• 21.12.2014, 12:16:54
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Steuerreform: Ende der Kirchenbeitragsabsetzbarkeit und Neuregelung der Spendenbegünstigung gefordert

Wien (OTS) - Ein klares "Nein" zum Beibehalt der steuerlichen
Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages kommt von der "Initiative Religion
ist Privatsache". Ergänzend wird die Regierung aufgefordert, die
steuerliche Begünstigung von Hilfsorganisationen einer grundlegenden
Neuregelung zu unterwerfen. Die Empfehlung der
Steuerreform-Kommission, die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages
(Jährliche Kosten für die Republik: 120 Mio. Euro) unverändert zu
belassen, betrachtet die Initiative als unsachlich und als Verhöhnung
des Österreichischen Rechnungshofes. Letzterer übte bereits im März
2013 in seinem Bericht "Transparenz von Begünstigungen im
Einkommensteuerrecht" vernichtende Kritik an dieser unsachlichen und
für die Republik teuren Regelung. Insbesondere die wiederholte
Anhebung des Kirchenbeitragsabsetzbetrages auf nun 400 Euro jährlich,
kritisierte der Rechnungshof scharf: "In den Gesetzesmaterialien
fanden sich zu beiden Erhöhungen weder Ziele bzw. Wirkungen, die mit
der Erhöhung verfolgt werden sollten, noch die aus der Erhöhung
resultierenden finanziellen Auswirkungen". Diese klare Rüge wird
jedoch von der Steuerreform-Kommission ignoriert; kirchliche
Interessen scheinen gegenüber der Republik den Vorrang zu haben. "Die
wiederholte Anhebung des Kirchenbeitragsabsetzbetrages, für die wir
uns bei den ÖVP-Finanzministern Pröll und Fekter bedanken müssen,
erfolgte in der Tat auf den expliziten Wunsch Christoph Schönborns,
der einer nie dagewesenen Austrittswelle aus der Kirche
entgegensteuern wollte", meint Initiative-Sprecher Eytan Reif. "Die
wahren Nutznießer dieser diskriminierenden Regelung sind
besserverdienende Christen während die Kosten dieser schäbigen
Klientelpolitik von der Allgemeinheit geschultert werden. Es bleibt
zu hoffen, dass die Loyalität des neuen Finanzministers allen
ÖsterreicherInnen gilt" so Reif.

An die Empfehlung der Reform-Kommission, die Spendenabsetzbarkeit
(jährliche Kosten für die Republik: 60 Mio. Euro) grundlegend zu
reformieren, schließt sich die Initiative teilweise an. Da sich
gezeigt hat, dass die im Jahr 2009 eingeführte steuerliche
Absetzbarkeit von Spenden das Spendenaufkommen bei den betroffenen
Organisationen kaum beeinflusst hat, liegt es nahe, die
Absetzbarkeitsgrenze drastisch zu senken oder die steuerliche
Begünstigung gar gänzlich zu streichen. Verabsäumt hat jedoch die
Reform-Kommission Missbrauch und Etikettenschwindel bei den
begünstigten Organisationen anzusprechen. Unter dem Deckmantel der
Entwicklungshilfe fördern nämlich zahlreiche christliche
Hilfsorganisationen - darunter die Päpstlichen Missionswerke und die
Katholische Jungschar über ihre Sternsingeraktion - aggressive
Missionierungstätigkeit in Entwicklungsländern sowie rein kirchliche
Projekte. "Ob den meisten hilfsbereiten Österreichern bewusst ist,
dass mit ihrer steuerbegünstigten Spende auch Bibelkongresse in
Beirut oder Priesterschulen in Afrika finanziert werden, sei
dahingestellt. Der steuerliche Persilschein ist hier aber fehl am
Platz" meint Reif.

Bein anderen spendenbegünstigten Organisationen ortet die Initiative
wiederum politische Aktivität, die mit ihrer steuerbegünstigten
mildtätigen Zielsetzung nicht vereinbar ist. So mischen sich
beispielsweise das Rote Kreuz Österreichs, die Caritas sowie der
Hospizverband aktiv in die aktuelle Sterbehilfedebatte ein, um gegen
Formen der Sterbehilfe zu kämpfen, die in anderen entwickelten
Staaten juristisch sowie ethisch längst eine breite Akzeptanz
genießen. "Spätestens dann, wenn Hilfsorganisationen
steuerbegünstigte Spendengelder missbrauchen, um PR-Aktionen zur
Änderung der österreichischen Verfassung nach Vorstellungen der ÖVP
zu finanzieren, ist Feuer am Dach" meint Reif, der für eine strenge
Zweckbindung der steuerbegünstigten Spenden plädiert.

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