• 01.07.2014, 09:12:03
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Justizminister Brandstetter: "Die Familiengerichtshilfe ist ab heute österreichweit im Einsatz"

Auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte Anton Sumerauer, Manfred Scaria, Johannes Payrhuber-Wolfesberger und Klaus Schröder sind überzeugt vom Erfolg der jungen Einrichtung

Utl.: Auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte Anton Sumerauer,
Manfred Scaria, Johannes Payrhuber-Wolfesberger und Klaus
Schröder sind überzeugt vom Erfolg der jungen Einrichtung =

Wien (OTS) - Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter zeigte sich
heute erfreut über den Abschluss des bundesweiten Ausbaus der
Familiengerichtshilfe. Demnach können ab sofort alle Bezirksgerichte
in ganz Österreich die Unterstützung dieser jungen Einrichtung
nutzen.

"Mit dem heutigen Vollausbau ist es gelungen, die
Familiengerichtshilfe innerhalb kürzester Zeit von einem
Modellprojekt zu einem österreichweiten Erfolgsmodell auszubauen.
Dank des Einsatzes der Familiengerichtshilfe können vor Gericht
schnellere und vermehrt einvernehmliche Lösungen gefunden werden", so
Brandstetter heute.

Neben Brandstetter begrüßten auch die Präsidenten der
Oberlandesgerichte den mit dem heutigen Tag abgeschlossenen
Vollausbau:

"Ich habe als ehemaliger Familienrichter immer wieder die Erfahrung
gemacht, dass Eltern in Krisensituationen unter dem Eindruck
erlittener Kränkungen nicht in der Lage sind, miteinander zu sprechen
und deshalb ihr Kind mit oft unerfüllbaren Erwartungshaltungen
überfordern. Die Familiengerichtshilfe ist eine wertvolle
Einrichtung, weil sie in Streitigkeiten um die Obsorge oder um das
Kontaktrecht hilft, am Wohl des Kindes und den Bedürfnissen der
Eltern orientierte einvernehmliche Regelungen zu treffen. Wo dies
nicht gelingt, gibt sie dem Gericht durch ihre fachlich fundierte
Stellungnahme eine wertvolle Entscheidungshilfe an die Hand", so Dr.
Manfred Scaria, Präsident des Oberlandesgerichtes Graz.

"Nach den bisherigen positiven Erfahrungen können wir bereits sagen,
dass die Familiengerichtshilfe ein Erfolgsmodell der Justiz ist. Es
werden nun häufiger gütliche Einigungen zwischen den Eltern und eine
höhere Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erreicht -
zusammengefasst also nachhaltigere Lösungen familiärer Konflikte",
betonte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien Dr. Anton
Sumerauer.

"Die Einführung der Familiengerichtshilfe ist eine der wichtigsten
und innovativsten Errungenschaften der Justiz in den letzten
Jahrzehnten. Sie unterstützt nicht nur die Familienrichter in einem
der schwierigsten Bereiche der Rechtsprechung, sondern ermöglicht vor
allem auch, die Interessen der von den Konflikten zwischen den Eltern
oft traumatisierten Kinder besser wahrzunehmen und zu schützen", ist
Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger, Präsident des
Oberlandesgerichtes Linz überzeugt.

"Die Familiengerichtshilfe ist eine unverzichtbare Einrichtung zur
niederschwelligen Streitschlichtung in Obsorge- und
Besuchsrechtsstreitigkeiten geworden. Sie ist im Bedarfsfall `schnell
bei den Familien` und trägt in hohem Maß zur Deeskalation bei
familiären Konflikten bei. Die Einbindung der Familiengerichtshilfe
vor einer gerichtlichen Entscheidung erhöht die Akzeptanz der
Entscheidung", so Dr. Klaus Schröder, Präsident des
Oberlandesgerichtes Innsbruck.

Rund 190 Familiengerichtshelferinnen und - helfer greifen im Auftrag
des Gerichts schlichtend in familienrechtliche Verfahren ein und
fungieren dabei als wichtige Stütze für Kinder, Eltern und Richter.
Gestartet wurde die Familiengerichtshilfe als Modellprojekt; der
schrittweise Ausbau erfolgte dann wegen des großen Erfolges ab
Inkrafttreten des neuen Familienrechts im Februar 2013. Dank der
Familiengerichtshilfe können erfahrungsgemäß in etwa einem Drittel
der Fälle einvernehmliche oder außergerichtliche Lösungen erreicht
werden; was viele streitige Verfahren und den Betroffenen viel
Aufwand, Zeit, Nerven und oft auch viel Leid erspart.

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