- 05.09.2014, 12:23:24
- /
- OTS0124 OTW0124
Lopatka/Huainigg/Gerstl: Sterben an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen - "Hospiz ist unser Weg"
ÖVP will durch Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung Sicherheit geben
Utl.: ÖVP will durch Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung
Sicherheit geben =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines
Menschen sterben ist die Devise der ÖVP. Das Recht auf
menschenwürdiges Sterben muss gewährleistet sein. Hospiz ist dabei
unser Weg", umriss heute, Freitag, ÖVP-Klubobmann Dr. Reinhold
Lopatka in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem
Fraktionsvorsitzenden der ÖVP in der Enquete-Kommission "Würde am
Ende des Lebens" ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph
Huainigg und ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl die
Positionen der ÖVP zu diesem Thema. "Nicht Geschäftemacherei mit dem
Tod verunsicherter Menschen, wie das zum Beispiel in der Schweiz der
Fall ist, oder sozialer Druck innerhalb der Gesellschaft, wie er
beispielsweise in Belgien oder den Niederlanden herrscht, sollen
unsere Politik in diesem Bereich leiten", so Lopatka. Die ÖVP will
dabei durch einen Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung den
Betroffenen Sicherheit geben.
Und der Fraktionsvorsitzende der ÖVP in der Enquete-Kommission "Würde
am Ende des Lebens" ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph
Huainigg ergänzt: "Kein Mensch soll und darf in der letzten
Lebensphase alleine gelassen werden. Am Lebensende haben Menschen oft
Angst vor Schmerzen und Leid. Sie haben Sorge, nicht mehr Herr der
eigenen Lage zu sein und selbstbestimmt handeln zu können. Sie haben
Not, alleine gelassen zu werden. Unsere Antwort auf diese Nöte und
Ängste heißt Hospiz- und Sterbebegleitung sowie Palliativversorgung.
Beste Kranken- und Schmerzversorgung, ein gutes soziales Umfeld und
persönliche Zuwendung sind wesentlich für die letzte Phase im Leben -
eines jeden von uns".
Und weiter: "Wir bekennen uns nachhaltig zu bestmöglicher Hospiz- und
Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Hospiz- und Palliativmedizin
sind auch ein Beitrag dazu, sein eigenes Leben natürlich zu
vollenden. Dazu gehört auch das In-Erinnerung-Rufen einer positiven
Sterbekultur in der Gesellschaft, die Anteilnahme und Empathie
verwirklicht."
"Sterben zulassen ist etwas anderes als Tötung auf Verlangen", hält
ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wolfgang Gerstl fest. "Denn der Tod soll
nicht künstlich hinausgezögert werden. Schon heute hat jeder die
Möglichkeit, eine Behandlung abzulehnen und für den Fall, dass er
dazu nicht mehr in der Lage ist, eine Patientenverfügung oder eine
Vorsorgevollmacht zu erlassen. Zur Verfassung hält Gerstl fest: "Die
Verfassung ist kein steriles Labor für Juristen, sondern sie
widerspiegelt den Charakter der Gesellschaft! Es wird Zeit, dass sie
nach fast 100 Jahren von einem ordnungspolitischen Rahmen auch zu
einer inhaltlichen Werteordnung wird. Ob unsere Bestimmungen der
Würde des Menschen bzw. dem Schutz des Lebens entsprechen, sollen
nicht nur internationale Richter beurteilen. Es braucht daher
entsprechende Schutzbestimmungen zur Würde des Menschen, im
Besonderen im Zusammenhang mit der Tötung auf Verlangen in unserer
Verfassung. Wir dürfen keinen Funken der Verunsicherung bei Menschen
im Alter oder in Krankheit aufkommen lassen, wenn es um so elementare
Fragen wie den Schutz des Lebens geht!", so Gerstl.
Lopatka wies darauf hin, dass es innerstaatlich bereits seit 2001
einen Allparteien-Konsens gibt. "Österreich hatte mit dem
"Gatterer-Bericht" eine maßgebliche Rolle für die Position des
Europarates. Wir haben uns im Europarat erfolgreich dafür eingesetzt,
dass der Schutz der Menschenwürde und des Leben insbesondere für
sterbende Menschen und die Wichtigkeit der Palliativmedizin für alle
47 Mitgliedsstaaten entschieden bekräftigt wurde." Im
Österreich-Konvent 2004 fand auch schon der Ausbau und die
Sicherstellung einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung
und die Verankerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe Zustimmung.
Jeder Geschäftemacherei wurde eine Absage erteilt.
Anfang Juli dieses Jahres fand nun die Konstituierung der
Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" statt, dessen
Vorsitzende ÖVP-Seniorensprecherin Abg. Mag. Gertrude Aubauer ist.
Die Enquete-Kommission dient dazu, auf politischer und Expertenebene
diese Problematik umfassend zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten
In dieser Enquete-Kommission werden parteiübergreifend die
Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung bestimmter
strafrechtlicher Normen - wie des Verbots der Tötung auf Verlangen -
diskutiert und die Schaffung eines sozialen Grundrechts auf
würdevolles Leben bis zuletzt besprochen.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






