- 13.10.2014, 22:00:32
- /
- OTS0199 OTW0199
Tiroler Tageszeitung, Ausgabe vom 14. Oktober 2014; Leitartikel von Cornelia Ritzer: "Milderes Urteil, harte Abrechnung"
Innsbruck (OTS) - Utl: Die Bestätigung der Haft für Ernst Strasser
ist keine Überraschung. Erstaunlich bleibt, dass der Ex-ÖVP-Politiker
immer noch keine Einsicht zeigt. Ein Generalverdacht gegen Politiker
ist trotzdem nicht angebracht.
Das Urteil für Ernst Strasser steht fest: Drei Jahre Haft wegen
Bestechlichkeit verhängte der Oberste Gerichtshof (OGH) über den
ehemaligen EU-Parlamentarier. Die Strafe für den früheren
ÖVP-Spitzenpolitiker wurde um ein halbes Jahr reduziert, somit
urteilte der OGH milder als das Straflandesgericht, das nach der
Aufhebung des ersten Urteils den Prozess wiederholen musste. Außerdem
wird Strasser die Option einer Fußfessel nicht explizit verwehrt.
Auch damit wurde dem Urteil des Erstgerichts etwas Härte genommen.
Generalpräventive Gründe waren einst das Argument gegen den
elektronischen Hausarrest.
Die Bestätigung des Schuldspruchs war zu erwarten. Hätte der OGH
auch das Urteil des zweiten Prozess-Durchganges aufheben müssen - im
ersten wurde die unscharfe Urteilsbegründung kritisiert -, wäre das
peinlich gewesen; immerhin hatte das Höchstgericht eine genaue
Anleitung geliefert, was zu beweisen ist, und das Urteil penibelst
geprüft. Doch welche Schmach auch das mildere Urteil für Strasser
bedeuten muss, machte sein finales Statement vor dem Berufungssenat
deutlich. Ja, er habe schwere Fehler gemacht, gab er sich gegenüber
dem OGH-Präsidenten einsichtig. Um diese Reue mit altem
Selbstbewusstsein dann zu relativieren: Die Vorwürfe der
Anklagebehörde - dass er bereit gewesen sei, für eine vermeintliche
Lobbyingfirma Gesetzesänderungen im EU-Parlament gegen die Zahlung
von 100.000 Euro im Jahr zu bewirken - seien nicht die Wahrheit.
Trotz existierender Telefonprotokolle und unterschriftsreif
ausgearbeiteter Verträge.
Noch mehr sollte den ehemaligen österreichischen Innenminister
aber die Begründung des Urteils schmerzen. Der Senatsvorsitzende
sprach von korrupten Politikern als "Übel", die das Funktionieren der
EU sowie der Demokratie gefährden würden. Trotzdem gehe es nicht
darum, einen Sündenbock zu finden, wurden die Milderungen in der
Urteilsbegründung erklärt. Ernst Strasser hat die Strafe für sein
Verhalten bekommen, er muss ins Gefängnis, seine Karriere ist
endgültig vorbei. Er hat die moralischen Standards in einer Zeit, in
der sich Berater und Politiker in einem rechtlichen Graubereich
befanden und von Lobbyistenregister bis zum verschärften
Korruptionsstrafgesetz für EU-Parlamentarier noch nicht die Rede war,
nicht erfüllt. Die Wirkung des Urteils geht aber darüber hinaus.
Populistischer Generalverdacht gegen die Politikerkaste schadet, doch
nun wird endgültig nicht mehr weggeschaut.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PTT






