Seit 30 Jahren: Strafe für Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes!
Wien (OTS) - Wer in Österreich nicht angeschnallt ist und dabei erwischt wird, der muss seit dem 1. Juli 1984 Strafe zahlen. Trotz starker Gegenwehr von einigen Interessensgruppen in der Vergangenheit führte erst diese Maßnahme zu einem deutlichen Anstieg der Gurt-Verwendungsquoten in Österreich. Wie die aktuelle Gurtanlegequote des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) zeigt, legen heute - 30 Jahre danach - rund 91 Prozent der Lenker den Sicherheitsgurt an. Unverständlich ist, dass noch immer Menschen auf den Lebensretter Nummer eins im Pkw verzichten.
Am 1. Juli 1984 wurde in Österreich die Strafdrohung für das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes eingeführt. Und das trotz heftiger Widerstände von Interessensgruppen, die die "nicht zumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit" als Argument ins Spiel gebracht haben. Auch wurden einige Mythen verbreitet, dass viele Verletzungen erst durch den Gurt passieren und der Gurt an tödlichen Unfällen schuld sei.
Verpflichtend war die Verwendung zwar bereits ab dem Jahr 1976. Eine Verletzung der Gurtpflicht war damals allerdings nicht strafbar, sondern führte nur zu schadenersatzrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall. Erst mit der angedrohten Strafe konnte ab 1984 die Verwendungsquote für den Gurt, die davor bei nur einem Drittel lag, deutlich gesteigert werden. "Zweifelsfrei ist die Einführung der Gurtanlegepflicht für PKW-Insassen eine der wichtigsten Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Österreich. Die Überlebenschance ist bei einem Unfall mit Gurt beinahe neun Mal höher als ohne Gurt. Tausende Menschenleben konnten seit Einführung der Gurtanlegepflicht gerettet werden", erklärt Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).
Gurtanlegequote: Noch immer 9 Prozent der Lenker ungesichert im Pkw unterwegs
Jährlich erhebt das KFV österreichweit unter 25.000 Kfz-Insassen wie viel Prozent der Lenker, Beifahrer und Mitfahrer auf den Rücksitzen angegurtet sind. Das Ergebnis: Im Jahr 2013 legten 91 Prozent der Lenker einen Sicherheitsgurt an, im Jahr davor waren es rund 89 Prozent. Unter den Mitfahrern auf den Rücksitzen ist das Gefahrenbewusstsein schon deutlich geringer: Österreichweit waren im Jahr 2013 nur 76 Prozent angeschnallt. Diese Ziffer hat sich in den letzten Jahren kaum verbessert. "Nicht angeschnallte Mitfahrer gefährden im Falle eines Unfalls nicht nur sich selbst, sondern auch die Passagiere in der Vorderreihe, wenn sie bei einem Unfall oder einer ruckartigen Bremsung nach vorne geschleudert werden. Die Gurtpflicht gilt gesetzlich in hinteren Sitzreihen genauso wie vorne", erklärt Thann.
Lebensretter Gurt
Gurtverweigerer setzen sich einem hohen Risiko aus, wie die aktuellen Zahlen aus der KFV-Unfallstatistik zeigen. In den letzten 10 Jahren verunglückten in Österreich 3.754 Personen im Pkw tödlich. Während in diesem Zeitraum knapp ein Prozent aller verunglückten angegurteten PKW-Lenker an den Unfallfolgen starben, waren es bei den nicht angegurteten Lenkern 8 Prozent. "Diese Zahlen zeigen, wie sehr der Sicherheitsgurt alle Unfallbeteiligten schützt. Viele der tödlich verunglückten Lenker und Beifahrer wären heute noch am Leben, hätten sie sich angeschnallt", so Thann.
Trotz lebensrettender Argumente gibt es seit der Einführung der Gurtpflicht bis heute Menschen, die auf die Verwendung des Gurtes verzichten. Körperliche Einengung oder die Angst bei einem Unfall durch den Gurt verletzt zu werden sind hierbei oft genannte Gründe. "Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Verkehrsunfalls ist für ungesicherte Autoinsassen beinahe neun Mal höher als für gesicherte Personen. Es ist also immer besser sich anzugurten. Am besten ist es, wenn man das Gefühl hat, dass einem etwas fehlt, sobald man nicht angegurtet ist", betont Thann.
Vom einfachen Band zum komplexen Sicherheitssystem
Obwohl verschiedene Gurtsysteme schon in den 20er Jahren eingesetzt wurden, gilt als Erfinder des Dreipunkt-Sicherheitsgurts der Volvo-Ingenieur Nils Bohlin. 1958 wurde dieser von der Firma Volvo patentiert. Die kontrollierte Rückhaltung der Passagiere durch den Gurt durch Bohlin wurde 1985 vom Deutschen Patentamt als eine der acht Erfindungen ausgewählt, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den meisten Nutzen brachten.
Geschichte von Sicherheitsgurt und Kindersitz in Österreich
15. Juli 1976 Gurtanlegepflicht im PKW (Vordersitze) ohne Strafandrohung 1. Juli 1984 Gurtanlegepflicht im PKW (Vordersitze) mit Strafandrohung 28. Juli 1990 Gurtanlegepflicht auf allen Sitzen im PKW 1. Jänner 1994 Verwendungspflicht von geeigneten Rückhaltesystemen bei der Beförderung von Kindern im Alter bis 12 Jahren ("Kindersitzpflicht") 24. Mai 2002 Erweiterung der Verwendungspflicht von geeigneten Rückhaltesystemen auf Kinder im Alter bis 14 Jahre (Siehe auch 1. Jän. 1994) 1. Jän. 2005 Erhöhung der Strafen für Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes auf 35 Euro
Quelle: Stat. Austria
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