• 30.07.2014, 09:16:18
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  • OTS0018 OTW0018

Schadensersatzklage Tierschutzprozess auf Euro 600.000 abgewiesen!

Richterin hält Zurückhaltung der Spitzelberichte für vertretbar und die Klage für verjährt - erhöht Schulden des ehemaligen Hauptangeklagten um Euro 25.000

Utl.: Richterin hält Zurückhaltung der Spitzelberichte für
vertretbar und die Klage für verjährt - erhöht Schulden des
ehemaligen Hauptangeklagten um Euro 25.000 =

Wien (OTS) - Zuerst werden politisch motivierte Ermittlungen im
Umfang von rund Euro 20 Millionen Euro gegen TierschützerInnen
durchgeführt, diese martialisch überfallen, in U-Haft gesteckt und
einem Monsterprozess ausgesetzt, mit rechtskräftigen Freisprüchen in
allen Punkten. Dann weigert man sich den angerichteten Schaden von
Euro 1 Million gegenüber dem Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch, zu begleichen. Also muss dieser eine Schadensersatzklage
einreichen, die wiederum die Republik mit allen Mitteln bekämpft. Es
wird sogar Verjährung eingewandt, der VGT-Obmann hätte bereits zu
einer Zeit klagen müssen, zu der er die entlastenden Beweismittel,
die die Polizei rechtswidrig zurückgehalten hatte, noch gar nicht
einsehen konnte. Nun ist die Richterin am Landesgericht für ZRS Wien
der Argumentation der Republik gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

"Der Staatsanwalt handelte vertretbar, als er - um die verdeckte
Ermittlerin wissend - den Bericht der verdeckten Ermittlerin nicht
beischaffte, weil er im Bericht nichts strafrechtlich Relevantes
erwartete und ihn daher als nicht erforderlich ansah", so die
Richterin im Urteil. Und die Klage sei verjährt, weil der VGT-Obmann
bereits bei Bestellung seines Anwalts in U-Haft hätte auf
Schadensersatz klagen müssen: "Auch ohne Kenntnis des Inhaltes der
nicht vorgelegten Ermittlungsergebnisse wusste er aufgrund seiner
Unschuld, dass ihn diese Ermittlungsergebnisse nicht belasteten,
zumal sie vorgelegt worden wären, hätten sie den Kläger
(erstaunlicherweise dennoch - mit falschen Fakten) belastet. Der
Kläger (und nur er, der von seiner Unschuld wusste) konnte bereits
damals den [...] Kausalzusammenhang zwischen Nichtvorlage der
Ermittlungsergebnisse einerseits und Einleitung sowie Weiterführen
des Verfahrens andererseits erkennen."

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Die Richterin hat die Essenz
unserer Argumentation nicht verstanden. Der Staatsanwalt und die
Polizei haben aufgrund des konspirativen Verhaltens von uns
TierschützerInnen einen Verdacht konstruiert, der durch die Aussagen
der Frau Spitzel sofort widerlegt worden wäre. Diese wusste nämlich
genau, warum wir konspirativ vorgehen mussten, obwohl wir nicht
kriminell waren. Heimliches Filmen in Tierfabriken oder Jagdstörungen
werden nämlich verhindert, wenn sie der Polizei bekannt sind. Und
erst als wir den Umfang der Spitzeloperation kannten, gab es die
Möglichkeit einer Klage. Zu fordern, wir hätten schon vorher klagen
müssen, obwohl uns die Polizei die Akteneinsicht verweigerte und wir
nichts über die Spitzel wussten, ist völlig realitätsfremd!"

Und der VGT-Obmann schließt: "Die Richterin mutet mir nun weitere
Euro 25.000 an Gerichtskosten zu! Ich war zu der Klage gezwungen, um
nicht Privatkonkurs zu erleiden. Jetzt werden wir in Berufung gehen
müssen und die Schuldenspirale dreht sich weiter."

Das Urteil wird auf Anfrage zugeschickt: [email protected]
Die wesentlichen Stellen finden sich hier:
http://www.ots.at/redirect/martinballuch6

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