- 21.01.2015, 14:58:10
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Wirt als Buhmann der Nation? So geht’s nicht!
Belastungen durch Allergenkennzeichnung einerseits – Vorwurf der Lebensmittelverschwendung andererseits – Wirt darf nicht zum Buhmann der Nation abgestempelt werden
Utl.: Belastungen durch Allergenkennzeichnung einerseits – Vorwurf
der Lebensmittelverschwendung andererseits – Wirt darf nicht
zum Buhmann der Nation abgestempelt werden =
Wien (TP/OTS) - Entrüstet zeigt sich Josef Bitzinger, Gastronom und
ranghöchster Interessenvertreter seiner Branche über den Vorwurf der
Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie. "Ein Wiener Gastronom,
der wirtschaftlich über die Runden kommen will, hat gar nicht die
Möglichkeit, Lebensmittel im großen Stil zu "verschwenden". Es gibt
allerdings massive Hygienevorschriften vom Gesetzgeber, die
einzuhalten sind. Auch mir blutet das Herz, wenn manche Lebensmittel
aus Hygienegründen zur Vorsichtsmaßnahme entsorgt werden müssen, aber
Vorschrift ist Vorschrift und die Gesundheit des Gastes ist oberste
Maxime", so Bitzinger.
Massive Belastungen einerseits, Vorwürfe andererseits - wo
soll das hinführen?
Was Bitzinger aber besonders ärgert, ist die allgemeine, aktuelle
Geisteshaltung gegenüber der Gastronomie, den Kaffeehäusern und der
Hotellerie. "Diese Branchen werden einerseits massiv belastet, man
betrachte nur die vor kurzem in Kraft getretene
Allergenkennzeichnungspflicht, die für alle Gastronomen einen
massiven, bürokratischen Zusatzaufwand bedeutet. Weiters wird der
Gastronom für gesundheitspolitische Themen als Sündenbock
hergenommen, siehe Tabakgesetz. Und jetzt sollen wir zur Packerlsuppe
statt zu frischen Lebensmitteln greifen, damit es zu weniger Abfällen
kommt? Das kann es nicht sein, dagegen wehre ich mich vehement!" so
Bitzinger entschieden.
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