• 02.07.2014, 15:28:04
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Sozialausschuss stimmt Änderung des Bundesbehindertengesetzes zu

Behindertenbeirat wird erweitert, "Assistenz- und Therapiehund" gesetzlich definiert

Utl.: Behindertenbeirat wird erweitert, "Assistenz- und
Therapiehund" gesetzlich definiert =

Wien (PK) - Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute der von
der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Bundesbehindertengesetz
seine Zustimmung erteilt. Die Vertreter aller Fraktionen stimmten
unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags für den
Gesetzentwurf, mit dem unter anderem die Begriffe "Assistenz- und
Therapiehund" gesetzlich definiert wurden und der
Bundesbehindertenbeirat erweitert wird. Außerdem ist vorgesehen, dem
Behindertenpass ausdrücklich Bescheidcharakter zuzuerkennen, um
behinderten Menschen, die mit der Einschätzung ihres
Behinderungsgrades nicht einverstanden sind, zu ermöglichen,
unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.
Einstimmig angenommen wurde zudem noch ein S-V-Antrag, der in einem
thematischen Zusammenhang zur Novelle stand. Darin wird
sichergestellt, dass behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten
tätig sind, auch nach einem gescheiterten Arbeitsversuch, den
Anspruch auf Waisenrente nicht verlieren. Im Rahmen der Behandlung
der ersten Themenblocks befassten sich die Abgeordneten noch mit
sechs Anträgen der Opposition betreffend die Pflege, die
Gebärdensprache, die Ausgleichstaxe, die teils vertagt und teils
abgelehnt wurden. Angenommen wurden eine Initiative des Team Stronach
auf Ratifizierung des "Vertrags von Marrakesch", der Erleichterungen
für sehbehinderte Menschen bringt.

Zahlreiche Verbesserungen für behinderte Menschen einstimmig
beschlossen

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig erläuterte die Inhalte des
vorliegenden "Behindertenpakets", das einige wesentliche
Verbesserungen bringe. So werde etwa im Zusammenhang mit der
Bestellung des Behindertenanwalts klargestellt, dass diese Funktion
sowohl vor der erstmaligen Bestellung als auch vor einer allfälligen
Wiederbestellung öffentlich auszuschreiben ist. Gleichzeitig soll ein
öffentliches Hearing mehr Transparenz in das Vergabeverfahren
bringen. Von einer neuen zentralen Kontaktdatenbank beim Bundesamt
für Soziales und Behindertenwesen, in der unter anderem Menschen mit
Behinderung, DienstgeberInnen und Betreuungskräfte im Rahmen der 24-
Stunden-Betreuung erfasst werden, erwarte man eine wesentliche
Verwaltungsvereinfachung. Was den Bundesbehindertenbeirat betrifft,
sollen diesem in Hinkunft acht - statt wie bisher sieben -
BehindertenvertreterInnen angehören. Damit wolle man dem langjährigen
Wunsch von Menschen mit Lernbeeinträchtigung Rechnung tragen. Zudem
werde der Beirat um den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des
Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung erweitert.

Auch Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) zeigte sich erfreut über
die Fortschritte im Bereich der Gesetzgebung für behinderte Menschen.
Im besonderen hob er die größere Transparenz bei der Ausschreibung
des Behindertenanwalts, die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirats,
den Bescheidcharakter des Behindertenpasses sowie die verbesserte
Durchlässigkeit der Arbeitsmärkte hervor.

Abgeordnete Helene Jarmer (G) begrüßte ausdrücklich die
Verbesserungen im Bundesbehindertengesetz, äußerte jedoch noch
zusätzliche Wünsche. Ihrer Meinung nach hätte man etwa dem
Behindertenanwalt ein Klagsrecht einräumen sollen. Zudem trat sie -
in Form von zwei im Laufe der Sitzung eingebrachten - Anträgen - für
eine Reform des Bundesbehindertenbeirates ein, die u.a. eine
zahlenmäßige Erweiterung dieses Gremiums um noch mehr Menschen mit
Behinderungen sowie eine Beratungstätigkeit für alle Ministerien
beinhaltete.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) schloss sich ebenso wie
NEOS-Vertreter Gerald Loacker generell den positiven Kommentaren zum
Gesetz an. Loacker regte noch an, gerade bei diesem Gesetz aus
Gründen der Vorbildwirkung einen möglichst barrierefreien Zugang zu
ermöglichen, zumal Rechtsmaterien auch für den Normalbürger
verständlich sein sollten. Weiters wiesen er und Waltraud Dietrich
vom Team Stronach darauf hin, dass der Datenschutzbeirat Bedenken
bezüglich der Kontaktdatenbank angemeldet habe; es gebe z.B. keine
Kriterien für das Löschen von Informationen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer ging auf die Eckpunkte der
Regierungsvorlage detailliert ein und informierte u.a. darüber, dass
nach dem Begutachtungsverfahren Gespräche mit dem Datenschutzbeirat
geführt wurden, wobei "höchstmögliche Übereinstimmung" erzielt wurde.
- Die beiden G-Anträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit.

