentscheiden können. Wichtigstes Ziel ist ein
selbstbestimmtes Leben. Dafür müssen zum Beispiel Möglichkeiten der
persönlichen Assistenz weiter ausgebaut werden."
Nowak: Verbesserter Zugang zu Recht und Strafverfolgung
Für die Gewaltausübenden bleibt die Gewalt allerdings zum
überwiegenden Teil ohne jede Folge. Österreich hat die
UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, arbeitet durch zahlreiche
Maßnahmen an ihrer Umsetzung und verfügt über einen unabhängigen
Monitoringausschuss, der die Umsetzung überwacht. Allerdings zeigen
sich beim Zugang zu Unterstützung und Recht für Frauen mit
Behinderungen Hürden. Dazu Manfred Nowak, Leiter des BIM: "Die
Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen stellen
bei Besuchen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen trotz
vieler positiver Bemühungen immer wieder Einschränkungen für Menschen
mit Behinderungen, für Frauen mit Behinderungen im Besonderen, fest."
"Frauen müssten besser über ihre Rechte informiert werden," so Nowak
weiter. "Die Angst, nicht ernst genommen zu werden, hält sie davon
ab, bei Behörden Unterstützung zu holen. Weitere Schulungen von
RichterInnenschaft, Exekutive und Anwaltschaft sind dringend
notwendig."
Jarmer: Barrierefreier Zugang zu Information und
Unterstützungsangeboten
Nur wenige Frauen mit Behinderungen können Unterstützungsangebote von
zum Beispiel Frauenhäusern oder Gewaltschutzzentren nutzen. Dafür
gibt es aus Sicht von Helene Jarmer, Mitglied im Forschungsbeirat des
Projekts und Behindertensprecherin der Grünen, mehrere Gründe: "Es
gibt eine Vielzahl an Barrieren für Frauen mit Behinderungen. Neben
baulichen Barrieren ist oft der Zugang zu Informationen nicht
möglich. Dazu kommt, dass die meisten Unterstützungsangebote nicht an
die Lebensbedürfnisse der Frauen mit Behinderungen angepasst sind.
Dies widerspricht auch dem Artikel 6 der Behindertenrechtskonvention,
der die Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderungen
anspricht und Maßnahmen zur Stärkung von Autonomie und
Selbstbestimmung fordert."
Plattner: Adäquate finanzielle Mittel zur Umsetzung von
Barrierefreiheit und Inklusion auf allen Ebenen
Im Ländervergleich liegt Österreich zusammen mit Großbritannien im
Spitzenfeld in Bezug auf Barrierefreiheit: 44 % der befragten
Einrichtungen in Österreich sind für RollstuhlfahrerInnen vollständig
barrierefrei zugänglich. Gabi Plattner, Leiterin des Frauenhauses
Tirol, zu ihren Erfahrungen dazu: "Um Barrierefreiheit auf allen
Ebenen und adäquate Unterstützung bei häuslicher und institutioneller
Gewalt für Frauen mit Behinderung zu ermöglichen, muss
Planungssicherheit und Finanzierbarkeit für Opfer- und
Unterstützungseinrichtungen weiter ausgebaut und verbessert werden.
Wir wüssten, was wir ändern könnten, und da, wo es in unserer Hand
liegt, tun wir dies schrittweise, und kein bisschen leise."
Die Studie ist Ergebnis eines EU-Projekts, das in insgesamt vier
Ländern umgesetzt wurde. Forschungseinrichtungen in Österreich,
Deutschland, Island und Großbritannien gingen den Fragen nach, welche
Formen von Gewalt Frauen mit Behinderungen erleben und welche
Unterstützung für Frauen mit Behinderungen hilfreich wäre. Gemäß dem
Grundsatz "Nichts über uns ohne uns!" wurden Frauen mit Behinderungen
als Interviewpartnerinnen sowie als Forscherinnen und Mitglieder in
den Forschungsbeiräten aktiv einbezogen.
Download der Studienergebnisse
Die Ergebnisse der Studie sind auf der Projektwebseite unter
http://women-disabilities-violence.humanrights.at/de/publikationen
zum Download verfügbar.
Die Studie wurde gefördert von der Europäischen Kommission im Rahmen
des Daphne Programmes und in Österreich ko-finanziert vom
Bundesministerium für Bildung und Frauen und dem Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Über das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte:
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) ist ein
Institut der Ludwig Boltzmann Gesellschaft. Das interdisziplinäre
Team des BIM arbeitet an der wissenschaftlichen Erforschung
unterschiedlichster Aspekte der Menschenrechte und will durch
politische Bildungsarbeit sowie praktisches Engagement zu einer
verstärkten Umsetzung der Menschenrechte in der Politik sowie zur
Sensibilisierung der Bevölkerung für die Idee der Menschenrechte
beitragen.
Über die Ludwig Boltzmann Gesellschaft:
Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) ist der Forschungsinkubator
im Bereich Health Sciences in Österreich und betreibt 19
Forschungseinrichtungen (Ludwig Boltzmann Institute/LBI) mit rund 550
MitarbeiterInnen. Die LBG steht mit ihrem Motto "Nahe am Menschen"
für die Behandlung gesellschaftsrelevanter Forschungsfragen.
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