- 26.06.2014, 21:05:53
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- OTS0283 OTW0283
Rupprechter für besseren Zugang von Umwelt-NGOs zum Recht
Mehr Rechtssicherheit soll Projekte erleichtern, nicht verhindern
Utl.: Mehr Rechtssicherheit soll Projekte erleichtern, nicht
verhindern =
Wien (PK) - Nach einer ausführlichen Klimaschutz-Debatte kamen im
Umweltausschuss externe Fachleute zur Umsetzung der Aarhus-Konvention
über Informations- und Mitwirkungsrechte von Umweltorganisationen und
BürgerInnen zu Wort. Die Anhörung galt Möglichkeiten einer
verbesserten Rechtsdurchsetzung bei Umweltverstößen, wie sie das
Aarhus-Komitee verlangt. Die Grünen erzielten keine Zustimmung zu
ihrem Antrag auf ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz und eine
Novellierung des Umweltinformationsgesetzes, ihr Antrag wurde aber
mit der Absicht vertagt, einen Mehrparteienantrag zur Umsetzung der
Aarhus-Konvention unter Einbindung der Länder auszuarbeiten. Eine
Anpassung des Wasserrechtsgesetzes im Zusammenhang mit
Gemeindezusammenlegungen empfahl der Ausschuss dem Plenum mit SPÖ-
ÖVP-NEOS-Mehrheit. Auf Initiative der FPÖ sprachen sich die
Abgeordneten einhellige für die bessere Sicherung von Tankanlagern
gegen Überflutungen aus. Ihr Antrag auf Befreiung von Gemeinden und
Privaten vom Altlastensanierungsbeitrag beim Katastrophenschutz wurde
vertagt, jener auf Förderung des Ankaufs von Biodiesel-Traktoren
erhielt nur die Unterstützung der Grünen. Deren Antrag auf Grenzwerte
für Mikroplastik im Abwasser wurde vertagt und ein weiterer zum Thema
Mikroplastik in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages
verabschiedet. Alleine blieben die Grünen schließlich mit ihrer
Forderung nach besserem Rechtsschutz für lärmgeplagte Menschen.
Aarhus-Konvention soll vollständig umgesetzt werden
Grün-Abgeordnete Christiane Brunner urgierte einmal mehr die
vollständige Umsetzung der bereits 1998 unterzeichneten Aarhus-
Konvention. Nur die ersten beiden Säulen der Konvention, Umwelt-
Informationsrechte und Mitwirkungsrechte der BürgerInnen in
Genehmigungsverfahren seien durch EU-Richtlinien umgesetzt worden,
erinnerte die Antragstellerin. Zur dritten, dem Recht auf
gerichtliche Durchsetzung von Umweltrechten, fehle eine Einigung der
der EU. Brunner verlangte einen Entwurf für ein Bundes-
Umweltrechtsschutzgesetz zur Umsetzung von Art.9 Abs.3 der Aarhus-
Konvention. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sollen
effektiven und leistbaren Rechtsschutz bei Umweltrechtsverstöße von
Behörden oder Privaten bekommen, vor allem auch das Recht auf die
Durchsetzung von Verordnungen (124/A(E)). Ihr mit einem
Abänderungsantrag aktualisierter Antrag wurde auf Vorschlag des
Abgeordneten Nikolaus Prinz (V) mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt.
Experten für erweiterten Rechtsschutz gegen Umweltrechtsverstöße
Lieselotte Feldmann (Umweltministerium) gab einen Überblick über
Hintergrund und Entstehung der Aarhus-Konvention in Österreich sowie
deren bisherige Umsetzung. Nach der Feststellung des
Überprüfungsausschusses der Konvention, dass in Österreich NGOs keine
Parteienstellung in wichtigen Umweltverfahren haben, bestehe für
Österreich Handlungsbedarf, denn es sollte nicht zu jenen Ländern
gehören, die nach Aufforderung des Aarhus-Komitees keinen positiven
Bericht vorlegen können. Bundes- und Landeskompetenzen sollten
getrennt behandelt werden, empfahl die Expertin, man sollte mit der
Erfüllung dieser internationalen Verpflichtung Österreichs nicht auf
eine EU-Richtlinie warten, sagte Lieselotte Feldmann.
