- 30.06.2014, 09:42:24
- /
- OTS0034 OTW0034
VÖP: Keine Genehmigung für geplante "ORF-Radiothek" und "Ö3 Live/Visual" denkbar
Wien (OTS) - Der ORF hat unlängst Angebotskonzepte für die geplanten
Projekte "radiothek.orf.at" sowie "Ö3 Live/Visual" veröffentlicht, um
sie im nachfolgenden Auftragsvorprüfungsverfahren von der KommAustria
genehmigen zu lassen. Beide Angebote sind aus Sicht der Verbands
Österreichischer Privatsender (VÖP) jedoch nicht genehmigungsfähig,
wie der Verband in seinen heutigen Stellungnahmen gegenüber dem ORF
dargelegt hat.
Die vom ORF vorgeschlagene Ergänzung von oe3.ORF.at um einen
Videostream des laufenden Ö3-Programms ("Ö3 Live / Visual") würde im
Ergebnis ein - online zur Verfügung gestelltes - Musikfernsehprogramm
mit österreichspezifischer Information und Unterhaltungselementen
bedeuten. Dem ORF ist es jedoch laut Gesetz untersagt, ein
zusätzliches Fernsehprogramm zu veranstalten. Die vom ORF
vorgeschlagene Online-Plattform "radiothek.orf.at" würde eine
unkontrollierbare Erweiterung des Hörfunkangebots des ORF bedeuten,
indem etwa eigene Schwerpunkte oder Channels erzeugt werden könnten.
Beide Angebote würden die marktbeherrschende Stellung des ORF
sowohl am Hörermarkt, als auch am Radiowerbemarkt noch weiter
verstärken. Dieser Ausbau der Marktposition soll weitgehend
gebührenfinanziert erfolgen. Privatsendern wäre es mangels
vergleichbarer Förderungen hingegen unmöglich, ein gleichwertiges
Angebot bereitzustellen, wodurch deren Marktposition erheblich
verschlechtert würde.
Beide Angebote - "Ö3 Live / Visual" und "radiothek.orf.at" -
hätten somit deutlich negative Konsequenzen für die
Wettbewerbssituation der österreichischen Privatradiosender, denen
allerdings kein nennenswerter Beitrag zur Erfüllung des
öffentlich-rechtlichen Auftrags gegenüber stünde. Eine Genehmigung
dieses Angebotskonzepts ist daher aus Sicht des VÖP nicht möglich.
Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der
Styria Media Group, bringt es auf den Punkt: "Diese geplanten
Angebote des ORF sind weitere Schritte auf seinem Weg zur
Kommerzialisierung. Auch der kolportierte Wunsch des ORF, die
Video-on-Demand Plattform flimmit.at zu kaufen zeigt diese Richtung
deutlich auf. Aber der ORF ist ein öffentlich-rechtlicher Sender und
kein rein kommerziell orientiertes Unternehmen. Derart kommerzielle
und den Wettbewerb schwächende Angebote müssen dem ORF klar untersagt
bleiben."
"Der mit einer Umsatzmilliarde mit Abstand größte Medienkonzern
des Landes wird zu 60% vom Staat finanziert.", erläutert Corinna
Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, ergänzend. "Er darf daher nicht
einfach ungehindert in die Geschäftsfelder von rein
privatwirtschaftlich finanzierten Medienunternehmen eindringen. Als
Privatsenderverband treten wir stets für Chancengleichheit und fairen
Wettbewerb ein. Der Wettbewerbsvorteil des ORF aus der
Gebührenfinanzierung tritt in diesem Fall besonders deutlich zu Tage,
wenn der ORF Angebote, die wir uns mangels Gebühren niemals leisten
könnten, bereitstellen und damit seine Marktposition ausbauen will.
Dem ORF müssen hier sehr klare Grenzen gesetzt werden."
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOP






