• 22.12.2014, 17:23:55
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  • OTS0156 OTW0156

Kartellgerichtsverfahren: Ausgewählte Tarife der ARA sind zu günstig

Wien (OTS) - Konsterniert reagiert die Altstoff Recycling Austria AG
(ARA) auf eine heute verkündete, nicht rechtskräftige Entscheidung
des Kartellgerichts, in der zwei der bisherigen 16 Tarife der ARA als
zu niedrig beurteilt wurden.

Die ARA war von Reclay UFH, einem Mitbewerber im Gewerbebereich, mit
der Behauptung geklagt worden, sie würde die Entpflichtung bestimmter
Verpackungen im Gewerbebereich für ihre Kunden aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht zu günstig anbieten. Dies wurde nun
durch das erstinstanzliche Gericht zu Lasten der Gewerbetarife vom
1.10.2012 für Papier (Transport- und Verkaufsverpackungen) und
Ferrometall groß aufgegriffen. Der Umstand, dass Reclay UFH nach
eigener Aussage mit ihren gleich hohen Tarifen kostendeckend
operiert, spiele dabei keine Rolle. ARA Vorstandssprecher Dr.
Christoph Scharff zeigt sich überrascht von der mündlichen
Urteilsbegründung: "Insbesondere der Vorwurf, wir würden die
Gewerbetarife durch frühere Einnahmen aus dem Haushaltsbereich
stützen, wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals von offizieller
Seite überprüft und unser Verhalten nicht beanstandet. Die aktuelle
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden sie eingehend
prüfen und weitere Schritte sorgfältig abwägen. Nicht zuletzt gilt es
auch, die Vorgaben des Umweltministeriums weiterhin einzuhalten."

Fest steht jedenfalls, dass diese Entscheidung keine Auswirkungen auf
die Tarifstruktur und die Tarife hat, die die ARA ab 1.1.2015
anbieten wird. Die Neuregelung des Wettbewerbs bei der
Verpackungsentpflichtung ab 1.1.2015 bringt eine neue Tarifstruktur
der Sammel- und Verwertungssysteme mit sich, mit der sich die heutige
Entscheidung des Kartellgerichts nicht befasst.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ALT

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