- 27.08.2014, 08:55:27
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OGH: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung bei T-Mobile unzulässig
VKI mit Verbandsklage über alle Instanzen erfolgreich
Utl.: VKI mit Verbandsklage über alle Instanzen erfolgreich =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im
Auftrag des Sozialministeriums gegen die Praxis von T-Mobile vor,
Kunden automatisch auf Onlinerechnung umzustellen, wenn diese nicht
ausdrücklich widersprechen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die
Rechtsansicht des VKI nun bestätigt.
Anfang 2013 schickte T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken
T-Mobile und tele.ring eine (letzte) Papierrechnung mit dem
provokanten Slogan "Mit der Papierrechnung wird abgerechnet - Die
T-Mobile Onlinerechnung ist da". Ab sofort erhalte man Rechnungen
ausschließlich elektronisch, informierte das Unternehmen, das sei
praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man
die Papierrechnung jedoch behalten.
Mit dieser Vorgehensweise wurden Kunden, die weiterhin eine
Papierrechnung beziehen wollten, gezwungen, der Umstellung aktiv zu
widersprechen. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums unter
anderem auf Unterlassung geklagt. Der OGH - wie schon die
Vorinstanzen - bestätigte nun, dass die Vorgehensweise von T-Mobile
rechtswidrig ist.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht bei Vertragsabschluss ein
Wahlrecht des Kunden auf Online- oder Papierrechnung vor, das nicht
ausgeschlossen werden darf. Damit wird sichergestellt, dass der Kunde
nicht gegen seinen Willen mit einer bestimmten Rechnungsform
konfrontiert wird. "Diese Zielsetzung wird unterlaufen, wenn der
Telekom-Betreiber einseitig eine Änderung der Rechnungsmodalitäten
vornehmen kann, der der Kunde aktiv widersprechen muss", erläutert
Dr. Petra Leupold, Juristin im VKI. Dabei spielt es dem Urteil
zufolge und entgegen der Ansicht von T-Mobile keine Rolle, ob Kunden
bereits zuvor ausdrücklich die Papierrechnung gewählt hatten oder die
bisherige Übermittlung der Papierrechnung nur bestehende Praxis war.
"Die Papierrechnung ist eine vertragliche Nebenpflicht des
Unternehmers", betont VKI-Juristin Leupold. Dass diese darüber hinaus
kostenlos erfolgen muss, hatte der OGH in einem Urteil gegen T-Mobile
bereits Ende 2012 klargestellt und den sog "Umweltbeitrag" für die
Papierrechnung als gesetzwidrig qualifiziert. "Es ist zu hoffen, dass
nun alle Telekommunikationsbetreiber ihren Kunden das gesetzlich
vorgesehene Wahlrecht auch in der Praxis einräumen", so Leupold
weiter. "Die Entscheidung des OGH stellt jedenfalls sicher, dass die
gesetzlichen Wertungen nicht durch einseitige Änderungen oder
Erklärungsfiktionen umgangen werden können."
Das Urteil ist kostenlos unter www.verbraucherrecht.at abrufbar.
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