- 09.09.2014, 10:17:52
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Umweltdachverband: Wasserkraftwerkspläne der TIWAG im Tiroler Oberland nicht genehmigungsfähig!
- TIWAG-Rahmenplan veraltet, unvollständig, keine Alternativenprüfung
Utl.: - TIWAG-Rahmenplan veraltet, unvollständig, keine
Alternativenprüfung =
Wien (OTS) - Offizielle Feststellung des überwiegenden öffentlichen
Interesses zum Schutz des Kaunertals dringend erforderlich
- UWD-Appell an BM Rupprechter: Rahmenplan zurückweisen und am
Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festhalten!
Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hat BM Andrä Rupprechter einen
wasserwirtschaftlichen Rahmenplan (WWRP) für
Großwasserkraftwerksvorhaben im Tiroler Oberland zur Genehmigung
vorgelegt. Damit soll für die Speicherkraftwerke Kaunertal, Kühtai
und Malfon sowie die Ausleitungskraftwerke am Inn
Gemeinschaftskraftwerk Inn, Prutz-Imst und Imst-Haiming das
überwiegende öffentliche Interesse von der obersten
Wasserrechtsbehörde im Wege einer sog. "Anerkennungsverordnung"
zuerkannt werden. Der Umweltdachverband und seine
Mitgliedsorganisationen BirdLife Österreich, Kuratorium Wald,
Naturfreunde Österreich, Naturschutzbund Österreich, Österreichischer
Fischereiverband, Umwelt Management Austria und Verband
Österreichischer Höhlenforscher haben zum Rahmenplan Stellung
genommen: "Der wasserwirtschaftliche Rahmenplan der TIWAG ist völlig
veraltet. Das Gemeinschaftskraftwerk am Inn ist bereits genehmigt und
in Bau befindlich. Für Kühtai und Kaunertal ist das UVP-Verfahren
schon voll im Laufen. Vom Speicherkraftwerkvorhaben Malfon hat das
Land Tirol offiziell Abstand genommen. Außerdem fehlt die Prüfung von
energiewirtschaftlichen Alternativen", sagt Gerhard Heilingbrunner,
ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.
Kaunertal: Sonderfall, weil auf TEN-E-Verordnungsliste
Dabei stellt das Kraftwerksvorhaben Kaunertal einen Sonderfall dar.
"Dieses Kraftwerksvorhaben wurde auf Initiative der Republik
Österreich seitens der EU auf die Liste der bevorrangten
Energieinfrastrukturprojekte (Projects of Common Interest) gestellt.
Damit wären in der rechtlichen Würdigung die Interessen der
Energieproduktion bereits vor jene des Gewässerschutzes gestellt.
Hier muss die oberste Wasserrechtsbehörde dem Schutz des Gewässers
und der Natur ein bevorrangtes öffentliches Interesse gegenüber der
Energieproduktion einräumen - dies wäre zum Schutz des Kaunertals
dringend geboten", so Heilingbrunner. Fazit des Umweltdachverbandes:
Der wasserwirtschaftliche Rahmenplan ist in der vorliegenden Form
nicht genehmigungsfähig und sollte von der obersten
Wasserrechtsbehörde an die TIWAG zumindest zur Verbesserung
zurückgeschickt werden.
Erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten -
Verschlechterungsverbot hält nicht
"Der vorliegende Umweltbericht belegt darüber hinaus, dass mit den
Speicher- und Ausleitungskraftwerken am Inn teils erheblich negative
Auswirkungen auf nahezu sämtliche Umweltschutzgüter zu erwarten
sind", so die Umweltorganisationen in ihrer gestrigen Stellungnahme.
Der Rahmenplan der TIWAG wird zu bedeutenden
Gewässerzustandsverschlechterungen führen; der Bau der Kraftwerke
wäre nur durch großflächige Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot
laut EU-Wasserrahmenrichtlinie realisierbar.
Fazit: BM Rupprechter muss von rechtlicher Anerkennung des
TIWAG-Rahmenplans Abstand nehmen!
"Aus unserer Sicht konnte das Vorhandensein eines übergeordneten
öffentlichen Interesses an der im TIWAG-Rahmenplan dargestellten
wasserwirtschaftlichen Ordnung für das Tiroler Oberland nicht
ausreichend plausibilisiert werden. Bereits jetzt zeichnet sich laut
Ist-Bestandsanalyse 2013 ab, dass über 60 % der heimischen Gewässer
die nach WRRL vorgegebenen ökologischen Ziele aufgrund
hydromorphologischer Belastungen verfehlen werden. Daher appellieren
wir an BM Rupprechter als oberste Wasserrechtsbehörde, den
TIWAG-Rahmenplan zurückzuweisen. Zentrales strategisches
Planungsinstrument ist der NGP, an dessen Neuauflage für die Periode
2015-2021 gerade gearbeitet wird. Die Diskussion um eine strategische
Energieraumplanung für Österreich sehen wir im Beteiligungsprozess
rund um die Neuauflage des 2. NGP im ersten Halbjahr 2015 sehr gut
aufgehoben", so Heilingbrunner abschließend.
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