- 11.12.2014, 09:19:45
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Karlheinz Töchterle: Neue Lehrerausbildung erhält gerade in aktuellem Licht der Bildungsdebatte ihre Bedeutung
ÖVP-Wissenschaftssprecher zur gestern im Nationalrat beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG) und Hochschulgesetzes (HG)
Utl.: ÖVP-Wissenschaftssprecher zur gestern im Nationalrat
beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG) und
Hochschulgesetzes (HG) =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Gestern Abend wurde im Nationalrat die Novelle
des Universitätsgesetzes (UG) und des Hochschulgesetzes (HG)
beschlossen, die wesentlich zu mehr Qualität und mehr Kooperation an
den Hochschulen beiträgt. Sie sieht u.a. notwendige Nachschärfungen
bei der neuen Lehrerausbildung ("Pädagog/innenbildung NEU"), Schritte
zur Qualitätssicherung bei wissenschaftlichen Arbeiten sowie zu einer
konzentrierten und kooperativen Vorgangsweise bei Universitätsbauten
vor. Weiters gab es einen gemeinsamen Antrag aller Parteien auf
Initiative der FPÖ betreffend die Veröffentlichungspflicht
wissenschaftlicher Arbeiten an Privatuniversitäten und der Donau
Universität Krems. "Bei diesem Antrag freut mich insbesondere das
Zustandekommen. Das ist gelebter Parlamentarismus", so Töchterle zum
Aufgreifen des Vorschlags einer Oppositionspartei.
Betreffend "Pädagog/innenbildung NEU" gab es sowohl im
Universitätsgesetz als auch im Hochschulgesetz Regelungsbedürfnisse,
denen mit der Novelle Rechnung getragen wird. "Die Novelle schafft
die gesetzliche Möglichkeit einer besseren und reibungsloseren
Kooperation zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen."
Aus Sicht von Töchterle "erhält die neue Lehrerausbildung gerade im
aktuellen Licht der Bildungsdebatte, wo stets der zentrale Wert einer
fundierten Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer betont wird, ihre
Bedeutung". Der ÖVP-Wissenschaftssprecher plädierte dafür, den
laufenden Prozess auch weiterhin fundiert zu begleiten und notwendige
Nachschärfungen vorzunehmen.
Die UG-Novelle schafft weiters die Möglichkeit, abgestufte Sanktionen
bei wissenschaftlichem Fehlverhalten zu setzen. "Dafür gibt es einen
konkreten Rahmen, der in den Satzungen an den Universitäten und damit
von allen an den Universitäten vertretenen Gruppen auszugestalten
ist." Töchterle sieht "einen Schritte zur Qualitätssicherung
wissenschaftlicher Arbeiten" und betont auch den hohen Stellenwert
des fundierten Erlernens wissenschaftlichen Arbeitens von
Studienbeginn an.
Betreffend Universitätsbauten sieht die UG-Novelle eine konzentrierte
und kooperative Abwicklung in einem "gesamtösterreichischen
Bauleitplan" vor. "Wir haben in den vergangenen Jahren massiv in
Universitätsbauten und damit in entsprechenden Raum für Lehre und
Forschung investiert. Insgesamt war es rund eine Milliarde Euro, die
veranschaulicht, dass ein koordiniertes, abgestimmtes und nun auch
gesetzlich verankertes Vorgehen absolut sinnvoll ist und sowohl für
den Bund als auch die Universitäten ein Mehr an Planungssicherheit
bringt", führte Töchterle aus. Bei der Erarbeitung der Regelung sei
vor allem auch darauf Wert gelegt worden, die Balance zwischen
gebotener Steuerung und zu vermeidender Bürokratie zu wahren.
Zum gemeinsamen Antrag aller Parteien auf Initiative der FPÖ
betreffend die Veröffentlichungspflicht wissenschaftlicher Arbeiten
an Privatuniversitäten hielt Töchterle fest: "Wissenschaftliche
Arbeiten sind zentral im wissenschaftlichen Diskurs und treiben
Wissenschaft voran, daher ist deren Veröffentlichung absolut
sinnvoll." Mit dieser Regelung werden an Privatuniversitäten, einem
wachsenden Sektor, eine analoge Regelung zu anderen Hochschulen und
damit einheitliche Standards geschaffen. Weiters seien Publikationen
stets "eine Qualitätskontrolle, auch vor diesem Hintergrund ist
dieser Antrag sehr zu begrüßen".
(Schluss)
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