- 29.10.2014, 12:59:15
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Achtes "3 Länder-Treffen" der Senioren (II): Grenzüberschreitendes Senioren-Nein zur Tötung auf Verlangen!
Palliativmedizin und Hospizversorgung stärker ausbauen. Menschen vor Tötung auf Verlangen (sog. aktive Sterbehilfe) schützen.
Utl.: Palliativmedizin und Hospizversorgung stärker ausbauen.
Menschen vor Tötung auf Verlangen (sog. aktive Sterbehilfe)
schützen. =
Salzburg (OTS) - Beim heute gestarteten achten "3 Länder-Treffen" der
Senioren, wurden im Plenum von den mehr als 100 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern von Senioren-Union der CDU, Senioren-Union der CSU,
Senioren der Südtiroler Volkspartei und ÖVP-Seniorenbund gemeinsame
Standpunkte zur Würde am Ende des Lebens erarbeitet:
"Die Debatte um Sterbehilfe ist brisant und sensibel. Wir begrüßen
dennoch, dass dieses Thema jetzt in der Öffentlichkeit unserer
Staaten ausführlich diskutiert wird. Die aktive Sterbehilfe (in
Österreich: Tötung auf Verlangen) ist in allen unseren Staaten
verboten - sie wird in Österreich und Deutschland mit einem
vergleichbaren Strafmaß geahndet. Zugelassen ist schon heute "Sterben
lassen" (in Deutschland sog. indirekte Sterbehilfe), sofern die
entsprechende Verfügung des Patienten vorliegt. Auch kann der Patient
Behandlungen ablehnen. Ein wichtiger Unterschied zwischen Deutschland
und Österreich liegt aber in der Beurteilung des assistierten
Suizids, denn dieser wird in Österreich mit der aktiven Sterbehilfe
gleichgesetzt und bestraft. In Deutschland ist er hingegen straffrei,
da dort die Rechtsmeinung vertreten wird, dass die Beihilfe zu einer
straffreien Haupttat (hier die Selbsttötung) ebenfalls straffrei sein
sollte. Während Österreich somit bereits ein umfassendes Verbot
jeglicher Beihilfe zum Suizid kennt, tritt die CDU/CSU-Fraktion für
die Strafbarkeit der organisierten Sterbehilfe ein. Wir sind uns
darin einig, dass der größte Wert des Menschen sein Leben ist. Art 2
EMRK besagt, dass das Recht jedes Menschen auf das Leben gesetzlich
geschützt wird" erklären Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann
des ÖVP-Seniorenbundes, Prof. Dr. Otto Wulff, Vorsitzender der
Senioren-Union der CDU und Elke Garczyk, Vorsitzende-Stellvertreterin
der Senioren-Union in der CSU sowie Vizepräsidentin der Europäischen
Senioren Union. Vollinhaltlich unterstützt werden diese Anliegen auch
von Otto von Dellemann, Vorsitzender der Senioren in der Südtiroler
Volkspartei. Auch in Italien, wo assistierter Suizid und aktive
Euthanasie verboten sind, gäbe es immer wieder Vorstöße für ihre
Legalisierung. So läuft aktuell italien-weit eine
Unterschriftensammlung, die ein Referendum über die Legalisierung der
Euthanasie in Italien anstrengen will
Die Senioren-Vertreter führen daher weiter gemeinsam aus:
"Hauptmotivation für den Wunsch nach dem Tod sind Schmerzen,
Einsamkeit, die Angst vor einer solchen Situation, die Sorge anderen
zur Last zu fallen sowie gegen den eigenen Willen um jeden Preis am
Leben erhalten zu werden. Vielmehr geht es darum, die Not der
betroffenen Menschen ernst zu nehmen, diese zu lindern und wirksame
Hilfe anzubieten. Der Wille des Menschen ist immer kontextabhängig.
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt 'ich will nicht mehr
leben' nur 'ich will so nicht mehr leben'. Erfahrungen aus der Praxis
belegen, dass mit entsprechender Betreuung, wirksamer Linderung und
Entlastung der Wunsch zu Sterben vielfach schwindet. Den betroffenen
Menschen ist daher die Sorge so weit wie möglich zu nehmen und zwar
durch Palliativmedizin gegen Schmerzen, Hospiz und Pflege nicht nur
gegen Einsamkeit, sondern auch zur Entlastung der Angehörigen sowie
Sicherung der Selbstbestimmung durch Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht. Es muss daher unter allen Umständen vermieden
werden, dass das Leben unter bestimmten Voraussetzungen zum
'Rechtfertigungsfall' verkommt, aus der Sterbehilfe ein Sterbegebot
wird, eine unwiderrufliche Entscheidung, die jeglicher
Rücktrittsmöglichkeit entbehrt. Auch wäre es unverantwortlich
Medizinern ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod ihres Patienten
aufzubürden, da damit unweigerlich Gewissenskonflikte verbunden
wären. Ärztliche Aufgabe ist es, Leben zu erhalten, nicht zu
beenden!"
Weiter stellen die Senioren-Vertreter aus Deutschland, Bayern,
Südtirol und Österreich klar: "Das bedeutet allerdings nicht eine
Pflicht zur Lebensverlängerung. Sterbende Menschen sollen nicht gegen
ihren Willen behandelt oder weiterbehandelt werden. Sterben kann
zugelassen werden. Dies ist durch die Option der Patientenverfügung
in verantwortungsvoller Weise gesichert. Die Aufklärung und
Information über dieses Instrument in der Bevölkerung ist zu
intensivieren. Alle Menschen haben das Recht auf ein Sterben in
Würde. Die Menschenwürde ist nicht dann in Gefahr, wenn jemand auf
die Hilfe anderer angewiesen ist, sondern, wenn er diese Hilfe nicht
bekommt. Es ist daher die Aufgabe der Gesellschaft hier im positiven
Sinne tätig zu werden und Menschen zu unterstützen. Sterbebegleitung,
Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß an
Lebensqualität ermöglichen. Aus diesem Grund müssen rechtliche
Rahmenbedingungen auch künftig ein würdevolles Sterben sowie eine
bestmögliche Versorgung am Lebensende gewährleisten. Die Empfehlung
der parlamentarischen Versammlung des Europarates Nr. 1418 aus dem
Jahr 1999 enthält positive Vorschläge dazu."
Abschließend wird betont: "Wir bekennen uns nachhaltig zu
bestmöglicher Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Dazu ist eine
flächendeckende, leistbare und angemessene Hospiz- und
Palliativversorgung für alle Menschen, eine weitere Erforschung und
Entwicklung der Palliativmedizin, die Sicherstellung der Finanzierung
und Machbarkeit der häuslichen Pflege nötig. Der Umgang mit und die
Rücksicht auf Kranke und Schwache ist ein Indikator für den
Zivilisationsgrad einer Gesellschaft. Hoch entwickelte Gesellschaften
müssen diese einbinden können, anstatt ihnen nahezulegen, diese durch
deren Tod zu entlasten. Menschen sollen an der Hand, nicht durch die
Hand anderer Menschen sterben dürfen." (Fortsetzung)
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