- 24.09.2014, 12:31:51
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Gesundheitspolitscher Herbst: Die Prioritäten des Ärztepräsidenten (3)
Reform der ärztlichen Ausbildung
Utl.: Reform der ärztlichen Ausbildung =
Wien (OTS) - Im Herbst steht weiters eine umfassende Reform der
postpromotionellen ärztlichen Ausbildung an. "Einige Jahre hindurch
wurde intensiv von Ärztekammer und wissenschaftlichen Gesellschaften
gearbeitet, um die im Wesentlichen jahrzehntelang unveränderte
ärztliche Ausbildung nach dem Medizinstudium zu modernisieren. Ein
großes Werk , das nun legistisch umzusetzen ist", so Wechselberger.
In den kommenden Wochen ist mit Novellen des Ärztegesetzes und danach
der Ärzteausbildungsordnung zu rechnen.
Kernpunkte der neuen Ärzteausbildung ist ein "Common Trunk" von neun
Monaten; darauf folgt die fachspezifische Ausbildung. Sie dauert für
die medizinischen Sonderfächer 63 Monate. Die Weiterbildung zur
Allgemeinmedizin umfasst nach dem Common Trunk 33 Monate. Davon
vorerst sechs Monate Lehrpraxis. Schrittweise soll die Lehrpraxis
ausgebaut und damit die fachspezifische Ausbildung auf 39 Monate
angehoben werden.
Der Ärztepräsident: "Aus Sicht der Ärztekammer muss sichergestellt
werden, dass die Lehrpraxis ausschließlich in einer Ordination
erfahrener Allgemeinmediziner stattfindet. Kombinationen, die auch
die gleichzeitige Übernahme von Nachtdiensten in den Spitälern
ermöglichen, könnten durchaus sinnvoll sein." Einen wesentlichen
Mangel des Entwurfs zur Ausbildungsreform sieht Wechselberger in der
mehrstufigen Einführung der Lehrpraxis und im fehlenden Abschluss als
Facharzt für Allgemeinmedizin, eine Qualifikation wie sie in fast
allen europäischen Staaten schon längst gang und gäbe sei.
Schließlich sei das Ziel der Ausbildungsnovelle ja eine Angleichung
an Europa. Problematisch sei auch die nach wie vor ungeklärte
Finanzierung der Lehrpraxis. Wechselberger: "Die niedergelassenen
Hausärzte können die Gehälter ihrer Lehrpraktikanten aus ihren
Umsätzen nicht bezahlen. Deshalb ist eine öffentliche Finanzierung
der Lehrpraxis wie in anderen Staaten, etwa in Deutschland, auch in
Österreich notwendig. "
Spitäler: EU-konforme Arbeitszeiten
Nach der Verwarnung durch die EU-Kommission im Frühjahr werde es auch
für die Spitäler hinsichtlich der Arbeitszeiten Änderungen geben, so
Wechselberger. So sieht die Novellierung des
Krankenanstalten-Arbeitszeitengesetzes (KA-AZG) vor, dass die
Arbeitszeithöchstgrenzen stufenweise reduziert und die Ruhezeiten
sofort, d.h. nach Beendigung des Dienstes, konsumiert werden. Die
derzeit vorgesehenen Übergangsfristen bis Ende 2020 seien für die
Umsetzung sicher ausreichend. Wechselberger: "Verlängerte Dienste
werden weiterhin möglich sein, sie erfordern allerdings künftig neben
einer Betriebsvereinbarung auch die schriftliche Zustimmung des
jeweiligen Arztes bzw. der Ärztin." Damit sei ein wichtiger Schritt
gegen die chronische Überlastung der Spitalsärzteschaft getan; die
Übergangsfrist gebe zudem ausreichend Zeit, um etwaige
Personalknappheiten rechtzeitig abzufangen. Ohne attraktivere
Rahmenbedingungen werde es letztlich aber auch in den Spitälern nicht
möglich sein, die Ärzteschaft dauerhaft zu halten, bekräftigte
Wechselberger.
Arztberuf wieder erstrebenswert machen
Apropos Attraktivität: Die Öffentlichkeit werde mit einem um sich
greifenden Ärztemangel konfrontiert. Wechselberger: "Immer weniger
Ärztinnen und Ärzten wollen unter den gegebenen, schwierigeren
Bedingungen in Spital oder Ordination arbeiten." Die vordringlichsten
Maßnahmen, die gleichermaßen für Spitäler wie Ordinationen gelten,
sind laut Wechselberger: Gut bewältigbare, frauen- und
familienfreundliche Arbeitszeiten - auch in Anbetracht des hohen und
weiter steigenden Ärztinnenanteils; radikale Entbürokratisierung;
faire Bezahlung der angestellten und niedergelassenen Ärzte; mehr
Freiheit für die ärztliche Tätigkeit und ihren organisatorischen
Rahmen. (ms)
(Schluss)
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