• 23.10.2014, 18:35:39
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Hypo-Gesetz: Von Opposition verrissen, von Regierungsparteien gelobt

NEOS verlangen Debatte über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank

Utl.: NEOS verlangen Debatte über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo
Alpe Adria Bank =

Wien (PK ) - Eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das
Hypo-Sondergesetz kündigte heute im Nationalrat NEOS-Finanzsprecher
Rainer Hable an. Gemeinsam mit FPÖ und Grünen werde seine Fraktion
das im Juli von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zur Abwicklung der
Bank vor das Höchstgericht bringen, weil es mehreren
verfassungsmäßigen Grundsätzen widerspreche. Kai-Jan Krainer und
Andreas Zakostelsky, Finanzsprecher von SPÖ und ÖVP, orteten
daraufhin die NEOS auf der Seite der Bayrischen Landesbank und nicht
auf jener der österreichischen SteuerzahlerInnen. Immerhin liege
bereits eine Klage der Bayern LB vor. Der Schaden für die Republik
wäre immens, warnte Krainer, wenn sie dieses Verfahren verliert.

Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Kurzen Debatte zum Thema
Hypo Alpe Adria Bank. Konkret verlangten die NEOS von Finanzminister
Hans Jörg Schelling im Plenum Antworten auf eine an seinen Vorgänger
Michael Spindelegger gerichtete schriftliche Anfrage (2182/J) zur
Hypo-Abwicklung bzw. eine Erörterung der Anfragebeantwortung von
Schelling (2078/AB). Lag der Fokus zunächst auf der Umsetzung des
Schuldenschnitts, mit dem die Bank gemäß dem Gesetz über
"Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG"
(HaaSanG) abgewickelt werden soll, kam in der Diskussion rasch das
Hypo-Sondergesetzt selbst in den Brennpunkt.

Schelling: SteuerzahlerInnen möglichst vor Schaden bewahren

Kern der NEOS-Anfrage war, warum nur Gläubiger nachrangiger Anleihen
vom Schuldenschnitt betroffen sind, und von dieser Gruppe wiederum
nur jene Nachranggläubiger, die Papiere mit einem Fälligkeitsdatum
bis zum 1. Juni 2019 halten. In den nächsten fünf Jahren sollte
erfahrungsgemäß eine Bankenabwicklung dieser Dimension geschafft
sein, replizierte Finanzminister Hans Jörg Schelling. Daher habe man
im Gesetz eine stichtagsbezogene Begrenzung der am Schuldenschnitt
beteiligten Nachranganleihen getroffen, schon um die Eingriffe in
Gläubigerrechte so gering wie möglich zu halten. Der Wert der dadurch
umfassten Papiere liege bei 800 Mio. €. Nicht dabei befänden sich
nachrangige Anleihen mit Bundeshaftung, die Inhaber dieser etwa 60
Emissionen seien öffentlich einsehbar, richtete er den NEOS aus.
Keine Angaben konnte Minister Schelling über nachrangige
Anleihegläubiger machen, deren Papiere erst nach dem Stichtag fällig
werden, da diese Anleihen am Sekundärmarkt gehandelt werden und
darüber keine Inhaberdaten veröffentlicht sind.

Seine persönliche Meinung zum Hypo-Sondergesetz habe er als
Finanzminister hintanzustellen, betonte Schelling, denn als
Regierungsmitglied müsse er sich gemäß Verfassung an die bestehenden
Gesetze halten. Eben auch an das für die Sanierungsmaßnahmen bei der
Hypo Alpe Adria.

Um im Sanierungsprozess der Hypo Alpe Adria den Schaden für
Österreichs SteuerzahlerInnen so gering wie möglich zu halten, habe
er schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen, führte der
Finanzminister weiter aus. Er beschrieb dazu die angestrebte
Veräußerung der Hypo-Balkantöchter und die Gründung der
Abbaugesellschaft zur Aufnahme der Assets aus der maroden Bank, samt
Bestellung des Aufsichtsrats. Die in der Hypo-Abwicklungsgesellschaft
gelagerten kritischen Assets von 18 Mrd. € versuche man in weiterer
Folge zu verkaufen, womit die Staatsschulden gemindert würden.

