- 01.08.2014, 08:55:54
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Gewerbsmäßig vergebene Privatkredite: kein Zinsanspruch
VKI gewinnt Musterprozess in erster Instanz
Utl.: VKI gewinnt Musterprozess in erster Instanz =
Wien (OTS/VKI) - Der Vermögensberater Mag. Johannes Steiner
vermittelte zwischen privaten Anlegern und Kreditsuchenden.
"Privatkredite für bis zu sechs Prozent", so lautete das Angebot.
Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gingen dazu in der
Vergangenheit sowohl von Anlegern als auch von Kreditnehmern
verschiedene Beschwerden ein. Ein Musterprozess im Auftrag des
Sozialministeriums sollte nun die Frage des Zinsanspruches klären.
Diesen Prozess hat der VKI vor dem Bezirksgericht Donaustadt in
erster Instanz gewonnen.
Im konkreten Fall waren einer älteren Dame für die Vergabe von
Krediten gute Zinserträge in Aussicht gestellt worden. Die
Pensionistin vergab in Folge zumindest 20 Kredite an unterschiedliche
Personen. Als die Zahlung ausblieb, klagte sie in einem Fall die
Zinsen in Höhe von 276 Euro bei einer Kreditnehmerin ein, die diese
Forderung wiederum bestritt. Nach Ansicht des VKI handelte es sich im
konkreten Fall um ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft, bei dem -
ohne Konzession - auch kein Zinsenanspruch bestand.
In seinem aktuellen Urteil bestätigte das Bezirksgericht
Donaustadt nun diese Einschätzung. Das Gericht verwies auf § 100
Bankwesengesetz (BWG), wonach kein Anspruch auf Zinsen besteht, wenn
Kredite nachhaltig und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen vergeben
werden, ohne dass dabei eine Bankkonzession vorliegt. Die
Pensionistin hat damit keinen Anspruch auf eine Verzinsung. Die Klage
gegen die Konsumentin wurde - nicht rechtskräftig - abgewiesen.
"Der Fall verdeutlicht die Gefahren für private Kreditgeber",
erklärt Mag. Thomas Hirmke, zuständiger Jurist im VKI. "Sollte die
Entscheidung rechtskräftig werden, bringt sie außerdem eine
Entlastung für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die über
Vermittlung von Mag. Steiner Kredite von vergleichbaren Anlegern
aufgenommen haben."
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es unter
www.verbraucherrecht.at.
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