- 18.11.2014, 13:26:43
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Gerichtsgebühren: Entlastungen für Familien und Minderjährige ab Sommer 2015
Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf von Justizminister Brandstetter zur Neuregelung der Gerichtsgebühren
Utl.: Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf von Justizminister
Brandstetter zur Neuregelung der Gerichtsgebühren =
Wien (OTS) - Die Gerichtsgebühren in Pflegschafts- und
familienrechtlichen Verfahren, in denen Minderjährige im Zentrum
stehen, werden deutlich gesenkt; für Minderjährige entfallen sie
ganz. Diese Gebührenerleichterung wurde heute im Ministerrat
beschlossen.
"Mit der Neuregelung der Gerichtsgebühren ist es gelungen, Familien
und Minderjährige gezielt zu unterstützen. Die Gebührenerleichterung
in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, bringt
eine wichtige Entlastung für Familien, Kinder und Jugendliche -
schließlich ist der Gang vor Gericht schon belastend genug", zeigte
sich Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter erfreut über den
Beschluss der Gerichtsgebühren-Novelle im Ministerrat.
Auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als
Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder
Kontaktrechtsverfahren ist künftig in der Regel kostenlos. Damit
möchte Justizminister Brandstetter sicherstellen, dass Eltern in der
Zeit nach einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur Seite
gestellt bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu
finden.
Zusätzlich kommt es auch zu Gebühren-Erleichterungen bei
einvernehmlichen Scheidungen und bei Sachwalterschaften im Zuge der
Vermögensverwaltung. Die Gebührenerleichterungen sollen mit 1. Juli
2015 in Kraft treten.
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