• 06.11.2014, 08:55:32
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FPÖ-Walter Rosenkranz: Schweres Demokratiedefizit von TU-Rektorin Seidler

Rektorin lässt sich anscheinend von ÖH instrumentalisieren

Utl.: Rektorin lässt sich anscheinend von ÖH instrumentalisieren =

Wien (OTS) - "Meinungsfreiheit scheint für die Rektorin der
Technischen Universität Wien, Sabine Seidler, nur eine hohle Phrase
zu sein", stellt der freiheitliche Bildungssprecher NAbg. Walter
Rosenkranz angesichts des kurzfristigen Entzugs eines Hörsaals für
eine Bildungsveranstaltung des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS)
fest. Der RFS hatte eine Veranstaltung mit dem Titel "Intelligenz,
Bildung, Wissenschaft - Quo vadis?" mit dem Vorsitzenden des
parlamentarischen Unterrichtsausschusses NAbg. Dr. Walter Rosenkranz
sowie dem emeritierten TU-Professor o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c.
Werner Kuich und RFS-Bundesobmann Alexander Schierhuber geplant.

"Dieser Affront gegenüber einem gewählten Parlamentarier zeugt vor
diesem Hintergrund von einem schweren Demokratiedefizit des TU
Wien-Rektorats. Es muss nämlich angesichts der fehlenden Begründung
von einer politischen Motivation Seidlers ausgegangen werden", so
Rosenkranz weiter. TU-Rektorin Seidler habe sich hier wohl von der
bekanntermaßen demokratiefeindlichen ÖH einspannen lassen und bereite
so einer linken Gleichschaltung den Weg. "Mit ihrem Vorgehen legt sie
einen Totalitarismus an den Tag, wie man ihn sich sonst höchstens von
einer Universität in der ehemaligen DDR erwartet hätte, und in
Österreich schon längst überwunden glaubte", so Rosenkranz weiter.
"Die Rektorin hat der TU Wien damit einen schweren Schaden zugefügt.
Wenn sie glaubt, dass eine solche Vorgangsweise stillschweigend zur
Kenntnis genommen wird, hat sie sich getäuscht. Rechtliche Schritte
und parlamentarische Maßnahmen werden entsprechend folgen."

"Wir erwarten uns seitens des TU-Rektorats eine klare Begründung für
den Hörsaalentzug. Dass sich nun nämlich erst im Nachhinein
TU-Juristen eine passende Ausrede überlegen müssen, zeigt, dass diese
Aktion nicht nur dreist, sondern auch noch plump vorbereitet gewesen
ist", findet RFS-Bundesobmann Schierhuber. Laut
Hochschülerschaftsgesetz habe der RFS immerhin - wie jede
Hochschulgruppierung - ein Anrecht darauf.

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