Hypo-Schuldenschnitt: Kategorisierung von Gläubigern umstritten

Die Abgeordneten Rainer Hable (N) und Werner Kogler (G) sehen im
Hypo-Sanierungsgesetz mehrere verfassungsrechtliche Verstöße. Hable
nannte unter anderem die ungleiche Behandlung nachrangiger
Anleihegläubiger in Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt, weil
Inhaber von Anleihen, die vor dem 1. Juni 2019 auslaufen, alles
verlieren, während Besitzer von Papieren mit späterem
Fälligkeitsdatum schadlos blieben. Außerdem verletze das Sondergesetz
die Eigentumsfreiheit, befand Hable, da es die Betroffenen
willkürlich enteigne. Das dürfe schon im Sinne der heimischen
SparerInnen nicht Schule machen. Kogler meinte, Gläubiger der Hypo
Alpe Adria Bank überhaupt schützen zu wollen, sei schon fragwürdig.
Er erinnerte, dass das Sondergesetz nur mit knapper Mehrheit den
Nationalrat passiert habe. Die Verfassungsklage diene nicht zuletzt
der erneuten Diskussion über dieses Gesetz, meinte der Grün-
Abgeordnete. Es hätte durchaus bessere Lösungen auf der bestehenden
Rechtsordnung gegeben, konstatierte er und stellte als Beispiel
erneut die Insolvenz der Hypo in den Raum.

Matthias Strolz (N) wurde deutlich: das Sondergesetz sei aufzuheben,
um den Weg für eine geordnete Insolvenz der Hypo-Bank frei zu machen.
Rückblickend sagte er, in der Hypo-Affäre bilde sich eine Abfolge
politischer Verfehlungen ab, angefangen von Beschlüssen der damaligen
Verantwortungsträger für die Bank im Kärntner Landtag, bis zur
Notverstaatlichung entgegen dem Rat der Nationalbank und darüber
hinaus. Viele der Verantwortlichen für die Hypo-Misere säßen bereits
im Gefängnis, gab Elmar Podgorschek (F) zu bedenken, um aber Klarheit
über Vorgänge wie die Verstaatlichung oder den Schutz bestimmter
Gläubiger durch das Sondergesetz zu erhalten, sei unbedingt ein
Untersuchungsausschuss nötig. Die Gebarung der Hypo Alpe Adria sei
schlicht absurd gewesen, resümierte Katrin Nachbaur (T). So habe die
Bank nachrangige Anleihen mit Kärntner Landeshaftung vergeben,
inklusive höherer Zinsen, wie sie zwar bei Nachranganleihen wegen des
größeren Risikos üblich, jedoch bei einer Mündelsicherung durch das
Bundesland unhaltbar seien. Aufzuklären ist für Nachbaur jedenfalls,
wer zur Zeit der Hypo-Notverstaatlichung die größten Gläubiger waren.

Das Hypo-Sondergesetz sei ein Einzelfall, hielt ÖVP-Abgeordneter
Andreas Zakostelsky fest. Damit das auf den Finanzmärkten klar ist
und um nicht das Vertrauen in die Republik Österreich zu schwächen,
habe man die Anleihen mit Bundeshaftung nicht beim Schuldenschnitt
mitgenommen. Seriöse Investitionen in Anleihen mit
Haftungsverpflichtung des Landes Kärnten, einer Haftung also, die das
Budget des Bundeslandes bei weitem überschritt, hätte es ohnehin nie
geben dürfen. Generell gelte, so Zakostelsky (V), das Wohl der
SteuerzahlerInnen im Auge zu behalten. Das Hypo-Sondergesetz zur
Sanierung der Bank sei die beste Grundlage dafür und
verfassungsrechtlich fundiert. SPÖ-Mandatar Kai-Jan Krainer richtete
der Opposition aus, eine Insolvenz der Bank hätte einen Konkurs des
Landes Kärnten bedeutet, denn die Landeshaftungen wären schlagend
geworden. Es gehe aber absolut nicht an, unterstrich er, mit dem
Schicksal eines Bundeslands auf diese Art zu spielen. (Fortsetzung
Nationalrat) rei

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