Rechtsschutz bringt Rechtsicherheit
Rechtsanwalt Wilhelm Bergthaler informierte über verschiedene Modelle
zur Implementierung zusätzlicher Rechtsinstrumente für Umwelt-NGOs in
Österreich. Zu klären sei, wer, wo und in welchen Fällen
Parteienstellung beanspruchen können soll. Die derzeitige Situation
sei deshalb nicht zufriedenstellend, weil sie NGOs tendenziell dazu
veranlasse, das Strafrecht einzusetzen und mit anonymen Anzeigen bei
der Korruptions-Staatsanwaltschaft vorzugehen. Bergthaler schlug vor,
Materiengesetz für Materiengesetz durchzuarbeiten und von Fall zu
Fall zu entscheiden, wo Parteienrechte erweitert werden können.
Wichtig sei auch, die Größenordnung der betroffenen Projekte
festzustellen. Die zusätzliche "Verfahrensschleife" würde Zeit, aber
nicht mehr Geld kosten und Rechtssicherheit schaffen, erfuhren die
Ausschussmitglieder.
Keine Klagsflut zu befürchten
Thomas Alge (Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung) unterstrich die
Notwendigkeit eines Interessensausgleichs zwischen Investoren,
Behörden und Zivilgesellschaft und stellte fest, dass Österreich zwar
bei der Umweltinformation und beim Rechtsschutz im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung vorbildliche Regelungen, aber Mängel
beim allgemeinen Rechtsschutz aufweise. Es zähle mit Großbritannien,
Deutschland und Malta zu jenen Ländern, die den Rechtsschutz nicht
umgesetzt haben und dabei auch kaum Verbesserungen erzielt haben. Der
Experte führte dies auf die weit verbreitete Angst zurück, mit
erweiterten Beschwerderechten für NGOs eine Klagsflut auszulösen.
Diese Angst sei nicht berechtigt, wie die Erfahrungen mit
Rechtsschutzinstrumenten in anderen Rechtsbereichen zeigten.
Österreich müsse seine isolierte internationale Position verlassen
und die Verpflichtung erfüllen, Umwelt-NGOs Zugang zu den Gerichten
zu ermöglichen. Als Länder, die als Best-Practice-Modell dienen
können, nannte Thomas Alge Abgeordnetem Michael Pock (N) auf dessen
Frage Dänemark, Estland, Schweden, Ungarn und die Slowakei.
Öffentlichkeit soll auch Verordnungen überprüfen können
Eine schriftliche Stellungnahme von Expertin Verena Madner vom
Forschungsinstitut für Urban Management und Governance verlas
Ausschussobfrau Christine Brunner. Auch Madner unterstrich darin die
Verpflichtung Österreichs, Umwelt-NGOs Zugang zum Rechtsschutz auch
außerhalb von UVP-Verfahren und IPPC-Anlagenverfahren zuzugestehen.
Da dies bislang nicht geschehen sei und das Aarhus-Komitee einen
Verstoß Österreichs festgestellt habe, sei der Gesetzgeber gefordert,
Überprüfungsrechte für Umweltorganisationen im österreichischen
Rechtssystem umzusetzen. Die Aarhus-Konvention verlange
Überprüfungsrechte für die Öffentlichkeit auch in Bezug auf
Verordnungen und bei Untätigkeit von Behörden, stellte die Expertin
in ihrem Schreiben fest, wobei sie den Gesetzgeber hinsichtlich der
Durchsetzung von Verordnungen verfassungsrechtlich gefordert sah.
Die Umwelt braucht eine Stimme vor Gericht
Abgeordnete Christine Brunner (G) aktualisierte und konkretisierte
ihren Antrag mit einem Abänderungsantrag, in dem auch eine vom
Aarhus-Komitee angesprochene Verbesserung des
Umweltinformationsgesetzes notwendig sei. Außerdem fordern die
Grünen, rasch Gesetzentwürfe auszuarbeiten, unter Einbindung der
organisierten Öffentlichkeit, der Länder und der
Parlamentsfraktionen. Bis 20. November 2014 soll ein Bundes-
Umweltrechtsschutzgesetz Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und
Einzelpersonen effektive und leistbare Rechtsschutzinstrumente gegen
Umweltrechtsverstöße einräumen, und auch eine Novelle zum
Umweltinformationsgesetz vorlegen. "Die Umwelt braucht eine Stimme
vor Gericht", formulierte die Abgeordnete.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) schlug vor, den Antrag der Grünen zu
vertagen, um die notwendige Zeit für den Dialog mit den Bundesländern
und für Parteiengespräche zur Ausarbeitung eines Mehrparteienantrags
zu gewinnen.
