- 08.07.2014, 08:58:08
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PIP-Brustimplantate - VKI unterstützt französische Sammelklage gegen den TÜV Rheinland
Gericht in Toulon sprach Geschädigten 3000 Euro vorläufigen Schadenersatz zu
Utl.: Gericht in Toulon sprach Geschädigten 3000 Euro vorläufigen
Schadenersatz zu =
Wien (OTS/VKI) - Am 14.11.2013 verurteilte das Handelsgericht
Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung
eines "vorläufigen Schadenersatzes" von je 3000 Euro an Frauen, die
durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden.
Einem neuen Verfahren können sich nun auch betroffene
Österreicherinnen als "Nebenklägerinnen" anschließen. Der Verein für
Konsumenteninformation organisiert - im Auftrag des
Sozialministeriums - die "Sammelklage" nach französischem Recht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des
Sozialministeriums - eine Sammelaktion für 69 Frauen aus Österreich,
die durch Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant
Prothese) geschädigt wurden. Die Betroffenen werden dabei sowohl
gegen die vermeintlichen Täter, den Haftpflichtversicherer der PIP
sowie aktuell nun auch gegen den TÜV Rheinland (mit Sitz in
Deutschland und Frankreich) vertreten. Ein Kostenrisiko entsteht den
Betroffenen aus diesen Verfahren nicht.
Unterstützt durch den VKI haben sich die Frauen zum einen dem
Strafprozess wegen vorsätzlicher Täuschung und Betrugs gegen den
Gründer und vier leitende Angestellte von PIP angeschlossen. Diese
wurden am 10.12.2013 in erster Instanz (nicht rechtskräftig) schuldig
gesprochen. Den Geschädigten wurden dabei Ansprüche auf Schadenersatz
zuerkannt. Nach Rechtskraft des Urteils könnten diese Ansprüche aus
einem entsprechenden Fonds in Frankreich ("SARVI" = Service d'aide au
recouvrement en faveur des victimes d'infractions) ganz oder zum Teil
befriedigt werden.
Gleichzeitig führt der VKI mehrere Musterprozesse gegen den
Haftpflichtversicherer von PIP - die französische Allianz
Versicherung mit Sitz in Paris. Auch auf diesem Weg sollen die
Ansprüche der Österreicherinnen durchgesetzt werden. Derzeit setzt
die Allianz Versicherung dabei allerdings auf Verzögerung und
Verjährung.
Um Schadenersatz geht es nun auch in einem weiteren Prozess.
Bereits am 14.11.2013 wurden der deutsche und der französische TÜV
Rheinland vom Handelsgericht in Toulon verurteilt, einen vorläufigen
Schadenersatz von je 3000 Euro an geschädigte Frauen zu entrichten.
Die beiden Unternehmen hätten PIP nicht bzw. nicht ausreichend
geprüft, so die Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI bietet nun - in Zusammenarbeit mit der französischen
Rechtsanwältin Mag. Sigrid Preissl-Semmer - 69 Österreicherinnen die
Möglichkeit an, sich in einer Art "Sammelklage" als
"Nebenklägerinnen" dem Verfahren gegen den TÜV anzuschließen. Ziel
ist es, ebenfalls einen vorläufigen Schadenersatz in Höhe von 3000
Euro durchzusetzen.
"Der VKI vertritt hier erstmals grenzüberschreitend in
verschiedenen Klagen gegen verschiedene Haftungsträger die Rechte der
Betroffenen und versucht alles zu tun, damit diese letztlich für ihr
Leid entschädigt werden" sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs
Recht im VKI. "Für uns ist dieser Produkthaftungsfall ein Test, ob
und wie man in einem Massenschadensfall in der EU seine Rechte
grenzübergreifend durchsetzen kann."
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