- 09.09.2014, 08:09:51
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Sicherheitsbericht 2013
Wien (OTS) -
- Erste Erfolge der Reformen im Jugendstrafvollzug: Sinkende
Haftzahlen bei Jugendlichen
- Steigerung von beschlagnahmten Geldern aus kriminellen
Machenschaften
Justizminister Wolfgang Brandstetter präsentiert im heutigen
Ministerrat den Sicherheitsbericht 2013 und zeigt sich zufrieden mit
der positiven Bilanz.
Sinkende Haftzahlen bei Jugendlichen
Justizminister Wolfgang Brandstetter ist besonders über die positiven
Entwicklungen bei Jugendlichen erfreut: "Der im Sommer 2013
eingesetzte interdisziplinäre Runde Tisch zum Thema
"Untersuchungshaft für Jugendliche - Vermeidung, Verkürzung,
Vollziehung" hat bereits im gleichen Jahr erste Erfolge gezeigt: noch
im Jahr 2013 ist die Zahl der Jugendlichen in Haft deutlich
gesunken." So waren mit 1. September 2013 nur mehr 112 Jugendliche im
Gefängnis (in 2012 waren es noch 144) - das entspricht einem Anteil
von 1,3% aller Gefangenen. "Die Zahlen belegen, dass wir am richtigen
Weg sind - und wir haben noch einiges vor. So werden wir ab November
die Sozialnetzkonferenzen in den Regelbetrieb überführen. Ab Jänner
2015 bieten wir eine zusätzliche Möglichkeit mit betreuten
Wohngruppen als Alternative zur U-Haft. Darüber hinaus werden wir das
in Wien bereits etablierte Modell der Jugendgerichtshilfe sukzessive
bundesweit installieren - wofür wir kostensparend die bestehenden
Strukturen der Familiengerichtshilfe nutzen werden."
Steigerung von beschlagnahmten Geldern aus kriminellen
Machenschaften
Eine deutliche Steigerung von 1,2 Millionen weist der
Sicherheitsbericht 2013 bei vermögensrechtlichen Anordnungen auf. Im
Berichtsjahr wurden 9,3 Millionen Euro durch vermögensrechtliche
Anordnung und Einziehung eingenommen. Das ist ein Anstieg gegenüber
dem Vorjahr von 15,6% (2012: 8,1 Millionen). "Verbrechen darf sich
nicht lohnen. Das beschlagnahmte Geld aus kriminellen Machenschaften
soll der Gesellschaft wieder zugutekommen - dadurch können nämlich
Budgetausgaben, unter anderem die Finanzierung der Prozessbegleitung
und Kosten des Strafvollzugs, gedeckt werden", so Bundesminister
Brandstetter. Zum Bereich vermögensrechtliche Anordnungen startete
mit 1. März 2014 auch das einjährige Pilotprojekt, bei dem bei den
größeren Staatsanwaltschaften (Wien, Graz, Linz, Innsbruck, WKStA)
Sonderzuständigkeiten für vermögensrechtliche Anordnungen geschaffen
werden. Dadurch sollen - nach internationalem Vorbild - die
Ermittlungen zu vermögensrechtlichen Anordnungen konzentriert und
gefördert werden.
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