Abgeordneter Hannes Weninger (S) hielt fest, dass Österreich beim
Umweltschutz ein hohes Rechtsschutzniveau aufweise und machte auf das
Problem aufmerksam, dass Umweltschutzbürgerinitiativen etwa in
Niederösterreich ein Windparkprojekt nach dem anderen verhindern.
Dies sei aus Sicht der Energiewende bedauerlich. Weninger plädierte
dafür, rasch einen gemeinsamen Antrag in Richtung auf Umsetzung der
Aarhus-Konvention durch eine materiengesetzliche Regelung unter
Einbindung der Bundesländer auszuarbeiten.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) wandte sich dagegen, in der Frage der
Einbindung von NGOs auf die EU zu warten und trat für sinnvolle
Maßnahmen in Österreich ein.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) plädierte angesichts der
peinlichen Situation, in der sich Österreich beim Thema NGO-Rechte
befinde, auf eine rasche Umsetzung und schlug aus Effizienzgründen
die Ausarbeitung eines Umweltrechtsschutzgesetzes vor.
Abgeordneter Werner Groiß (V) hielt es für notwendig, genau zu
definieren, was eine NGO sei, und vernünftige Größenordnungen für die
betroffenen Projekte einzuführen, um die Probleme von Bürgermeistern,
die Projekte umsetzen müssen, nicht noch weiter zu vergrößern. Er sei
dagegen, ein einziges Gesetz auszuarbeiten und bevorzugte Maßnahmen
in den einzelnen Materiengesetzen.
Abgeordnete Christiane Brunner wies darauf hin, dass nicht
BürgerInnen für die Probleme bei der Genehmigung von Windparks
verantwortlich seien, sondern fehlende klare Rahmenbedingungen. Dafür
habe der Gesetzgeber zu sorgen. Das Parlament sah Brunner auch dazu
aufgerufen, BürgerInnen zu unterstützen, die Gesetze durchzusetzen,
die die ParlamentarierInnen beschließen.
Rupprecher kündigt Vorlagen zur Aarhus-Umsetzung an
Umweltminister Andrä Rupprechter begrüßte die konstruktive Debatte
mit den Experten und hielt fest, die Evaluierung der Umsetzung der
Aarhus-Konvention habe Anpassungsbedarf beim Zugang zum Recht
ergeben. "Wir wollen niemanden ausschließen", betonte der Minister,
daher habe er die RegierungskollegInnen, die Bundesländer und die
Sozialpartner über seine Absicht informiert, Anpassungen in
Umweltgesetzen vorzunehmen. Gegen ein Bundesinformationsgesetz
spreche aber die Verfassungslage. Auch bei den Bundesländern bestehe
Anpassungsbedarf, daher habe er eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
teilte der Minister mit. Rupprechter fügte auch hinzu, dass er die
Sorgen der Wirtschaft ernst nehme und es ihm darum gehe, die
Machbarkeit von Projekten durch Einbindung der Öffentlichkeit zu
verbessern. Die Aarhus-Konvention diene nicht der Verhinderung,
sondern der Ermöglichung von Projekten. Bei den notwendigen Maßnahmen
wolle er nicht auf eine EU-Richtlinie warten, sagte der Minister.
Gemeindezusammenlegungen erfordern Anpassung im Wasserrechtsgesetz
Werden Gemeinden zusammengelegt, können bei der Übertragung der
Wasserbenutzungsrechte auf die neue Gemeinde Probleme auftreten, weil
das Wasserrechtsgesetz keine Übertragung von Benutzungsrechten
vorsieht, die nicht mit dem Eigentum an der Liegenschaft oder
Betriebsanlage verbunden sind. Eine entsprechende Änderung des
Gesetzes (489/(A)) beantragten die Abgeordneten Johann Höfinger (V)
und Hannes Weninger (S). Die Empfehlung an das Plenum erfolgte mit
der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und NEOS.
