- 14.01.2015, 15:27:38
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Weichen für Hypo-Untersuchungsausschuss sind gestellt
Gemeinsames Verlangen von FPÖ, Grünen und NEOS
Utl.: Gemeinsames Verlangen von FPÖ, Grünen und NEOS =
Wien (PK) - Die Weichen für den geplanten Untersuchungsausschuss zur
Causa Hypo Alpe Adria sind gestellt. FPÖ, Grüne und NEOS brachten bei
der heutigen Sondersitzung des Nationalrats einen gemeinsamen Antrag
ein. Sie wollen nicht nur die Notverstaatlichung der Kärntner
Problembank und die zuvor gewährten öffentlichen Finanzhilfen,
sondern auch die vorangegangenen exorbitanten Haftungsübernahmen
durch das Land Kärnten und das nachfolgende Krisenmanagement der
Regierung unter die Lupe nehmen. Nun muss sich noch der
Geschäftsordnungsausschuss des Hohen Hauses mit dem Verlangen
befassen - hat er keine Bedenken gegen den Untersuchungsgegenstand,
steht einem Start des U-Ausschusses nichts mehr im Weg.
Vor der Zuweisung des Antrags an den GO-Ausschuss hat die Opposition
im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der FPÖ an Bundeskanzler Werner
Faymann nochmals die Notwendigkeit eines Hypo-
Untersuchungsausschusses bekräftigt. SPÖ und ÖVP seien nicht imstande
gewesen, zwischen den Partikularinteressen in ihrem Umfeld und dem
Interesse Österreichs zu unterscheiden, machte etwa FPÖ-Chef Heinz-
Christian Strache geltend. Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler sprach
von einer Serie von Fehlern rund um die Hypo Alpe Adria, erster
Sündenfall ist seiner Meinung nach das Abdrehen des Banken-
Untersuchungsausschusses im Jahr 2007 gewesen.
Als gute Grundlage für den Untersuchungsausschuss wertet die
Opposition den Bericht der vom ehemaligen Finanzminister Michael
Spindelegger eingesetzten Untersuchungskommission unter der Leitung
von Irmgard Griss. Jetzt gehe es darum, die politische Verantwortung
zu klären, hob NEOS-Klubchef Matthias Strolz hervor. FPÖ-
Budgetsprecher Elmar Podgorschek will vor allem wissen, inwieweit das
System für das Hypo-Desaster verantwortlich ist oder ob es auch
individuelles Versagen gab. Als ein Ziel des Untersuchungsausschusses
sieht er es außerdem, den Schaden für die SteuerzahlerInnen zu
minimieren.
Seitens des Team Stronach sicherte Klubchefin Kathrin Nachbaur eine
konstruktive Unterstützung des Untersuchungsausschusses zu. Auch SPÖ-
Klubobmann Andreas Schieder und ÖVP-Budgetsprecherin Gabriele Tamandl
werteten den U-Ausschuss als grundsätzlich sinnvoll.
52 Prüfkapitel
Insgesamt wollen FPÖ, Grüne und NEOS im Hypo-Untersuchungsausschuss
52 Prüfkapitel unter die Lupe nehmen. So soll im Zusammenhang mit den
Haftungsübernahmen durch das Land Kärnten unter anderem geklärt
werden, ob die mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden in den
Jahren 2000 bis 2008 ihren Kontrollaufgaben nachkamen, welche
Informationen die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt hatte
und inwieweit die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) und das Finanzministerium für die negative
wirtschaftliche Entwicklung der Hypo Group Alpe-Adria in diesen
Jahren Mitverantwortung tragen. Weitere Untersuchungspunkte betreffen
die allfällige Mitwirkung von Bundesbehörden am Verkauf von Hypo-
Anteilen an die Bayerische Landesbank (BayernLB), die Tätigkeit der
österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, die Beurteilung der Lage
durch den Staatsschuldenausschuss und etwaige Auswirkungen der
Entwicklung der Hypo Alpe Adria auf die Finanzausgleichsverhandlungen
2001 und 2005.
Auch beim zweiten Untersuchungsabschnitt, der Phase der öffentlichen
Hilfe und der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria, 2008 bis 2009,
wird es gemäß dem Oppositionsverlangen um die Wahrnehmung der
Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörden und die generelle
Verantwortung des Finanzministeriums und der Oesterreichischen
Nationalbank gehen. Außerdem will man die Hintergründe für die
Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund im Jahr 2008 und
für die Einstufung der Bank als systemrelevant klären sowie sämtliche
Vorgänge rund um die Notverstaatlichung der Bank durchleuchten. Im
Konkreten interessiert die Opposition etwa, ob es irgendeine Art der
Einflussnahme auf die OeNB bzw. die FMA bei der Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Bank 2008 gab, wie die Verhandlungen mit
der BayernLB vorbereitet wurden, welche konkreten
Verhandlungsstrategien das Finanzministerium verfolgte und ob
Alternativen zur Verstaatlichung der Bank ins Auge gefasst wurden.
