• 04.11.2014, 13:11:59
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Umweltdachverband: Naturschutzgesetze nicht zur Begünstigung des Wasserkraftausbaus missbrauchen!

- Tiroler Naturschutzgesetz-Novelle hebelt Umwelt- und Naturschutz zugunsten von Vorhaben der Energiewende aus

Utl.: - Tiroler Naturschutzgesetz-Novelle hebelt Umwelt- und
Naturschutz zugunsten von Vorhaben der Energiewende aus =

Wien (OTS) - TIWAG-Rahmenplan trotz erheblicher Kritik verordnet -
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in weiter Ferne

Das Fazit zur vorliegenden Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes,
welche auf die rechtliche Legitimierung zur verstärkten Nutzung der
Wasserkraft abzielt, fällt ernüchternd aus: "Wir lehnen die in der
Novelle vorgesehenen, überschießenden Begünstigungen von Vorhaben
unter dem Deckmantel der Energiewende, v. a. im Bereich der
Wasserkraft, dezidiert ab, da diese weder energiepolitisch sinnvoll,
noch mit den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien vereinbar sind",
betont Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes. Zur Erreichung einer autarken Stromversorgung im
gesamten Landesgebiet bis 2030 soll das Regierungsübereinkommen den
weiteren Ausbau der Wasserkraft legitimieren. Dabei produzierten laut
Energiebilanz Tirol der Statistik Austria die Tiroler
Wasserkraftwerke bereits 2012 mehr Energie für die Stromversorgung
als das Land verbraucht. Dazu kommt, dass rund 75 % des bestehenden
Wasserkraftpotenzials Österreichs bereits ausgeschöpft sind. Ein
weiterer Ausbau würde also weder zu den in der Novelle formulierten
Autarkiezielen beitragen noch Klimaschutz noch
Energieimportabhängigkeit wesentlich beeinflussen.

Naturschutzgesetz-Novelle widerspricht EU-Richtlinien und
Aarhus-Konvention

Die derzeit im Tiroler Oberland geplanten Projekte - darunter die
Großkraftwerke Kaunertal und Kühtai - würden zu erheblichen
Beeinträchtigungen für Lebensräume von Vögeln und anderen Arten von
europäischer Bedeutung führen und unterlaufen damit die
Schutzbestimmungen der Fauna-Flora-Habitat- sowie der
Vogelschutz-Richtlinie (Natura 2000). Zudem soll auch der
Schutzstatus von Ruhegebieten zugunsten der Errichtung dieser
Großkraftwerke stark aufgeweicht werden. "Aus unserer Sicht ist das
ein klarer Fall von Anlassgesetzgebung, d. h. das Gesetz wurde
anlassbezogen - angepasst an die Pläne der Energiewirtschaft -
abgeändert, mit der absurden Folge, dass die umweltschutzrechtlichen
Bestimmungen Vorhaben mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt
begünstigen anstatt sie zu begrenzen", so Heilingbrunner. Weiterer
Wermutstropfen: Die Parteistellungrechte von Umwelt-NGOs wurden nach
wie vor nicht in der Novelle verankert - obwohl die EU-Kommission
bereits im Juli diesen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren wegen
der fehlenden Beschwerderechte von NGOs in Umweltverfahren gegen die
Republik Österreich eröffnet hat, da dies gegen die Aarhus-Konvention
und gegen europarechtliche Verpflichtungen verstößt.

Auch TIWAG-Rahmenplan ist hinterfragenswert

Neben vielen anderen Organisationen hat sich auch der
Umweltdachverband kritisch zum TIWAG-Rahmenplan geäußert. Aus Sicht
des Umweltdachverbandes konterkarieren die geplanten Projekte die
Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. des 1. Nationalen
Gewässerbewirtschaftungsplans - und das, obwohl die
Wasserkraftnutzung hauptverantwortlich für den schlechten
ökologischen Zustand der heimischen Flüsse ist. Das übergeordnete
öffentliche Interesse für die Ausnahme vom Verschlechterungsverbot
ist mit dem Motiv des Beitrags der neuen Projekte zum Erreichen der
Energieziele nicht nachvollziehbar begründet, die Prüfung von
energiewirtschaftlichen Alternativen fehlt.

"Wir werden uns die Sache noch im Detail anschauen und danach
abwägen, wie hier weiter vorgegangen werden kann. Dass sich
allerdings ausschließlich von Wirtschaftsinteressen getriebene
Konzerne - wenngleich sie im öffentlichen Eigentum stehen - etwas
wünschen können, das dann auch prompt umgesetzt wird, lässt für die
Zukunft wenig Gutes hoffen", so Heilingbrunner abschließend.

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