- 22.07.2014, 19:00:31
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DER STANDARD - Kommentar: "Good Cop, Bad Cop" von Michael Simoner
Die Strafverfolgungsbehörden haben ein Problem mit Qualitätskontrolle.(Ausgabe vom 23.7.2014)
Utl.: Die Strafverfolgungsbehörden haben ein Problem mit
Qualitätskontrolle.(Ausgabe vom 23.7.2014) =
Wien (OTS) - Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden haben ein
Problem: Das moderne Berufsbild einer menschenrechtskonformen
Behörde hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Manche
Staatsanwälte übertreiben ihre Rolle als schneidige Ankläger, der
Good Cop weiß nicht, was der Bad Cop treibt, und Justitia tut
gelegentlich nur so, als ob sie blind und somit unbeeinflussbar wäre.
Dabei gab es gerade in der jüngeren Zeit vielversprechende Ansätze.
Konrad Kogler etwa, der Sicherheitsgeneraldirektor für die
öffentliche Sicherheit, wollte die Polizei zur größten
Menschenrechtsorganisation des Landes machen. Will er immer noch,
doch der Weg dorthin dürfte noch lang sein, wie die jüngsten
rassistischen Vorwürfe gegen einen Polizisten aus Tirol zeigen.
Positiv ist anzumerken, dass es ein Kollege aus den eigenen Reihen
ist, dem die Empfehlung des Vorgesetzten, bei türkischen
Verkehrssündern keine Verwarnung, sondern immer gleich eine Strafe zu
verhängen, sauer aufstieß. Fairerweise muss dazu gesagt werden, dass
hier Aussage gegen Aussage steht. Die Chefs des Beschuldigten können
nicht glauben, dass derart diskriminierende Tipps Teil einer Schulung
waren - oder dass rassistische Witze den Polizeialltag aufheitern. Im
Innenministerium wurde aufgrund der Standard-Recherchen bereits
eine Untersuchung angekündigt.
Auch die Justiz ist nicht gerade zimperlich, wenn es um den Umgang
mit Verdächtigen geht. "Söldner", "Späher" und "martialische Phalanx"
steht im Akt von Josef S., jenem deutschen Staatsbürger, dem
vorgeworfen wurde, für Randale bei der Demo gegen den
FPÖ-Akademikerball verantwortlich zu sein. Derartige Ausdrücke mögen
im Drehbuch von Terminator angebracht sein, in einer sachlichen
Amtssprache hat diese Feindseligkeit jedoch nichts verloren. Damit
wurde ein Spin erzeugt, der fast schon einer Vorverurteilung
gleichkam.
Und tatsächlich wurde Josef S. nun
wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und
schwerer Sachbeschädigung zu einem Jahr teilbedingt verurteilt. Ob
dieses Urteil in der nächsten Instanz halten wird, ist mehr als
fraglich.
Die Demo gegen den rechten Ball war eskaliert, daran gibt es nichts
zu rütteln. Höchstwahrscheinlich waren es linke Provokateure, die die
Polizei auf dem falschen Fuß erwischten. Josef S. war mittendrin, im
Prozess konnte aber nur einer von dutzenden Polizisten den Studenten
aus Jena als Rädelsführer identifizieren. Er selbst hat die Vorwürfe
stets zurückgewiesen. Weil er bereits sechs Monate in
Untersuchungshaft verbracht hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis.
Vorsorgliches Wegsperren in Vorverfahren ist ein beunruhigender Trend
in diesem Land. Nach den Freisprüchen für die Tierschützer, die
monatelang wie Mafiosi hinter Gittern gehalten worden waren, hatte
man den Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden aus Fehlern
gelernt hätten. Doch im Zusammenhang mit den missliebigen
Votivkirche-Flüchtlingen zeigten Polizei und Justiz erneut Härte und
konstruierten einen Schlepperring, der den Betroffenen bis zu acht
Monate U-Haft einbrachte. Im Prozess brachen die Vorwürfe zusammen
wie ein Kartenhaus, der Prozess läuft noch, die Angeklagten wurden
aber enthaftet.
Was den Strafverfolgungsbehörden fehlt, ist der offene Umgang mit
Kritik. Dabei geht es gar nicht so sehr um disziplinäre Konsequenzen,
sondern um den Aufbau einer strukturellen Qualitätskontrolle.
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