• 30.12.2014, 13:26:41
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Erfolgreiche Sachpolitik: Inkrafttreten von 7 Reformvorhaben mit 01.01.2015

Jahreswechsel bringt Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger im Zivil- und Strafrechtsbereich

Utl.: Jahreswechsel bringt Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger
im Zivil- und Strafrechtsbereich =

Wien (OTS) - Mit 1. Jänner treten sieben Reformvorhaben von
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter im Straf- und Zivilrecht in
Kraft. Unter anderem bringt etwa die Umsetzung des StPO-Pakets
zukünftig schnellere Strafverfahren; die Wohnrechtsnovelle schafft
noch mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer. "Neuerungen wie
diese zeigen, dass sich konstruktive Sachpolitik lohnt. Es freut
mich, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt von diesen
Verbesserungen im Straf- und Zivilbereich profitieren", so
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.

Zwiti.: Strafrecht: Schnellere Verfahren und weitere Stärkung des
Opferschutzes

Im Strafrechtsbereich bringen vor allem die Reform der
Strafprozessordnung und die Stärkung des Opferschutzes wichtige
Verbesserungen. So schafft das StPO-Paket schnellere Strafverfahren
und einen noch besseren Rechtsschutz. Unter anderem sind ab 1. Jänner
folgende Neuerungen wirksam: ein dreijähriges Zeitlimit für
staatsanwaltliche Ermittlungen (mit gerichtlicher
Verlängerungsmöglichkeit; die Möglichkeit eines kurzen
Mandatsverfahrens bei kleineren Delikten, der Einsatz eines zweiten
Berufsrichters bei komplexen Schöffenverfahren, sowie eine klare
Abgrenzung zwischen dem Verdächtigen- und Beschuldigtenbegriff.

Mit der Novelle des EU-JZG wird ab 1. Jänner 2015 die justizielle
Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Strafsachen erweitert -
damit wird insbesondere der Opferschutz noch weiter gestärkt. Darüber
hinaus werden mit der Novelle im Bereich des Völkerstrafrechts
weitere Straftatbestände gegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und das Verschwindenlassen von Personen im
österreichischen Strafrecht eingeführt.

Zwiti.: Zivilrecht: Mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer

Im Zivilrechtsbereich beseitigt die Wohnrechtsnovelle einen
Graubereich und schafft so mehr Rechtssicherheit für
Wohnungseigentümer. Die wirksame Eigentumsbegründung an Zusatzräumen
wird ab 1. Jänner 2015 (auch rückwirkend) ohne eine zusätzliche
Eintragung ins Grundbuch möglich.

Durch Inkrafttreten der Reform des Rechts der Gesellschaft
bürgerlichen Rechts gibt es auch für Unternehmer Verbesserungen.
Zusätzliche Neuerungen gibt es im Bereich der Gerichtsorganisation
und der Streitwertgrenzen im Zivilverfahren. Weitere Reformen, die
2015 umgesetzt werden, sind unter anderem die Modernisierung des
Fortpflanzungsmedizingesetzes, eine Entlastung für Familien durch die
Senkung der Gerichtsgebühren in familienrechtlichen Verfahren,
weitere Entlastungen für Unternehmen durch die Umsetzung des
Rechnungslegungsänderungsgesetzes, sowie die Reorganisation des
Straf- und Maßnahmenvollzugs.

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