Der dritte Untersuchungsabschnitt ist den Handlungen und
Unterlassungen ab dem Zeitpunkt der Notverstaatlichung der Hypo Alpe
Adria gewidmet und mit 25 Unterpunkten der umfassendste der drei
Prüfkomplexe. So sollen etwa die Tätigkeit der vom Finanzministerium
bestellten Staatskommissäre, die Verantwortung für die jahrelange
Verschleppung einer Entscheidung über die Zukunft der Bank, die auf
EU-Ebene gesetzten Schritte, die Kontakte und Verhandlungen mit
Vertretern der BayernLB und mit dem Freistaat Bayern und die Arbeit
der "CSI Hypo" und der "SOKO Hypo" untersucht werden.
Außerdem will die Opposition herausfinden, welchen Kenntnisstand OeNB
und FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten
Anleihen der Hypo hatten, welchen Einfluss die Regierung und andere
Bundesorgane auf die Geschäftsführung der Hypo nahmen, warum sich die
Regierung schließlich für die Errichtung einer Abwicklungseinheit
entschied und ob es rund um diese Entscheidung auffällige
Kapitalmarktbewegungen im Bereich der Hypo-Anleihen bzw. den Verdacht
auf Insidergeschäfte gab. Weitere Punkte betreffen die Analyse
möglicher Alternativszenarien zur Abwicklungseinheit, die Höhe der
Beraterkosten und etwaige Einflussnahmen von außen auf die
Bundesregierung.
In allen drei Untersuchungsabschnitten geht es außerdem um die Frage,
welcher finanzielle Schaden für die Republik Österreich entstanden
ist, etwa durch ein mögliches Versagen der Aufsichtsbehörden, durch
den Erwerb der Hypo, durch das Verschleppen der Entscheidung über die
Zukunft der Hypo und durch die Entscheidung gegen eine Insolvenz der
Bank.
GO-Ausschuss muss Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt wählen
Den Weg frei gemacht für einen Hypo-U-Ausschuss haben letztlich die
neuen gesetzlichen Regelungen für Untersuchungsausschüsse. Seit
Anfang dieses Jahres hat auch eine parlamentarische Minderheit, im
Konkreten ein Viertel der Abgeordneten, die Möglichkeit, einen
Untersuchungsausschuss zu erzwingen. Auch für Aktenanforderungen und
Zeugenladungen werden grundsätzlich keine Mehrheitsbeschlüsse mehr
benötigt.
Allerdings ist der Hypo-U-Ausschuss mit dem heutigen
Oppositionsantrag noch nicht endgültig auf Schiene. Das Verlangen
muss noch vom Geschäftsordnungsausschuss des Hohen Hauses formal auf
seine Zulässigkeit geprüft werden. Dafür hat er insgesamt acht Wochen
Zeit. Zudem muss er in diesem Zeitraum die Zusammensetzung des
Untersuchungsausschusses festlegen, den Verfahrensrichter und den
Verfahrensanwalt wählen und den grundsätzlichen Beweisbeschluss
fassen. Legt sich die Ausschussmehrheit wider Erwarten quer, könnten
FPÖ, Grüne und NEOS den Verfassungsgerichtshof anrufen.
Hypo-Untersuchungsausschuss wäre 21. U-Ausschuss
Insgesamt hat es in der Zweiten Republik bisher 20 parlamentarische
Untersuchungsausschüsse gegeben. Der jüngste befasste sich mit
diversen Korruptionsvorwürfen, etwa rund um den Buwog-Verkauf und die
Telekom. Er wurde im Oktober 2011 eingesetzt und ein Jahr später
unter heftigem Protest der Opposition wieder aufgelöst. Als Reaktion
auf die Ergebnisse dieses U-Ausschusses haben die ParlamentarierInnen
ein Transparenzpaket geschnürt, das unter anderem verschärfte
gesetzliche Bestimmungen gegen Korruption, klare Regeln für
Parteispenden, die Einführung eines Lobbyistenregisters, die
Offenlegung von Medienkooperationen und Inseraten öffentlicher
Stellen sowie mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von
Abgeordneten brachte.
Erstmals wurde die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur
Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria (und weiterer Banken) übrigens
im Oktober 2012 beantragt, und zwar vom damals noch im Nationalrat
vertretenen BZÖ. Das Begehren blieb allerdings ebenso in der
Minderheit wie 19 weitere Anläufe der Opposition in der vergangenen
und dieser Legislaturperiode. Druck gemacht hat auch die Bevölkerung:
Zwei Hypo-Petitionen und eine Bürgerinitiative erhielten deutlich
mehr als 200.000 elektronische Unterstützungserklärungen. (Schluss)
gs
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