• 04.12.2014, 17:16:14
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Nationalrat lehnt Totalrevision des europäischen Bio-Rechts ab

BIO AUSTRIA Obmann Vierbauch begrüßt Beschluss und fordert EU-Kommission auf, die Gesetzesinitiative zurückzuziehen.

Utl.: BIO AUSTRIA Obmann Vierbauch begrüßt Beschluss und fordert
EU-Kommission auf, die Gesetzesinitiative zurückzuziehen. =

Wien (OTS) - Der im April dieses Jahres vorgelegte Vorschlag der
EU-Kommission für ein neues EU-Bio-Recht wurde heute im Nationalrat
massiv kritisiert und in der vorliegenden Form abgelehnt. Der
EU-Unterausschuss hat eine Mitteilung beschlossen, wonach die
Gesetzesinitiative "unnötige, nicht zielführende oder
unverhältnismäßige" Vorschläge enthält und diesem in der vorliegenden
Form daher nicht zugestimmt werden kann. "BIO AUSTRIA begrüßt die
unmissverständliche Stellungnahme des Nationalrates, mit der die
Verhandlungsposition der Bundesregierung gegen eine Totalrevision
gestärkt wird", kommentiert Rudolf Vierbauch den heutigen Beschluss.
"Ich fordere die EU-Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen,
mit dem das geltende EU-Recht konsequent weiterentwickelt wird".

Der Rechtsrahmen für die Produktion und Vermarktung von
Bio-Lebensmitteln ist seit 1991 EU-rechtlich geregelt. Die derzeit
gültige Verordnung ist nach einer Totalrevision erst seit 2009 in
Kraft. Die Europäische Kommission hat dennoch Ende März einen
Vorschlag für eine neuerliche Totalrevision des Bio-Rechts vorgelegt.
Im EU-Ministerrat ist der Vorschlag bereits auf heftige Kritik
gestoßen, 2015 wird auch das Europaparlament zu dem Gesetzesvorschlag
Position beziehen. Der österreichische Bundesrat hat im Mai
beschlossen, dass die Gesetzesinitiative mit dem
Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Der Bundesrat hatte unter
anderem die Abschaffung jeglicher Flexibilität, um etwa regionale
Besonderheiten zu berücksichtigen, kritisiert.

Der Nationalrat hat in seinem heutigen Beschluss insgesamt zehn
schwerwiegende Einwände gegen den Vorschlag der EU-Kommission
formuliert, die gleichermaßen Bedingungen für die Weiterentwicklung
des europäischen Bio-Rechts definieren. Der Nationalrat fordert etwa
die Beibehaltung der prozessbasierten Kontrolle mit einer
verpflichtenden jährlichen Vor-Ort-Kontrolle, lehnt die Überwälzung
der Verantwortung für Verunreinigungen von außen auf die Bio-Bauern
ab und fordert Flexibilität ein, um auf Versorgungsengpässe und
nationale Besonderheiten eingehen zu können. Rechtssicherheit und
Praktikabilität müssen sichergestellt sein, um die gewünschte
Weiterentwicklung der Bio-Landwirtschaft zu fördern anstatt zu
behindern. "Die Forderungen des Nationalrates sind am Punkt,
allerdings könnten weitere Gründe gegen den Kommissionsvorschlag ins
Treffen geführt werden. So geht der Beschluss beispielsweise in
keiner Weise auf die extrem hinderlichen und unpraktikablen Kriterien
für die Umstellung auf Bio ein", analysiert Vierbauch den
Nationalratsbeschluss. "Anstatt in einem enorm aufwändigen Prozess
das Gesetz auf einen brauchbaren Text rückzubauen, sollte die
EU-Kommission ihre Verantwortung wahrnehmen und den Vorschlag
zurückziehen. Das geltende Recht ist eine solide Basis für eine
fokussierte und schrittweise Weiterentwicklung."

Erst gestern hat sich das Europaparlament in einem Hearing mit dem
Thema beschäftigt. Isabella Übertsberger, Mitglied des BIO AUSTRIA
Jugendnetzwerks Next Generation, hat als Expertin an einem Hearing
des Agrarausschusses teilgenommen. Übertsberger hat die Praxis einer
nachhaltigen Grünland-Bewirtschaftung und tiergerechten
Milchproduktion auf ihrem Bio-Betrieb in Salzburg vorgestellt und die
Leistungen der Bio-Landwirtschaft für eine nachhaltige Gesellschaft
aufgezeigt. "Ich halte den Kommissionsvorschlag zur Revision der
EU-Bio-Verordnung für sehr gefährlich. Dieser
würde Bio nicht wie behauptet stärken, sondern nachhaltig schwächen",
so Übertsberger, "Ich habe daher an das Europaparlament appelliert,
mit Gesetzen, die praktikabel und umsetzbar sind, den biologischen
Landbau zu stärken, um eine nachhaltige und zukunftsorientiere
Landwirtschaft in Europa zu gewährleisten."

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