Während die Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger (S) und Karin Greiner
(S) die Bedeutung dieser Maßnahme für die Gemeindezusammenlegungen in
der Steiermark unterstrichen, kündigten die Abgeordneten Wolfgang
Pirklhuber (G) und Norbert Hofer (F) an, bis zur Abstimmung im Plenum
noch Kontakt mit Bürgermeistern aufzunehmen, um offene Fragen
abzuklären. Etwa, ob mit diesem Gesetz in lokale oder regionale
Konflikte eingegriffen werde, sagte Abgeordneter Pirklhuber. Diese
Aussage wurde von den Abgeordneten Johann Rädler (V) und Johann
Höfinger (V) als falsch zurückwiesen.
FPÖ verlangt überflutungssichere Tankanlagen
FPÖ-Abgeordneter Gerhard Schmid beantragte die Absicherung von
Öltanks in Gebäuden gegen Überflutungen. Bei den Überschwemmungen der
letzten Jahre seien Tankräume oftmals beschädigt und die Umwelt durch
austretendes Öl beeinträchtigt worden, erinnerte Gerhard Schmid
(282/A(E)). Die Kontrolle der Tankraumsicherung sollte bei der
Heizanlagen-Überprüfung vorgenommen werden, schlug Schmid mit Erfolg
vor. Seine Initiative führte zur einstimmigen Annahme seines Antrags
in der Fassung eines Gesamtändernden Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ,
FPÖ und NEOS. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Errichtung von
Öltanklagern hauptsächlich durch die Bauordnungen der Länder geregelt
werde.
FPÖ: Kein Altlastensanierungsbeitrag beim Katastrophenschutz
Bei der Abwehr von Hochwässern, Lawinen und Muren oder bei der
(Wieder-)Herstellung von Einrichtungen gegen Naturgefahren müssen
Gemeinden oder Private oft Abfälle wie Geschiebe, Sedimente oder
Murgänge deponieren. Sie sollten dafür keinen
Altlastensanierungsbeitrag zahlen müssen und dabei auch nicht im
Einzelnen nachweisen müssen, dass die Abfälle auf eine Katastrophe
zurückzuführen sind, verlangte FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer
(301/A(E)). - Der Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Johann
Höfinger (V) mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt, nachdem
Höfinger angesichts von Missbrauchsmöglichkeiten und
Umsetzungsproblemen eine umfassendere Betrachtung des Themas angeregt
hatte.
FPÖ für Förderung von Traktoren mit Biodiesel
Dem Beispiel Niederösterreichs folgend wollte FPÖ-Abgeordneter
Norbert Hofer (520/A(E)) die Umrüstung und den Neukauf von Traktoren
mit Pflanzenölantrieb fördern. Die Abschaffung des "Agrardiesels",
der Rückvergütung der Mineralölsteuer, und die ständig steigenden
Treibstoffkosten belasteten die Landwirte, erinnerten die
Antragsteller. Deswegen und zur Schonung der Umwelt soll die
Umrüstung von Traktoren, Mähdreschern, Heuerntemaschinen,
Rübenvollernter u.a. auf Pflanzenöltreibstoff mit 3.000 € und die
Anschaffung von Pflanzenöltraktoren mit einer Prämie von 20 % des
Kaufpreises gefördert werden, argumentierte Abgeordneter Hofer. - Der
Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit der FPÖ und der
Grünen. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) hielt es für sinnvoll,
den Einsatz von Biotreibstoffen im Bereich der bäuerlichen Produktion
zu fördern. Die Ablehnung begründete Abgeordneter Hannes Weninger (S)
mit dem Hinweis auf bereits bestehende Förderschienen im Rahmen des
Klimaschutzes. Neue Förderungen lehnte Weninger ebenso ab wie
Abgeordneter Werner Groiß (V) und Bundesminister Rupprechter, der
dies für ein falsches Signal hielt und seinerseits auf Förderungen im
Rahmen des Programms klimaaktiv aufmerksam machte.
