- 28.07.2014, 13:40:14
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ARA: OGH bestätigt die Abweisung des Reclay-Antrags durch das Kartellgericht:
ARA agiert im Sinne aller Kunden
Utl.: ARA agiert im Sinne aller Kunden =
Wien (OTS) - Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) freut sich über
eine weitere Bestätigung ihrer rechtlich einwandfreien
Geschäftsgebarung. Der Oberste Gerichtshof hat die Abweisung eines
Antrags von Reclay Österreich auf Erlassung einer einstweiligen
Verfügung gegen die ARA bestätigt. Mit Beschluss vom 23. Juli 2014
wurde festgestellt, dass die Lizenzpartnerprüfungen, wie sie die ARA
durchführt, nicht nur rechtens, sondern auch im Sinne aller
Systemteilnehmer sind. Damit wurde erneut bewiesen, dass die Kunden
von Österreichs führendem Recyclingspezialisten für Verpackungen auf
der rechtssicheren Seite agieren und sich auf das ARA-Know-how
verlassen können.
Bei den Lizenzpartnerprüfungen kontrollieren von der ARA
beauftragte Wirtschaftsprüfer Unternehmen, ob diese die in Verkehr
gesetzten Verpackungsmengen richtig gemeldet haben. Die Reclay UFH
GmbH, ein Mitbewerber der ARA, hatte die korrekte Abwicklung der
Lizenzpartnerprüfungen infrage gestellt und ortete einen Missbrauch
einer marktbeherrschenden Stellung seitens der ARA. Dieser Vorwurf
wurde vom OGH geprüft und klar verneint.
Für ARA Vorstand Werner Knausz stellt sich die Frage, warum
überhaupt jemand gegen diese Prüfungen klagt: "Die
Lizenzpartnerprüfungen sind ein essenzieller Grundpfeiler für eine
gerechte Verteilung der Kosten zwischen den Unternehmen, die
Verpackungen in Österreich auf den Markt bringen. Diese Prüfungen
auch nur in Teilbereichen infrage zu stellen, ist kontraproduktiv.
Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass keine oder schlecht
durchgeführte Prüfungen dem Missbrauch durch Trittbrettfahrer Tür und
Tor öffnen."
Zum Vergleich: In Österreich ist im Haushaltsbereich aktuell die
Trittbrettfahrerquote kleiner zehn Prozent, in Deutschland rund
fünfzig Prozent, das heißt in Deutschland werden nur mehr für jede
zweite Verpackung Entsorgungsentgelte bezahlt.
"Solche Zustände wollen wir in Österreich nicht. Wir bieten
unseren Kunden Rechtssicherheit und gewährleisten damit auch
nachhaltig die Finanzierung der getrennten Sammlung von Verpackungen
in ganz Österreich", so Knausz abschließend.
Auch in Zukunft muss mit einem Prüfungssystem dafür gesorgt
werden, dass der Wettbewerb bei den Verpackungssammelsystemen unter
fairen Voraussetzungen geführt werden kann. Ab 2015 ist das primär
die Aufgabe der Verpackungskoordinierungsstelle.
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