• 23.07.2014, 19:00:33
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DER STANDARD - Kommentar: "Selber schuld" von Michael Simoner

(Ausgabe vom 24.7.2014)

Utl.: (Ausgabe vom 24.7.2014) =

Wien (OTS) - Der zwanzigste Abschnitt im Strafgesetzbuch trägt den
Übertitel "Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden". Die
Paragrafen sind unter anderem die rechtliche Munition gegen Terror,
Mafia und verbrecherische Komplotte. Es geht also, salopp
ausgedrückt, ums Eingemachte der Republik.
Einer der bekanntesten Paragrafen aus diesem Abschnitt ist 278a, mit
dem versucht worden war, aus Tierschützern eine kriminelle
Organisation zu machen. Was nach einer unglaublichen Prozesstortur
mit Freisprüchen für die Betroffenen und einer Entschärfung des
"Mafiaparagrafen" endete. Die Bestimmung zu "Landfriedensbruch"
(§274) ist nun der nächste Kandidat aus dem erwähnten StGB-Abschnitt,
der zur Rasur muss. Denn wie der frühere 278er ist der 274er wie
geschaffen dafür, einer kritischen Zivilgesellschaft die
Daumenschrauben anzulegen.
"Landfriedensbruch" stammt aus einer Zeit, in der sich die junge
Zweite Republik vor umstürzlerischen Bewegungen schützen musste. In
jüngerer Zeit wird der Paragraf wieder öfter ausgegraben, um etwa
Fußballfans oder Demonstranten nach Ausschreitungen pauschal zu
verurteilen. Nach dem Motto: Wer hingeht, ist (selber) schuld. Aus
der zufälligen Anwesenheit bei Ausschreitungen eine kriminelle
Verantwortung zu konstruieren, ist absurd. Wer nachweislich beim
fröhlichen Auslagenzertrümmern mitmacht, muss aber weiter die
Konsequenzen dafür tragen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST

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