- 15.09.2014, 09:09:40
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Riskante Geldanlage - Vermögensberater haftet für Täuschung
VKI-Erfolg vor dem OGH, Musterprozess gegen Mag. Steiner
Utl.: VKI-Erfolg vor dem OGH, Musterprozess gegen Mag. Steiner =
Wien (OTS/VKI) - Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag.
Johannes Steiner bewarb auf Informationsveranstaltungen ein
Anlagemodell, bei dem die Prämien einer langfristigen
Lebensversicherung durch kurzfristige Privatkredite finanziert werden
sollten. Auch Kunden ohne Eigenmittel sollten auf diese Weise
ertragreiche Versicherungsverträge abschließen können. Einer
betroffenen Konsumentin wurde auf Grundlage dieses riskanten Modells
ein Gewinn von 3.000 Euro zugesichert, der jedoch nie eintrat. In
einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im
Auftrag des Sozialministeriums wurde nunmehr beim Obersten
Gerichtshof (OGH) geklärt, dass Mag. Steiner für die Täuschung der
Konsumentin haftet.
Der Konsumentin wurde nach einer Informationsveranstaltung von
einer Mitarbeiterin der Vermögensberatung Mag. Steiner dieses "Sparen
ohne Eigenmittel" im Frühjahr 2008 folgendermaßen erklärt: Sie solle
eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge mit einer Laufzeit von
mindestens 15 Jahren und einer Jahresprämie von 2.164 Euro
abschließen. Die Prämien und Zinsen würden über Privatkredite
finanziert werden, wobei sich pro Polizze jedenfalls ein Gewinn von
ca. 3.000 Euro ergeben sollte.
Ein derartiger Überschuss kann jedoch angesichts des
Veranlagungsrisikos und der gänzlichen Fremdfinanzierung niemals mit
Sicherheit prognostiziert werden Das Modell ist auch davon abhängig,
dass über Jahre ausreichend viele Privatkredite vermittelt werden
können. Das verkaufte Modell war somit hoch riskant und letztlich für
die Konsumentin nicht von Vorteil. Zur Erzielung von Einkünften war
Mag. Steiner daran interessiert, möglichst viele provisionspflichtige
Versicherungsverträge abzuschließen, da er die Privatkredite ohne
Provision vermittelte.
Der VKI machte den Schaden - im Auftrag des Sozialministeriums -
in einem Musterprozess geltend. Bereits die Unterinstanzen gingen
davon aus, dass die Beratung äußerst mangelhaft erfolgt war. Der OGH
bestätigte nun diese Einschätzung und verwies darauf, dass die
Mitarbeiterin als Finanzdienstleistungsassistentin jedenfalls als
Erfüllungsgehilfin tätig gewesen war. Mag. Steiner haftet daher für
die Täuschung über das Anlagemodell und den daraus entstandenen
Schaden.
"Die Entscheidung zeigt in einem typischen Fall die Gefahren des
Modells ,Sparen ohne eigenes Geld", erklärt Mag. Thomas Hirmke,
zuständiger Jurist im VKI. "Es ist erfreulich, dass damit erstmals
eine Entscheidung des OGH zu vergleichbaren Beschwerdefällen in
Zusammenhang mit Mag. Steiner vorliegt."
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at einzusehen.
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