• 27.11.2014, 14:48:24
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Karlheinz Töchterle: Novelle für mehr Qualität und mehr Kooperation an den Hochschulen

UG- und HG-Novelle im Wissenschaftsausschuss - Tätigkeitsberichte der AQ Austria zeigen deren erfolgreiche Implementierung

Utl.: UG- und HG-Novelle im Wissenschaftsausschuss -
Tätigkeitsberichte der AQ Austria zeigen deren erfolgreiche
Implementierung =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Novellen des Universitätsgesetzes (UG) und
des Hochschulgesetzes (HG) stehen heute Nachmittag im Mittelpunkt des
Wissenschaftsausschusses. "Die neu gestaltete Lehrerbildung, in deren
Rahmen Universitäten und Pädagogische Hochschulen verstärkt
kooperieren, erfordert unser aller Mitwirken. Wir müssen den
laufenden Prozess, der an einigen Hochschulen bereits sehr gut und
engagiert begonnen hat, fundiert begleiten und wo notwendig auch
entsprechende Nachschärfungen vornehmen", so ÖVP- Wissenschafts- und
Forschungssprecher Dr. Karlheinz Töchterle. Weitere Themen im
Ausschuss sind die Tätigkeitsberichte der Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) für die Jahre 2012
und 2013, die deren erfolgreiche Implementierung nach der
Zusammenführung der drei Agenturen dokumentieren. Ebenso wird es
einen gemeinsamen Antrag aller Parteien auf Initiative der FPÖ
betreffend die Veröffentlichungspflicht wissenschaftlicher Arbeiten
an Privatuniversitäten und der Donau Universität Krems geben. "Dieser
Antrag ist nicht nur inhaltlich zu begrüßen, insbesondere freut mich
das Zustandekommen. Das ist gelebter Parlamentarismus", so Töchterle
zum Aufgreifen des Vorschlags einer Oppositionspartei.

Die Novelle des Universitätsgesetzes umfasst neben formal notwendigen
Adaptierungen mehrere Maßnahmen, die auch gesellschaftlichen
Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Hochschulen Rechnung
trägt, etwa im Bereich der Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit
Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.
Ebenso Inhalt der Novelle ist die Weiterentwicklung der Frauenquote,
die von 40 Prozent auf mindestens 50 Prozent angehoben, und damit dem
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und einer Rechnungshof-Empfehlung
entsprechen wird.

Weiters wurden Schritte zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher
Arbeiten gesetzt. "Universitäten haben im Rahmen ihrer Satzungen
künftig zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung, um gegen Plagiate oder
anderes Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen vorzugehen",
skizziert Töchterle das neu implementierte abgestufte System an
Sanktionen. Der ÖVP-Wissenschaftssprecher unterstreicht in diesem
Zusammenhang auch, dass künftig noch stärker auf das fundierte
Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens von Studienbeginn an zu achten
sei.

Betreffend Universitätsbauten sieht die UG-Novelle eine transparente
Abwicklung in einem "gesamtösterreichischen Bauleitplan" in bis zu
drei getrennten Planungsregionen vor. "Das bedeutet sowohl für den
Bund als auch die Universitäten ein Mehr an Planungssicherheit", so
Töchterle. Bei der Erarbeitung der Regelung sei vor allem auch darauf
Wert gelegt worden, die Balance zwischen gebotener Transparenz und zu
vermeidender Überregulierung zu wahren.

Die vorgelegten Tätigkeitsberichte der Agentur für Qualitätssicherung
und Akkreditierung (AQ Austria), zu denen auch Geschäftsführer Dr.
Achim Hopbach im Ausschuss Auskunft gibt, fassen den Beginn der
operativen Tätigkeit als eine Agentur zusammen und belegen die
erfolgreiche Zusammenführung der drei früheren Agenturen
(Fachhochschulrat, Österreichischer Akkreditierungsrat und
Österreichische Qualitätssicherungsagentur). "Qualität und deren
unabhängige Überprüfung sind in einem Hochschulsystem unabdingbar -
mit der AQ Austria haben wir einen Garanten für die hohen
Anforderungen und auch Ansprüche an die Hochschulen", sagt Töchterle.

(Schluss)

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