Assistenz- und Therapiehunde in das Bundesbehindertengesetz
aufgenommen

Geregelt wird im Bundesbehindertengesetz künftig auch, was ein
Assistenzhund ist und welche Kriterien er erfüllen muss, um aus
öffentlichen Mitteln gefördert zu werden. Durch einen S-V-
Abänderungsantrag wurden auch die so genannten Therapiehunde in das
Gesetz aufgenommen, um sicherzustellen, dass auch in diesem Bereich
Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden. Bisher gab es nur
für Blindenführhunde eine klare Definition. Unter den Begriff
Assistenzhund fallen demnach auch Service- und Signalhunde, also alle
speziell geschulten Hunde, die Menschen mit Behinderung im Bereich
der Mobilität unterstützen oder für besondere Hilfeleistungen - etwa
Warnungen bei Epilepsieanfällen - ausgebildet sind. Voraussetzung für
die Bezeichnung "Assistenzhund" oder "Therapiehund" ist die positive
Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Details sollen
vom Sozialministerium bis Ende dieses Jahres in Form von Richtlinien
festgelegt werden.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) zeigte sich sehr erfreut über die
Lösung in Bezug auf Assistenz- und Therapiehunde; er habe sich dafür
seit vielen Jahren eingesetzt. Abgeordnete Helene Jarmer (G) gab in
diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Finanzierung den Ländern
überlassen wurde; eine Fortsetzung der "Hundegeschichte" sei daher
wahrscheinlich.

Oppositionsanträge zum Thema Pflege fanden keine Mehrheit

Zum Thema Pflege lagen dem Ausschuss ein Antrag der FPÖ und zwei
Anträge der Grünen vor. So hat die FPÖ einen neuen Anlauf für die
Einführung einer drei- bzw. vierjährigen Pflegelehre gestartet, die
nach dem ersten Abschnitt zur Berufsausübung als PflegehelferIn
berechtigen soll (267/A[E]). Im vierten Lehrjahr soll nach Vorschlag
von Abgeordnetem Norbert Hofer eine Spezialisierung auf ein
Krankengebiet möglich sein. Grundsätzlich sollte nämlich ein
möglichst niederschwelliger Zugang zu diesem Beruf ermöglicht werden,
argumentierte FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), die
auf das Beispiel Schweiz verwies. - Dieser Antrag wurde nur von der
FPÖ und dem Team Stronach unterstützt und blieb somit in der
Minderheit.

Ebenso abgelehnt wurden die Initiativen der Grünen, die u.a. einen
Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Ersatzpflege forderten, um
pflegende Angehörige temporär zu entlasten (243/A). Zudem sollen
ArbeitnehmerInnen nach Meinung von Abgeordneter Judith Schwentner
auch ohne Zustimmung des Dienstgebers grundsätzlich das Recht haben,
Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen (392/A[E]).
Sie werde weiterhin an dem Thema dran bleiben, kündigte die Grün-
Mandatarin an, da pflegende Angehörige in Österreich ihrer Ansicht
nach im Stich gelassen werden. Gerade wenn sich Familien in solchen
Krisensituationen befinden, sollten sie nicht zu Bittstellern
degradiert werden, betonte sie.

Abgeordneter Michael Hammer (V) hielt es - ebenso wie sein
Fraktionskollege August Wöginger - grundsätzlich für legitim, über
die Einführung eines Lehrberufs Pflege zu diskutieren; die
Altersgrenze von 15 Jahren sei aber sicher viel zu niedrig. Mit einer
solch verantwortungsvollen Aufgabe, nämlich die Betreuung von
schwerstkranken oder sogar sterbenden Personen, wären die jungen
Menschen sicherlich überfordert, meinten beide Mandatare. Ablehnend
standen sie auch den beiden Anträgen der Grünen gegenüber, da es gut
funktionierende Zuschusssysteme gebe; die Information der Bevölkerung
über die einzelnen Instrumente könnte sicher noch verbessert werden.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) sprach sich für einen modularen
Zugang zum Pflegeberuf aus; entsprechende Vorarbeiten zu einem
Vorschlag in diese Richtung laufen bereits im Gesundheitsressort.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte darüber, dass per Ende
Mai insgesamt 593 Personen die Pflegekarenz im klassischen Sinn und
auch im Rahmen von Sterbehilfe in Anspruch genommen haben; 6 % davon
betrafen Teilzeitmodelle. Bedenken müsse man auch die Tatsache, dass
von den insgesamt 450.000 Menschen, die Pflegegeld beziehen, nur
194.000 von ihren Angehörigen, die oft selbst nicht mehr im
erwerbsfähigen Alter sind, betreut werden. In den anderen Fällen
werde etwa auf 24-Stunden-Hilfe, mobile Dienste oder alternative
Wohnformen zurückgegriffen. Der Ressortchef war überzeugt davon, dass
mit den angesprochenen Instrumenten ein sehr großer Fortschritt
erreicht wurde. Da sie aber noch nicht so lange in Kraft sind, sollte
man zunächst einmal beobachten, wie sie angenommen werden.
Schließlich gab er noch zu bedenken, dass man sich das Schweizer
Modell bezüglich Pflegelehre genauer ansehen müsste. Denn es komme
nicht nur darauf an, wie viele Personen diesen Beruf ergreifen,
sondern auch darauf wie viele letztendlich in diesem Beruf
verbleiben.