Gefahren durch Mikroplastik - Grüne für Grenzwerte und Verbote
Dann thematisierte Abgeordnete Christiane Brunner (G) die von
Mikroplastik in der Umwelt ausgehenden Gefahren. Derzeit bestehe kein
Grenzwert für den Eintrag von Kunststoffteilchen in Fließgewässer
oder Kanalisation durch Industriebetriebe. Laut Branchenverordnung
können 30 mg Kunststoff pro Liter Abwasser in ein Fließgewässer und
150 mg in öffentliche Kanäle eingeleitet werden. Die Firma Borealis
in Schwechat-Mannswörth etwa darf pro Tag 586 kg abfiltrierbare
Stoffe mit ihren Abwässern in die Schwechat einleiten. Sind nur die
Hälfte dieser Stoffe Kunststoffteilchen, gelangen fast 300 kg Plastik
pro Tag in ein Fließgewässer - das entspricht 10.000 Plastikflaschen,
rechnete die Antragstellerin vor. Abgeordnete Brunner verlangte daher
Grenzwerte sowie Maßnahmen gegen das Einleitung von
Kunststoffteilchen in Fließgewässer und öffentliche Kanäle
(471/A(E)).
Abgeordneter Harry Buchmayr (S) wies die von der Antragstellerin
behaupteten Daten über die Einleitung von Mikroplastik durch die
Firma Borealis in die Donau als Falsch zurück und plädierte dafür,
genau zu analysieren, woher die Verschmutzung der Donau durch
Mikroplastik tatsächlich stamme. Außerdem sprach sich der Abgeordnete
dafür aus, die Forschung zum Thema Plastikmüll in der EU zu
intensivieren.
"Plastik gehört nicht in die Donau", hielt Bundesminister Rupprechter
fest und berichtete über die von ihm beauftragte Untersuchung der
Donau. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde er dem Ausschuss
darüber berichten und Konsequenzen ziehen, denn er habe bereits auf
Grundlage der bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, die Einleitung
von Abwässern mit Kunststoffabfällen zu verhindern. - Der Antrag der
Grünen wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Werner Groiß (V) von den
Koalitionsparteien vertagt.
Mit einem weiteren "Plastikantrag" verlangte Abgeordnete Christiane
Brunner ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika (474/A(E)).
Mikroplastik aus Kosmetik- und Pflegeprodukten, die nach der
Benützung in das Abwassersystem eingeleitet werden, passieren die
Kläranlagen, landen in den Meeren, nehmen zusätzlich toxische
Zusatzstoffe wie DDT oder PCB auf und werden samt diesen Schadstoffen
in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleinen Organismen nachgewiesen.
Mikroskopisch kleine Plastikteile wurden aber auch in Honig,
Mineralwasser und Bier gefunden. Die gesundheitlichen Auswirkungen
auf den Menschen sind ungeklärt, liest man im Entschließungsantrag
der Grünen, die vorschlagen, Mikroplastik in Kosmetika durch
biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu
ersetzen. - Zu diesem Antrag brachten die Abgeordneten Johann
Höfinger (V) und Hannes Weninger (S) einen Gesamtändernden
Abänderungsantrag ein, der auf Forschungen über die EU-Initiative
"Oceans for Tomorrow" und auf geeignete Schritte zum Schutz der
Umwelt und der Meere vor Plastikabfällen auf EU-Ebene abzielt. Diese
Abänderung lehnte Abgeordneter Matthias Köchl (G) ab, die
Entschließung gehe damit zu wenig weit, sagte er. - Die Annahme
erfolgte schließlich mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.
Menschen haben ein Recht auf Lärmschutz, sagen die Grünen
Ein subjektives Recht auf Lärmschutz verlangten die Grün-Abgeordneten
Christiane Brunner und Georg Willi mit einem Änderungsantrag zum
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (13/A). Dieses Gesetz sei bislang
zahn- und wirkungslos geblieben, argumentieren die Abgeordneten. Es
ignoriere den von der EU vorgeschriebenen Schutz ruhiger Gebiete
ebenso wie jede sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Grünen
wollen lärmgeplagten Menschen das Recht geben, die Umsetzung von
Lärmschutz-Aktionsplänen einzuklagen, die Grünen blieben mit ihrer
Initiative aber in der Minderheit. (Schluss) fru
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