Grüne: Verwendung der Gebärdensprache im Alltag noch nicht
ausreichend gewährleistet

Ein Plädoyer für die Verankerung der Gebärdensprache, die
mittlerweile sogar als UNESCO-Weltkulturerbe eingestuft wurde, legte
Abgeordnete Helene Jarmer ab. Die Österreichische Gebärdensprache sei
zwar seit dem Jahr 2005 verfassungsrechtlich anerkannt, seitdem
wurden aber keine weiteren Umsetzungsschritte gemacht. Nur bei
Gerichtsverhandlungen sei sichergestellt, dass Gebärdendolmetscher
eingesetzt werden müssen, wenn es dafür Bedarf gibt. Sie forderte
daher die Regierung auf, sämtliche gesetzliche Normen, insbesondere
in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, zu durchforsten und
dem Nationalrat ein Sammelnovelle vorzulegen, die den Bedürfnissen
der Betroffenen Rechnung trägt (344/A[E]). - Ihr Ansinnen wurde im
Ausschuss nur von den Oppositionsparteien unterstützt und fand somit
keine Mehrheit.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer gab gegenüber der Antragstellerin
zu bedenken, dass sein Ressort 1 Mio. € pro Jahr für die
Bereitstellung von Gebärdendolmetschern für all jene Menschen, die
das brauchen, zur Verfügung stelle.

Grüne setzen sich für Erhöhung der Ausgleichstaxe ein

Vom Sozialausschuss vertagt wurde ein Antrag der Grünen, in dem sich
Abgeordnete Helene Jarmer dafür ausspricht, die Ausgleichstaxe für
Unternehmen bei Nichterfüllung der Einstellungspflicht behinderter
Menschen auf ein branchenübliches Durchschnittsgehalt zu erhöhen
(238/A[E]). Sie hofft damit der zuletzt rasant gestiegenen
Arbeitslosigkeit behinderter Menschen entgegenwirken zu können.
Bisher gesetzte Schritte, etwa die moderate Erhöhung der
Ausgleichstaxe im Jahr 2010 und die Lockerung des Kündigungsschutzes,
haben ihr zufolge keinen Erfolg gebracht.

In dieser Frage laufe noch ein Evaluierungsprozess, erklärte
Bundesminister Rudolf Hundstorfer, ein endgültiges Ergebnis werde
etwa Mitte August vorliegen. Derzeit werden 140 Mio. € an
Ausgleichstaxe eingenommen, die direkt in Maßnahmen zur Unterstützung
der beruflichen Integration von behinderten Menschen fließen.

Team Stronach: "Vertrag von Marrakesch" bringt Erleichterungen für
Sehbehinderte

Die Zustimmung aller Fraktionen fand schließlich ein Antrag des Team
Stronach auf Ratifizierung des "Vertrags von Marrakesch". Weltweit
leiden Blinde und sehbehinderte Menschen unter einer wahren
Büchernot, da nur ein sehr geringer Prozentsatz der veröffentlichten
Literatur in einer ihnen zugänglichen Form - also in Braille-Schrift,
Großdruck oder als Hörbuch - verfügbar ist, gibt Antragsteller Marcus
Franz (T) zu bedenken (399/A[E]). Hauptgrund dafür sei ein veraltetes
und restriktives Urheberrecht, das verhindere, dass barrierefreie
Kopien von Büchern angefertigt werden. Da durch den im Juni 2013
abgeschlossenen "Vertrag von Marrakesch" derartige rechtliche
Hindernisse aus dem Weg geräumt würden und er zudem zusätzliche
Ausnahmeregelungen für blinde Menschen enthält, sollte sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, dass er von mindestens 20 Staaten
ratifziert wird. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue

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